Sonntag, 25. Januar 2009

Fahrten zum Arbeitsplatz

Die steuerliche Behandlung von Fahrten zum Arbeitsplatz ging groß durch die Presse, die Pendlerpauschale war in aller Munde.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt: Fahrten zum Arbeitsplatz können ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies passiert über die Entfernungspauschale, wie gesagt oft auch Pendlerpauschale genannt.

Die beträgt 30 Cent pro einfacher Entfernung zum Arbeitsplatz, multipliziert mit der Zahl der Arbeitstage. Das Finanzamt multipliziert die einfache Entfernung nicht mit dem Faktor zwei, 30 Cent pro km einfache Entfernung bedeutet also, dass es faktisch 15 Cent pro gefahrenem km (hin und zurück) sind.

Die Eingabe der Daten erfolgt in Anlage N ab Zeile 37. Einzutragen sind das benutzte Verkehrsmittel, bei Pkw das Kennzeichen, Anschrift des Arbeitsplatzes, sowie
  • Zahl der Tage pro Woche (arbeitet man Montags bis Freitags also 5),
  • Zahl der Urlaubs- und Krankheitstage,
  • Zahl der Tage, an denen man zur Arbeit gefahren ist.
Diese Tage sollten plausibel sein, man sollte nicht soviele Tage eingeben, dass man bei Berücksichtigung der Wochenarbeitstage und Urlaub und Krankheit dazu kommt, dass das Jahr länger ist, als es der Kalender vorgibt.

Beispiel: Insgesamt 220 Arbeitstage, einfache Entfernung 12 km, ergibt also insgesamt 792 Euro Werbungskosten.

Das ist kein Geld, das man direkt vom Staat wieder bekommt, sondern dieser Betrag wird wie bei allen anderen Werbungskosten auch vom Bruttoeinkommen abgezogen. Wie sich das dann auf die Steuer auswirkt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Nicht vergessen: Jeder Arbeitnehmer bekommt mindestens die Werbungskostenpauschale von 920 Euro, die auch schon in die Lohnsteuertabellen der Arbeitgeber eingearbeitet ist. Stellen die 792 Euro aus dem Beispiel oben also die einzigen Werbungskosten dar, bleibt es bei der Werbungskostenpauschale von 920 Euro, und man sieht keinen Cent wieder. Erst dann, wenn man zusammen mit anderen Werbungskosten (z.B. Bücher, Computer, Seminare) über die Pauschale kommt, hat man tatsächlich was davon.

Über das Pluszeichen am linken Formularrand kann man mehrere Arbeitsstellen angeben, wenn man den Arbeitsplatz gewechselt hat. Oder man ist während des Jahres umgezogen, dann kann man auch einmal die Daten für "Fa. Meier, Rosenstr. 1, Kleinkleckerdorf (ab Schlossallee)" und dann für "Fa. Meier, Rosenstr. 1, Kleinkleckersdorf (ab Badstr.)" eingeben.

Keine Kommentare: