Freitag, 9. Juli 2010

Probleme mit Proxy bei Version 1.5

Nach Berichten aus dem Elster-Forum gibt es derzeit einige Anwender, bei denen die Übermittlung über einen Proxy seit dem Update auf Version 1.5 nicht mehr geht.

Es scheint wohl ein Bug zu sein, heute ist dann folgende Meldung durchgesickert:
Aus technischen Gründen kann ein Update erst zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt werden. Unter https://download.elster.de/download/support/elsterformular-rev4635.exe steht eine Supportversion bereit. Bei der durch uns signierten (elektronisch unterschriebenen) EXE-Datei handelt sich um einen gepackten Programmordner, es wird also nichts installiert. Bitte starten sie die EXE-Datei per Doppelklick entpacken Sie das ZIP in einen neuen Ordner an beliebiger Stelle. Starten das ElsterFormular- Programm über PUNKT PUNKT PUNKT+++IHR neuer Ordner+++\elsterformular\ausgabeInstall\bin\elfostarter.exe . Wir empfehlen eine Verknüpfung auf dem Desktop anzulegen (Rechtsklick auf + elfostarter.exe+ und auswählen: Senden an+ Desktop (Verknüpfung erstellen)) BITTE BEACHTEN: Es werden auf diese Programmversion keine Updates möglich sein. Die Fehlerbereinigung wird jedoch Teil des nächsten Updates auf die Programmversion 11.5.0.4546 sein. Bitte prüfen Sie vor dem nächsten Senden, ob Updates vorliegen. Das Programm in der Supportversion sollte sich nun beim Senden wie folgt verhalten: Sind die Adresse und der Port des Proxy eingetragen und erfolgt keine Antwort bzgl. der Abfrage nach Benutzername und Passwort, erscheint ein Dialogfenster mit folgendem Inhalt: +++ Prüfung der Proxy-Einstellungen
Die Überprüfung der Proxy-Einstellungen konnte nicht durchgeführt werden. Möglicherweise sind die Einstellungen unter "Extras-+Einstellungen" Reiter "Proxy" nicht korrekt. Möchten Sie mit den vorhandenen Einstellungen senden? ++ Nach Drücken des Schalters "Ja" wird der Sendevorgang ausgeführt, wenn die Proxy-Einstellungen korrekt sind.

Freitag, 28. Mai 2010

Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge

Die Seite 2 ab Zeile 37 in der Anlage Vorsorgeaufwand behandelt den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge. Dies ist der Riestervertrag, für den es vorher die Anlage AV gab.

Leider zeigt sich, dass viele damit erhebliche Probleme haben, was die ganzen Kreuze bedeuten.

Nun beantragt man bei einem Riestervertrag ja eine Zulage, direkt über den Versicherer, die dieser dann bei der Zulagenstelle beantragt und dem Vertrag gutschreibt.
Zusätzlich kann man beantragen, dass die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuer berücksichtigt werden, sofern das einen Steuervorteil gibt, der höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Trifft dies zu, sinkt also das zu versteuernde Einkommen. Da es entweder Zulage oder Sonderausgabenabzug gibt, wird am Ende des Steuerbescheids der Zulagenanspruch von der Steuererstattung wieder abgezogen.

Fall 1:

Man besitzt keinen Riestervertrag. Dann vergisst man die Zeilen ab Zeile 37 komplett. Kein Riester, keine Eintragungen, ganz einfach.

Fall 2:

Ein Alleinstehender hat einen Riestervertrag. Hier ist der Fall einfach: Man muss unmittelbar begünstigt sein, sonst wird der Vertrag gar nicht gefördert, und man kann wie in Fall 1 komplett leer lassen. Möchte man den Sonderausgabenabzug beantragen (es schadet nicht), kreuzt man in Zeile 37 bei Steuerpflichtiger Ja an. Zeile 38/39 bleiben frei, da sie nur bei Ehegatten gelten, wenn einer von beiden Nein angekreuzt hat.

Nun werden die Vertragsdaten aus der Anbieterbescheinigung übertragen.

