Sonntag, 25. Januar 2009

Steuerberechnung

Die Steuerberechnung findet über den Taschenrechner in der Symbolleiste von ElsterFormular statt. Nachdem zuerst eine Plausibilitätsprüfung statt findet, öffnet sich ab Version 10 von ElsterFormular (2008/2009) eine PDF-Datei.

Nach einer Hinweis-Seite dazu, dass die Berechnung durch Elster unverbindlich und nur das, was man später vom Finanzamt als Bescheid bekommt, gültig ist, folgt die eigentliche Berechnung. Das Ergebnis steht direkt am Anfang in einer ASCII-Tabelle: Festgesetzte Steuer, bezahlte Steuer, Rest. Da der Rest die Differenz von festgesetzter und bezahlter Steuer ist, bedeutet dies: Ist der Rest positiv, muss man mehr Steuern zahlen als schon geschehen (z.B. durch die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer), es wird also eine Nachzahlung gefordert. Bei negativem Rest ist bei der Berechnung durch das Finanzamt weniger rausgekommen als man schon gezahlt hat, man bekommt also Geld wieder.

Abweichend zu den älteren Versionen von Elster, wo man in der Anlage "Zusätzliche Angaben" eine Steuervorauszahlung, wie sie z.B. bei Selbstständigen vorkommt, eintragen konnte, gibt es diese Möglichkeit ab 2008/2009 nicht mehr. In der Berechnung durch ElsterFormular muss man also selber hinterher eine Vorauszahlung vom Rest abziehen. An das Finanzamt-Server wurde eine Vorauszahlung nie übertragen, da das Finanzamt sowieso weiß, welche Vorauszahlungen geleistet wurden. Außerhalb der internen Berechnung von Elster wurde dieser Wert nie benutzt, so dass sich hier nur ein kosmetischer Unterschied zeigt.

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