Samstag, 24. Januar 2009

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ElsterFormular in der aktuellen Version kann hier herunter geladen werden. Das Programm trägt im Titel zwei Jahreszahlen, z.B. 2008/2009.

Mit Elster kann man viele Aufgaben erledigen. Nehmen der Einkommensteuererklärung können Unternehmer bzw. Arbeitgeber es noch nutzen, Umsatz- oder Lohnsteuer anzumelden, die Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitnehmer zu übermittlen, usw.

Die erste Jahreszahl bezieht sich immer auf Steuererklärungen. Mit ElsterFormular 2008/2009 kann man also die Einkommensteuererklärung 2008 erstellen. Die zweite Jahreszahl bezieht sich auf Steueranmeldungen, z.B. die Umsatzsteuervoranmeldung für einen bestimmten Zeitraum in 2009.

Wie gesagt, für die Einkommensteuererklärung ist die erste Jahreszahl relevant. Und auch, wenn die Einkommensteuererklärung im Volksmund oft noch als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet wird: Niemals beim Start des Programms einen der Menüpunkte "Lohnsteuer" oder "Lohnsteuerbescheinigung" auswählen. Beide sind nur für Arbeitgeber gedacht!

Und nur der Vollständigkeit halber: Wer seine Einkommensteuererklärung einreichen will, hat im ElsterOnline-Portal nichts verloren (einzige Ausnahme ist, wenn man ein Zertifikat für die authentifizierte Übermittlung möchte). Einkommensteuererklärungen gehen nur mit ElsterFormular (oder einem von vielen kommerziellen Programmen).

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo,

vielen Dank für die Information. Ich habe auf den Seiten von Elster vergeblich nach einer Abgrenzung von ElsterOnline vs. ElsterFormular gesucht.

Allerdings ist es inzwischen möglich die Einkommensteuererklärung in ElsterOnline abzugeben. Die Funktion befindet sich allerdings im Beta-Stadium.

Soweit ich das überblicke muss man aber sowieso die Belege (bspw. Lohnsteuerbescheinigung oder Steuerbescheinigung für Kapitalerträge) noch beim Finanzamt einreichen. Deshalb kann man auf die Einkommensteuererklärung mittels ElsterOnline getrost verzichten und weiterhin ElsterFormular verwenden. Letzteres ist in meinen Augen benutzerfreundlicher und man kann auch offline arbeiten.

Viele Grüße,
Robert Nitsch

klaus hat gesagt…

Tatsächlich ist der Artikel, auf den sich der Kommentar bezieht, in mehrfacher Hinsicht nicht mehr aktuell.

Das Wichtigste: Die Jahresversionen von ElsterFormular gibt es in dem Sinne nicht mehr. Mit der aktuellen Version von ElsterFormular kann man ESt-Erklärungen ab 2009 erstellen.

Und, ja, als Beta kann man nun im ElsterOnline-Portal auch seine ESt machen. Derzeit aber nur für 2011, der Veranlagungszeitraum 2012 soll angeblich im März kommen, inoffizielle Quellen sprechen aber von April.

So, wie es derzeit ist, ist das für mich nur sinnvoll für diejenigen, die als Nicht-Windows-Nutzer keine ElsterFormular verwenden können. Gut gedacht, schlecht gemacht.

Eigentlich bin ich ein Freund von Web-Anwendungen. Und unsere österreichischen Nachbarn beweisen, dass man eine ESt-Erlärung per Web auch ohne Java und plattformunabhängig realisieren kann. Der Stand bei ElsterOnline-Portal, wo ESt-Erklärungen nur mit langer Verzögerung, mit Java-Plugin und auf Nicht-Windows-OS dann doch wieder nur mit Mühen gehen... wie gesagt, gut gedacht, aber trotzdem miserabel, Setzen, sechs.