Da ein Alleinstehender nicht mittelbar, sondern nur unmittelbar begünstigt sein kann, muss Zeile 41 angekreuzt werden. Dies erfordert einen Eintrag in den Zeilen 42 bis 45. Dies ist in der Regel die Zeile 42 bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen findet sich in der Meldung zur Sozialversicherung. Gefragt ist die Zahl aus dem Jahr davor, bei der Erklärung für 2009 also von 2008. Für Beamte gilt Zeile 43 (ja, das "beurlaubter Beamter" am Ende bezieht sich nur auf das Wort Einnahmen direkt davor, nicht auf die Amtsbezüge oder Besoldung). Zeile 44 bis 49 werden nur in wenigen Fällen ausgefüllt.

Wer als Alleinstehender nun immer noch ein Kreuz in Zeile 51 macht, zeigt, dass er Riester und Steuer nicht verstanden hat.

Fall 3:

Ehepartner, nur einer hat einen Riestervertrag, dieser kann nur unmittelbar begünstigt sein.

Für den Ehepartner, der keinen Riestervertrag hat, wird nichts in Zeile 37 angekreuzt (auch nicht nein), der Ehepartner mit Vertrag kreuzt Ja an, in Zeile 38/39 steht nichts.

Der Ehepartner mit Vertrag überträgt die Anbieterbescheinigung, kreuzt Zeile 41 an und füllt eine der Zeilen 42 bis 50 aus.

Fall 4:

Beide haben einen Riestervertrag.
Möchten beide den Sonderausgabenabzug beantragen, kreuzen beide in Zeile 37 Ja an. Zeile 38/39 bleibt leer. Nach Eintragen der Daten aus den Anbieterbescheinigungen werden die Daten zur Begünstigung eingetragen: Daten zur unmittelbaren Begünstigung wie bei den Fällen zuvor in Zeile 41 mit einem Wert in Zeile 42 bis 50, das Kreuz zur mittelbaren Begünstigung erfolgt in Zeile 51.
Natürlich kann maximal einer von beiden mittelbar begünstigt sein, wer also bei beiden Zeile 51 ankreuzt: Zurück auf los, schlau machen, was die Begünstigung bedeutet.

Fall 5:

Beider haben einen Riestervertrag, aber einer möchte keinen Sonderausgabenabzug beantragen (warum, weiß ich auch nicht). Dieser kreuzt in Zeile 37 nein an, muss dann aber in Zeile 38/39 an, ob er unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Danach erfolgen für diesen Ehepartner keine Eintragungen mehr, weder Anbieterdaten noch Eintragungen in den Zeilen 41 bis 51.

KAP: Günstigerprüfung und Steuerkorrektur gleichzeitig

Die Anlage KAP ist mittlerweile für viele Personen optional, aber trotzdem ist es manchmal sinnvoll, diese auszufüllen, z.B.
  • bei ungünstig verteilten Freistellungsaufträgen (bei Bank A überschritten, bei Bank B nicht ausgeschöpft)
  • wenn das Einkommen so niedrig ist, dass die Besteuerung als normales Einkommen nach Steuertabelle günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25%.
Der erste Punkt ist ein Fall für ein Kreuz in Zeile 5, der zweite Punkt für ein Kreuz in Zeile 4.

Nun muss man im Fall der Korrektur der falsch verteilten Freistellungsaufträge nicht alle Kapitalerträge erklären, im obigen Beispiel würde es reichen, Erträge, bezahlte Steuern und Soli von Bank A in den Zeilen 7, 49 und 50 einzutragen, der bei Bank A ausgeschöpfte FSA kommt in Zeile 14. In Zeile 14a kommt dann, was bei Bank B tatsächlich freigestellt war, ansonsten fällt Bank B unter den Tisch. Tatsächlich verlangt die Plausibilitätsprüfung bei Kreuz in Zeile 5 auch einen Eintrag in Zeile 14a (dieser kann auch 0 sein).

Aber wenn man die Günstigerprüfung möchte, müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, denn entweder werden alle normal oder alle pauschal mit 25% versteuert, und um zu schauen, was günstiger ist, müssen natürlich alle Zahlen auf den Tisch.

