Samstag, 24. Januar 2009

Grundsätzliches zu Anlage N

Für normale Arbeitnehmer ist die Anlage N gedacht (N steht hier allerdings für nichtselbstständig, nicht normal).

Hier werden die Lohndaten (anhand der Lohnsteuerbescheinigung) eingegeben, sowie Werbungskosten, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dies sind z.B.:
  • Fahrtkosten zur Arbeit (so genannte Pendlerpauschale)
  • Kosten für Dienstreisen
  • Arbeitmittel (z.B. Fachbücher, Computer)
  • Beiträge zu Berufsverbänden, z.B. zur Gewerkschaft, aber bei Ingenieuren kann man hier auch problemlos die Mitgliedschaft im VDI (Verband deutscher Ingenieure) eintragen
  • Seminare, Kurse
  • sonstige Werbekosten, zu nennen wären hier auch Kontoführungsgebühren, damit man seinen Lohn gezahlt bekommen kann. Hier einfach 16 Euro eintragen, die ohne Nachfrage akzeptiert werden!

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