Dienstag, 27. Januar 2009

Vorsorgeaufwendungen: Grundlagen

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören folgende Dinge:
  • Altersvorsorge, insbesondere Beiträge zur Rentenversicherung, Rürup- und Riesterrente, normale Renten- oder Lebensversicherung,
  • Kranken- und Pflegeversicherung, egal ob gesetzlich, freiwillig oder privat,
  • Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Haftpflicht- oder Unfallversicherung
Die Altersvorsorge wurde vom Gesetzgeber 2005 grundlegend geändert, es gibt nun drei Schichten der Altersvorsorge:
  1. Basisversorgung: Rentenversicherung (i.A. die gesetzliche Rentenversicherung, bei bestimmten Berufsgruppen stattdessen Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, z.B. bei Ärzten) und die Basisrente, meist Rüruprente genannt.
  2. Beiträge in Riesterverträge, betriebliche Altersversorgung
  3. sonstige Altersvorsorge durch Kapitallebens- oder Rentenversicherung.
Alle drei Schichten werden steuerlich unterschiedlich behandelt, sonst wäre es ja auch langweilig.

Die anderen oben aufgelisteten Versicherungen wie die Krankenversicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Eine Besonderheit gilt für die Unfallversicherung: Deckt diese sowohl private als auch berufliche Unfälle ab, kann man den Beitrag je zur Hälfte als Werbungskosten in Anlage N und als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

So, aber zurück zu den Schichten der Altersvorsorge:
  • Ausgaben für Schicht 1 werden mit einem jährlich steigenden Prozentsatz berücksichtigt. Für 2008 sind das 66%, jedes Jahr kommen zwei Prozentpunkte dazu, bis man irgendwann bei 100% anlangt (zum Ausgleich wird jedes Jahr für Neurentner ein höherer Anteil der Rente steuerpflichtig). Hierbei werden zuerst der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung (AG- und AN-Anteil) und evtl. Beiträge für eine Rüruprente addiert (beides zusammen darf maximal 20000 Euro sein), davon werden dann 66% genommen, danach wird der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abgezogen.
  • Zur Schicht 2 gehören Zahlungen in einen Riestervertrag. Dies wird entweder durch eine Zulage gefördert, oder die Zahlungen werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Was günstiger ist, wird im Rahmen der Steuerberechnung vom Finanzamt bestimmt. Zahlt man 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens (max. 2100 Euro), so hat man Anspruch auf eine Zulage von 154 (für Kinder gibt es noch einen Zuschlag). Führt die Anrechung der Riesterbeiträge als Sonderausgaben zu einem Steuervorteil, der größer ist, so geht dieser vor. In diesem Fall spart man also Steuern, dafür muss man aber die Zulage wieder zurück geben, was einfach dadurch geschieht, dass das Finanzamt die Zulage auf die zu zahlenden Steuern oben drauf schlägt.
  • Die dritte Schicht ist einfach: Sie wird steuerlich nicht gefördert. Nur Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, die schon vor 2005 bestanden, können eingetragen werden.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehört das, was man als Arbeitnehmer an Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlt hat, dann noch Haftpflichtversicherung (auch Auto!), Unfallversicherung (evtl. 50% davon, siehe oben) und alte (nicht fondsgebundene!) Lebens- bzw. Rentenversicherung.
Hierbei gilt: Zahlt einem der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Rentenversicherung (was bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern der Fall ist), und kreuzt demzufolge in Zeile 67 des Hauptvordrucks "Ja" an, so werden maximal 1500 Euro sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Dies ist meist schon allen durch den AN-Anteil zur Sozialversicherung ausgeschöpft. Alle anderen sonstigen Versicherungen wirken sich oft nicht mehr aus. Selbständige o.ä., die ihre Krankenversicherung komplett selbst zahlen, haben hier einen Höchstbetrag von 2400 Euro.

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