Es ist auch möglich, dass sowohl Zeile 4 als auch 5 angekreuzt werten. Hier wird es nun etwas unangenehm: Man muss alle Erträge erklären, wegen des Kreuzes in Zeile 5 muss aber eine 0 in Zeile 14a stehen, sonst schlägt die Plausibilitätsprüfung an. Leider geht dann die Steuerberechnung nicht, denn nun ist die Plausibilitätsprüfung still, denn es erfolgt der Hinweis, dass die Günstigerprüfung beantragt, aber nicht alle Erträge erklärt wurden. Diese Meldung ist nicht unsinnig, denn man hat ja in Zeile 14a angegeben, dass bei Banken, für die die Erträge nicht erklärt wurden, 0 Euro freigestellt waren. Nur dass die 0 dort wegen Zeile 5 erforderlich war, sich also nicht entfernen lässt.

Es gibt für das Problem keine Lösung. Man kann die Erklärung übermitteln, muss aber auf die Steuerberechnung in ElsterFormular bei beiden Kreuzen verzichten. Man kann lediglich vorher einmal nur mit Kreuz in Zeile 5 berechnen (nicht vergessen, vor Übermittlung wieder Zeile 4 anzukreuzen), um die Berechnung ohne Günstigerprüfung zu erhalten. Mit Günstigerprüfung kann es dann nur besser werden, entweder es bleibt alles so, wie es ist, oder die 25% Abgeltungsteuer waren zu hoch und man bekommt einen Teil wieder.

Dienstag, 13. April 2010

Version 11.3.0

Seit etwa einer Woche ist 11.3.0 da.
Die Anlage KAP sieht etwas anders aus, die Erläuterungszeilen zu korrigierten Beträgen im Block ab Zeile 7 stehen nun nicht mehr darunter, sondern direkt bei der passenden Zeile. Es hat auch nach den Berichten im ElsterForum den Anschein, dass insbesondere bei der Anlage KAP einige Fälle, bei denen die Steuerberechnung nicht möglich oder falsch war, nun korrekt gehen.
Bei mir ist der nervige Hinweis in der Steuerberechnung verschwunden, dass der Betrag in Zeile 24 der LStB größer sei als der in Zeile 25 (was zwar der Fall, bei freiwillig Krankenversicherten aber normal ist).
Die Zusatzanlage für Grenzgänger wird nun anscheinend unterstützt, die EÜR lässt aber immer noch auf sich warten.

Allmählich wirkt das Programm ganz rund. Bei einer Software "für die Masse" wie ElsterFormular sind Installationsprobleme sich nie zu vermeiden, insbesondere, wenn auf ein anderes Framework wie wx umgestellt wird. Ärgerlich waren aber ganz triviale Dinge, wie ein Setup zum Download anzubieten, dass sich auf keinem XP-Rechner starten lässt, oder diverse Rechenprobleme, die in der Vergangenheit schon einmal gefixt wurden und dann wieder neu auftauchen. Für mich letztlich starke Anzeichen einer mangelhaften Qualitätssicherung bei Elster.

Dienstag, 23. März 2010

Bescheid abholen: Pustekuchen

Da kommt eine ganz unschuldige Mail mit dem Inhalt
"Sehr geehrte Damen und Herren,
für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 2010) zur Abholung bereitgestellt.
Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem xx.yy.2010 auf Ihren PC herunterladen!
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
www.elster.de"
Und dann? Nun, die Theorie sagt, dass man die Datei mit der übermittelten Erklärung in ElsterFormular öffnet, und dann im Menü "Datenübermittlung" den Punkt "Steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen" auswählt.

In der Praxis steht dem aber oft entgegen, dass die eine Version von ElsterFormular mal keine Bescheide abholen kann, die andere dann wieder doch, es sei denn, die Übermittlung wurde mit einer ganz bestimmten anderen Version durchgeführt, die einen Fehler hatte.

