Sonntag, 25. Januar 2009

Musterfall Vorsorgeaufwendungen (Pflichtversicherter)

Beispiel für Einkommensteuererklärung 2008:

Alleinstehender, Jahreseinkommen 30000 Euro

Beitrag zur Rentenversicherung 5970 Euro, je zur Hälfte bezahlt von AN und AG
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: 900 Euro, je die Hälfte AN und AG
Beitrag zur Kranken/Pflegeversicherung: 5085 Euro, ebenfalls hälftig bezahlt von AN und AG

Zusätzlich hat er 1200 Euro in eine Riesterversicherung bezahlt, das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahrs (2007) lag ebenfalls bei 30000 Euro.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen nun folgende Zahlen bzgl. Vorsorgeaufwendungen:

  • Z22: 2985,00 (AG-Anteil Rentenversicherung)
  • Z23: 2985,00 (AN-Anteil Rentenversicherung)
  • Z24: leer (der AG-Anteil zur Kranken-/Pflegeversicherung bei Pflichtversicherten wird nicht eingetragen!)
  • Z25: 2992,50 (AN-Anteil zur ALV=450,00 plus AN-Anteil zur KV/PV=2542,50)

Hiervon werden nun automatisch im Hauptvordruck Seite 3 übernommen:
  • Z61: 2985 (AN-Anteil zur Rentenversicherung, Z23 der LStB)
  • Z65: 2985 (AG-Anteil zur Rentenversicherung, Z22 der LStB)
  • Z69: 2993 (AN-Anteil zu Arbeitslosen, Kranken- und Pflegeversicherung, aufgerundet)

In Zeile 67 muss beim Steuerpflichtigen "Ja" angekreuzt werden, da man als Arbeitnehmer die Hälfte zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt bekommt. Achtung: Bei Verheirateten bekommt auch der Ehegatte ein JA, wenn die Krankenversicherung über die gesetzliche Pflichtversicherung des Partners besteht (Familienversicherung), denn dann zahlt dessen AG ja faktisch die Hälfte der KV von beiden Eheleuten.

Die 1200 Euro für Riester kommen mit Zertifizierungsnummer des Vertrags, Sozialversicherungsnummer, sozialversicherungspflichtigem Einkommen des Vorjahrs (2007) in Anlage AV, in Zeile 76 des Hauptvordrucks wird demzufolge ein Kreuz gemacht.

So, und nun wird gerechnet:

Altersvorsorge 1. Stufe

  • Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung: 5970
  • davon 66% (das ist der Wert für 2008): 3941
  • minus AG-Anteil zur Rentenversicherung: -2985

bleiben: 956

Altersvorsorge 2. Stufe

  • Riesterbeitrag: 1200 Euro; das sind 4% des Vorjahreseinkommens (ebenfalls 30000 Euro), also hat man Anrecht auf die volle Zulage von 154 Euro
  • macht insgesamt: 1354 Euro

Hier ist nun entscheidend, dass ein Abzug von 1354 vom Einkommen zu einer Steuerentlastung führt, die höher ist, als die Zulage von 154 Euro. Sollte sich herausstellen, dass die Steuerersparnis niedriger ist als die Zulage, würde die Riesterrente bei der Steuer gar nicht berücksichtigt (Günstigerprüfung durch das Finanzamt).

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

  • AN-Anteil zur Sozialversicherung: 2993
  • davon maximal 1500 Euro,
bleiben also 1500 Euro übrig

Hier sieht man, dass sich eventuell vorhandene Unfall-, Haftpflichtversicherungen und (alte) Kapitallebensversicherungen gar nicht mehr auswirken, da der Maximalbetrag schon durch den AN-Anteil zur Sozialversicherung mehr als ausgeschöpft ist.


Insgesamt werden also vom Einkommen abgezogen:

  • 1. Stufe (Rentenversicherung): 956
  • 2. Stufe (Riester): 1354
  • sonst. Vorsorge: 1500

insgesamt also 3810 Euro

Wichtig ist, dass man bei Riester entweder die Steuerermäßigung oder die Zulage bekommt. Da in diesem Fall die Steuerermäßigung günstiger ist, dass Finanzamt aber immer davon ausgeht, dass man die Zulage beantragt und bekommen hat, holt sich das Finanzamt die Riesterzulage von 154 Euro wieder, indem es diesen Betrag auf die zu zahlende Steuer aufschlägt. Man sollte also immer die Riesterzulage beantragen, auch wenn die Steuerermäßigung günstiger ist!

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