- Authorisierte Übermittlung mit einem Zertifikat, das man im ElsterOnline-Portal erstellen kann (dies geht nur, wenn man eine alte Steuernummer hat). In diesem Fall muss kein unterschriebenes Exemplar der Steuererklärung zum Finanzamt geschickt werden. Das Schicken der Unterlagen, die gesetzlich im Original gefordert sind (z.B. Spenden, Riester, Handwerker, VL), bleibt einem natürlich trotzdem nicht erspart.
- Übermittlung ohne Zertifikat. Da hier technisch nicht sicher gestellt ist, dass es sich beim Übermittler nicht um einen Scherzbold handelt, der eben mal für den bösen Nachbarn ein paar Millionen Euro Schwarzgeld erklären will, reicht diese Übermittlung an sich nicht aus. Nach Übermittlung werden automatisch zwei Exemplare der so genannten komprimierten Steuererklärung ausgedruckt. Ein Exemplar muss unterschrieben ans Finanzamt, das andere ist für einen selbst. Erst nach Eingang beim Finanzamt kann dort mit Hilfe der aufgedruckten Telenummer die elektronische Erklärung abgerufen und dort bearbeitet werden. Für diejenigen, die noch nie eine Steuererklärung gemacht haben, und daher kein Zertifikat beantragen können, bleibt nur dieser Weg.
In diesem Blog finden sich einerseits Artikel dazu, wie man mit Elster (genauer: ElsterFormular) seine Einkommensteuererklärung macht, andererseits in loser Folge Artikel zu steuerlichen Themen, die erklären, was man wo warum eintragen muss.
Samstag, 24. Januar 2009
Übermittlung der Steuererklärung
Es gibt zwei Wege, eine in ElsterFormular erstellte Steuererklärung zu übermitteln:
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