Aktuell kann man grundsätzlich keine Bescheide abholen, die vor dem 19.3. erstellt wurden. Schuld ist diesmal nicht ElsterFormular, sondern ...
"... in der 11. KW wurde die ELSTER-Bescheiddatenbank in der Clearingstelle München umgestellt und nennt sich nun ELSTER-Austauschdatenbank. Aus dieser Datenbank können die Stpfl. mit ihrer Steuersoftware die elektronischen Steuerbescheiddaten abrufen, sofern sie die Bescheiddatenrückübermittlung beim Senden ihrer Steuererklärung ausgewählt hatten.

Bei der Umstellung der Datenbank wurden die bisherigen Bescheiddaten zwar in die neue Datenbank übernommen, leider aber fehlerhaft. Das führt dazu, dass derzeit von den Stpfl. keine Steuerbescheiddaten abgeholt werden können, die bis zum 19.03.2010 vom LRZ erstellt und an die Bescheiddatenbank übermittelt wurden (entspricht in etwa dem Bescheiddatum).

An der Behebung des Problems wird derzeit intensiv gearbeitet, damit auch die älteren Bescheiddaten in Kürze wieder abgerufen werden können."
Kommentar überflüssig.

Sonntag, 21. März 2010

Hitliste der Plausibilitätsfehler

Einige Probleme tauchen anscheinend immer wieder auf, die viele Leute zur Verzweiflung treiben. Nicht ganz verständlich, denn meist finde ich die Fehlermeldungen aussagekräftig und die fehlenden Angaben sind schnell identifiziert.

Außergewöhnliche Belastungen:
"Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ist ein Aussage zu den Kapitalerträgen zu treffen."
Lösung: Im Hauptvordruck entweder Zeile 72 ankreuzen oder 73 ausfüllen.

Krankenversicherung:
"Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggf. erhaltenen steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung erforderlich."
Lösung: Zeile 10 in der Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Bei normalen Arbeitnehmern ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Ja (wegen des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung), dies betrifft auch eine Ehefrau, die kostenlos mitversichert ist. Es bringt nichts, hier Nein anzukreuzen, nur weil man die Frage nicht versteht. Das Finanzamt merkt es, und dann ist das Erstaunen groß, wenn man mehr Steuern zahlen muss als man dachte.
"Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung lt.Nr.24 der Lohnsteuerbescheinigung übersteigen den Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung."
Lösung: Dieser Hinweis tritt bei freiwillig bzw. privat krankenversicherten Arbeitnehmern auf. Der Hinweis ist wenig aussagekräftig, dann bei dieser Personengruppe ist es völlig normal, dass der Wert in Zeile 24 den in Zeile 25 der LStB übersteigt. Wichtig ist, dass der Gesambeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 14 bzw. 15 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen wurde. Dann klappt auch die Steuerberechnung, und der Hinweis kann getrost ignoriert werden.
Leider scheidern die Elsterprogrammierer jedes Jahr aufs Neue an dieser nicht sonderlich exotischen Konstellation, ein Ausdruck des von mir öfter als nicht wahrnehmbar kritisierten Qualitätsmanagements von Elsterformular.

Riesterbeiträge:
"Es wurden beim Stpfl./Ehemann Angaben für die Geltendmachung eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs getätigt (Angaben zur unmittelbaren oder mittelbaren Begünstigung oder Angaben zur Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5 EStG). Diese Angaben können nur berücksichtig werden, wenn die Aussage getroffen wird, dass für die geleisteten Altersversorgebeiträge ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird."
Lösung: Es wurden Angaben zu einem Riestervertrag eingegeben, es fehlt aber für die entsprechende Person in Zeile 37 ein Kreuz bei Ja.
"Für den Sonderausgabenabzug des Stplf./Ehemann für geleistete Altersvorsorgebeiträge auf der Anlage VOR muss die Angabe "unmittelbar begünstigt" oder "mittelbar begünstigt" getroffen werden."
Lösung: In der Anlage Vorsorgeaufwand stehen Angaben des Steuerpflichtigen zu einem Riestervertrag, es fehlt aber entweder die Angabe, dass der Steuerpflichtige unmittelbar begünstigt (Zeile 41) oder mittelbar begünstigt (Zeile 51) ist. (Letzteres kann bei Einzelveranlagung nicht sein!). Ein Kreuz in Zeile 41 bedingt Angaben in mindestens einer der Zeilen 42 bis 50. Dies ist bei einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer im allgemeinen das Bruttogehalt im Sinne der Rentenversicherung 2008 (!). Wo sich diese Angabe findet, sagt der Hilfetext zu dieser Zeile.

Anlage Kind:
"Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z. B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."
Lösung: Hier kann es mehrere Ursachen geben:
  • Da ein Kind Vater und Mutter hat, muss das Verwandtschaftsverhältnis zu zwei Personen angegeben werden. Einfach ist die Zusammenveranlagung, wenn das Kind von beiden zusammen ist, dann wird in Zeile 9 beim Ehemann und bei der Ehefrau Mutter jeweils leibliches Kind angekreuzt. Wenn einer von beiden das Kind in die Ehe mitgebracht hat, wird nur bei demjenigen leibliches Kind angekreuzt, weiterhin die Angaben zum anderen Elternteil unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen".
  • Bei Alleinerziehenden müssen die Angaben zum anderen Elternteil ebenfalls unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen" stehen.
  • Im Fall der getrennten Veranlagung kennt die Steuererklärung keinen Ehepartner. Daher wird hier in Zeile 9 nur das Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen angekreuzt. Ist der Ehepartner leibliche(r) Vater/Mutter, so erscheint der Ehepartner hier ebenfalls unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen"!
  • Höhe des Kindergeldes: Berücksichtigen, dass es 2009 aus dem Konjunkturpaket einen Kinderbonus von 100 Euro gab, das erste Kind gab für das ganze Jahr also 12 mal 164 plus 100, also 2068 Euro.
  • Sonderfall bei Alleinerziehenden/getrennt Veranlagenden: Das Kindergeld steht formal beiden zur Hälfte zu, egal an wen es gezahlt wurde, für das ganze Jahr erscheinen hier statt den 2068 also 1034 Euro.

Dienstag, 16. März 2010

Anlage Vorsorgeaufwand: Seite 2?

Es scheint öfter vorzukommen, dass bei der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 nicht angezeigt wird.

Die Anlage VOR hat definitiv 2 Seiten (auf der zweiten sind die Angaben zu Riesterbeiträgen). Wenn nur Seite 1 angezeigt wird, hilft es anscheinden, die Anlage zu entfernen und neu hinzuzufügen (selten muss man diese Schritte wohl auch mehrfach tun).

Samstag, 27. Februar 2010

Update auf 11.2.0 verfügbar

Auf nicht kann man sich verlassen, noch nicht mal auf das Gerücht, dass das Update sich auf die erste Märzwoche verzögert...

...es ist nämlich da. Die für mich relevante Änderung (euphemistisch als Optimierung in der Steuerberechnung verkauft) liegt darin, dass im Gegensatz zur Version 11.1.3 für freiwillig/privat versicherte Arbeitnehmer nun wieder eine Steuerberechnung möglich ist.

Donnerstag, 25. Februar 2010

Riester: Angaben zur Art der Begünstigung

Steuerformular ausfüllen ist schwer. Weiß jeder.

Und prompt stoßen viele nach dem Eintragen der Vertragsdaten zu ihrem Riestervertrag auf folgenden Hinweis in der Steuerberechnung:
Sie haben Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen gemäß § 10a EStG gemacht, aber nicht zu der Art der Begünstigung.
Nun weiß jeder, der sich mit seinem Riestervertrag beschäftigt hat, dass man begünstigt sein muss, damit der Staat diesen fördert, sei es mit der Riesterzulage oder Steuervorteilen. Entweder unmittelbar begünstigt (was auf jeden Fall zutrifft, wenn man als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist) oder mittelbar (weil man selber zwar nicht unmittelbar begünstigt ist, aber der Ehegatte, plus ein paar weitere Bedingungen). Kann man auch alles z.B. bei Wikipedia nachlesen.
Die Angabe zur Begünstigungsart ist also zwingend notwendig. Einerseits ist sie Voraussetzung für die Steuerbegünstigung. Andererseits sieht der Gesetzgeber eine Günstigerprüfung zwischen Zulage und Sonderausgabenabzug vor. Ohne Wissen über die Art der Begünstigung und in der Regel das sozialversicherungspflichtige Entgelt ein Jahr zuvor kann man aber den Zulagenanspruch nicht berechnen, damit also auch nicht prüfen, was günstiger ist, also kann insgesamt keine Steuerberechnung erfolgen. Die oben angegebene Meldung erfolgt also völlig zu Recht.
Was also tun: In den Zeilen unter den Vertragsdaten, also ab 41 in der Anlage Vorsorgeaufwand, ankreuzen, ob man unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Eins von beiden muss man sein, sonst kann man die Riesterbeiträge nicht absetzen. Wenn man "unmittelbar begünstigt" angibt, muss man noch weitere Daten ausfüllen. Bei dem Normalfall eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers beschränkt sich dies auf Zeile 42, in die das sozialversicherungspflichtige Entgelt des Jahres 2008 (!) kommt. Dieses findet man auf der Meldung zur Sozialversicherung, von der man Anfang 2009 von seinem Arbeitgeber eine Kopie bekommen hat.
Man kann sich darüber streiten, ob die fehlende Angabe zur Begünstigungsart nicht einen Fehler bei der Plausibilitätsprüfung produzieren sollte. Wahrscheinlich ja. Andererseits fällt auf, dass es in den Vorjahren bei der Anlage AV praktische keine Probleme gab, obwohl exakt dieselben Daten einzugeben waren wie nun als Teil der Anlage Vorsorgeaufwand. Ich vermute, dass dies daran liegt, dass in der Anlage AV die auszufüllenden Zeilen vor den Eingabefeldern mit den Vertragsdaten waren, in der Anlage Vorsorgeaufwand die Felder für die Begünstigungsart aber nach den Vertragsdaten stehen.

Update verschoben

Die Gerüchteküche im Elster-Forum berichtet, dass sich das Erscheinen des angekündigten Updates (auf Version 11.2.0), das u.a. den Fehler bei freiwillig krankenversichtern Arbeitnehmern lösen soll, auf ca. KW 9 (erste Märzwoche) verzögert.

Ob die Verzögerung daran liegt, dass diesmal vor der Veröffentlichung sorgfältiger getestet wird, ist nicht bekannt.

Dienstag, 23. Februar 2010

Kein Virus in update.exe

Die Meldung hat gestern das ElsterForum in Aufregung versetzt: Der (weitverbreitete, da in der Basisversion kostenlose) Virenscanner AntiVir meldete einen Virus namens PHISH/Fraud.AntiSpywareSield.L in der Datei update.exe von ElsterFormular 11.1.3.

Mittlerweile wurde diese Datei vom Hersteller von AntiVir analysiert und wie erwartet für gut befunden, d.h. es ist offiziell: Es war falscher Alarm.

Eine Korrektur der Virenpattern ist erfolgt, d.h. ab dem nächsten Update von AntiVir sollte die Virenmeldung wieder verschwinden. Achtung: Wer auf den falschen Alarm gestoßen ist, wird die Datei update.exe nun wohl in der Quarantäne von AntiVir wiederfinden. Von dort muss die Datei wiederhergestellt werden, sonst geht das nächste Update von ElsterFormular schlecht.

Dienstag, 9. Februar 2010

ElsterFormular 11.1.3 sucks

Nun hat es mich auch erwischt. Gestern dachte ich noch, so schlimm, wie viele Leute tun, ist ElsterFormular 11 doch gar nicht. Ich konnte problemlos mit meinen Eingaben eine Plausibilitätsprüfung und anschließend die Steuerberechnung durchführen (gut, ich weiß auch, dass man in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 10 ein Kreuz machen muss, dass zu den Daten eines Riestervertrages auch die Angabe des rentenversicherungspflichtigen Einkommens 2008 gehört usw.).

