Samstag, 24. Januar 2009

Lohnsteuerbescheinigung

Als Arbeitnehmer bekommt man zu Beginn des neuen Jahres einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. ElsterFormular bietet den Komfort, dass man die Daten der Lohnsteuerbescheinigung in einem Dialog erfassen kann, der genauso aussieht wie die Bescheinigung, und die Daten dann in die entsprechenden Felder der Steuerformulare übernommen werden.

Direkt oben auf der ersten Seite von Anlage N kann man in ElsterFormular auf "Wechsel zur ersten Lohnsteuerbescheinigung" klicken. Nun kann man Steuerklasse, eTIN und die Werte der einzelnen Zeilen übernehmen. Dabei auch in der letzten Zeile an die Nummer des Finanzamts denken, das übersieht man leicht beim Übertragen der Daten.

Leider machen sich einige Lohnbüros oder Personalabteilungen den Spaß, in Zeilen zu Themen, die den Arbeitnehmer gar nicht betreffen, Nullen einzutragen. Nullen in der Lohnsteuerbescheinigung sind mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch, eigentlich hätten diese Zeilen schlichtweg leer bleiben sollen. Dies führt häufig zu Problemen in ElsterFormular, weil die Plausibilitätsprüfung daraufhin aus dem Tritt kommt. Daher macht man sich das Leben einfacher, wenn man Nullen nicht übernimmt, sondern die betreffenden Zeilen ganz leer lässt!

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