Samstag, 23. Januar 2010

Steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung

Bekommt man eine Fehlermeldung
Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggf. erhaltenen steuerfreien Zuschüssen/Beiträge/Behilfen zur Krankenversicherung erforderlich
und fragt sich, was das bedeuten soll?

Beiträge zur Krankenversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übrigens nicht erst ab 2010, wie viele nach einigen Zeitungsartikeln glauben. Wahr ist nur, dass Krankenkassenbeiträge ab 2010 besser abgesetzt werden können.

Für 2009 gilt noch: Für einen Alleinstehenden werden die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis 2004 Euro oder 1500 Euro anerkannt, je nachdem, ob man Ansprüche auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung bekam.

Wer bekommt steuerfreie Zuschüsse?
  • Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber tut die Hälfte zur Krankenversicherung dazu.
  • Rentner,
  • Beamte (die bekommen von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe)
Kurz gilt also, wer nichtselbständig arbeitet oder Rentner ist, der bekommt steuerfreie Zuschüsse, also Maximalbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen 1500 Euro. Selbständige zahlen ihre Krankenversicherung komplett selbst, also keine steuerfreie Zuschüsse, also Maximalbetrag 2400 Euro.

Und genau die Angabe, ob man steuerfreie Zuschüsse erhält, fehlt bei Erscheinen dieser Fehlermeldung. Die Angabe erfolgt in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 10. Sie erfolgt für den Steuerpflichtigen selber, sowie bei Verheirateten auch für die Ehefrau (falls sie über die Krankenkasse des Mannes versichert ist, und der Ja ankreuzt, muss sie auch Ja ankreuzen).

Das Ganze wurde von mir schon letztes Jahr beschrieben, damals befand sich das Feld aber noch im Hauptvordruck, Zeile 67. Inhaltlich gilt der Beitrag ansonsten immer noch.

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