Nun ist das Update da, auf 11.1.3, Revision 3887. Ich weiß nicht, woraus die Optimierungen in der Anlage Vorsorgeaufwand bestehen sollen. Ich bezweifle, dass damit gemeint ist, dass ich nun (ohne Änderung der Steuerdaten) keine Steuerberechnung mehr bekomme. Weglassen der Daten zu Riester, Rürup und Co. nützt auch nichts. Selbst eine nackte Anlage Vorsorgeaufwand mit den aus der LStB übernommen Daten und dem Kreuz in Zeile 10 (ja, wenn das fehlt, wird dieses Feld nun bei der Plausibilitätsprüfung rot, hurra, wahrscheinlich ist Optimierung ein Euphemismus für "Wir haben das repariert, was früher immer ging, wir aber in ElFo 11 kaputt gemacht haben"). Erst komplettes Entfernen der Anlage Vorsorgeaufwand führt zu einer Steuerberechnung.

Vielen Dank, liebe Elsterprogrammierer. Ich sage ja immer, woran es bei ElsterFormular kränkelt, ist, dass man den Eindruck hat, dass niemand das Zeug mit Mustersteuerfällen testest, und man daher immer darauf gefasst sein muss, dass irgendwas, was gestern noch ging, heute nicht mehr funktioniert.

Also Vorsicht mit dem Update, ElFo 11.1.3 ist fabrikneuer Schrott.

EDIT: Der Knackpunkt scheint darin zu liegen, dass mal wieder der völlig exotische Fall von freiwillig statt gesetzlichen Krankenversicherten nicht geht. Wahrscheinlich eine Protestdemonstration der Elsterprogrammierer, die so schlecht bezahlt werden, dass keiner von ihnen die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet. Jedenfalls eine never ending Story in der Geschichte von ElsterFormular.

UPDATE: Der Fehler, dass ElFo nicht mehr rechnet, wenn der Betrag in Zeile 24 größer als der in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung ist (was bei einem freiwillig oder privat krankenversicherten völlig normal ist), soll beim nächsten Update (Version 11.2.0) bereinigt werden. Als Termin wurde KW 8 angekündigt, es sollte sich also nur noch um Tage handeln.

Freitag, 5. Februar 2010

Ausfüllen der Anlage KAP in Fallbeispielen

Die Abgeltungssteuer ist da, alles ist anders.

Große Frage also, muss man die Anlage KAP noch ausfüllen, und wenn ja, wie.

Grundsätzlich gilt: Kapitalerträge werden in der Regel nun direkt an der Quelle abschließend (!) besteuert, d.h. die Bank führt von den (nicht freigestellten) Kapitalerträgen nun 25% Steuern (plus Soli) ab, damit ist die Sache eigentlich erledigt. Unterliegt man der Kirchensteuerpflicht, so ergibt sich die Komplikation, dass man der Bank sagen muss, an welche Kirche sie Kirchensteuer abführen muss, tut man dies nicht, so lässt sie es sein. Die Beauftragung zum Abführen der Kirchensteuer gilt dabei immer jahresweise!

Wann muss man die Anlage KAP abgeben?
  • Es müssen noch Kirchensteuern abgeführt werden, weil man zwar kirchensteuerpflichtig war, aber mindestens eine Bank diese nicht abgeührt hat.
  • Es lagen Kapitalerträge vor, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Dies sind in der Regel ausländische Kapitalerträge, beliebtes Beispiel sind ausländische thesaurierende Fonds, für die auch eine deutsche depotführende Bank keine Steuern abführt.
Wer sollte eine Anlage KAP abgeben?
  • Das persönliche Einkommen ist so niedrig, dass es günstiger ist, wenn die Kapitalerträge wie bisher als ganz normales Einkommen versteuert werden als mit den pauschalen 25%
  • Die Freistellungsaufträge waren ungünstig verteilt.


Beispiele:

Zur Vereinfachung wird von einer Einzelveranlagung ausgegangen, wo der Freibetrag bei 801 Euro liegt.
  1. Kirchensteuerabzug:
    Man hatte insgesamt 1001 Euro Kapitalerträge, für die keinerlei Kirchensteuer abgeführt wurde, davon
    • 601 Euro bei Bank A, davon 401 Euro freigestellt, Abgeltungssteuer 50 Euro (25% von 200 Euro über der Freistellung)
    • 400 Euro bei Bank B, komplett freigestellt
    Hier erfolgen in der Anlage KAP nun folgende Kreuze:
    • