Sonntag, 1. Februar 2009

Zeile 67

Die Zeile 67 im Hauptvordruck stellt viele anscheinend vor große Probleme. Dabei ist es eigentlich eine einfach Ja- oder Nein-Frage: Besteht Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung.

  • Für einen Arbeitnehmer, der in der Krankenkasse pflichtversichert ist, bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherung (nach Einführung des Gesundheitsfonds nicht mehr ganz 50%, aber egal). Bezahlt man für den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung Steuern? Nein. Denn der AG-Anteil zur Sozialversicherung ist steuerfrei. Wie lautet dann die Antwort für Zeile 67? Genau, JA.
  • Freiwillig oder privat versicherte Arbeitnehmer bezahlen die Krankenkasse selber, bekommen vom Arbeitgeber aber einen steuerfreien Zuschuss, der in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist. Antwort in Zeile 67 also: JA.
  • Beamte bekommen von ihrem Dienstherren Beihilfe. Diese ist steuerfrei. Somit gilt für Zeile 67 wieder: JA
  • Selbständige bezahlen ihre Krankenversicherung selbst, keiner gibt ihnen einen Zuschuss. Zeile 67 also: NEIN.
In den allermeisten Fällen wird in Zeile 67 also Ja angekreuzt!

Welche Auswirkung hat das Kreuz in Zeile 67 eigentlich? Es bestimmt den Höchstbetrag, bis zu denen sonstige Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Krankenversicherung gehört, angerechnet werden. Ist in Zeile 67 Ja angekreuzt, sind es maximal 1500 Euro, bei Nein 2400 Euro (für einen Alleinstehenden).

Wer also fälschlicher Weise Nein ankreuzt, dem weist Elster zu wenig Steuern aus. Und man sollte sich keine Illusionen machen: Auf dieses Feld guckt das Finanzamt ganz besonders. Ein falsch angekreuztes Nein fällt da mit Sicherheit auf.

Keine Kommentare: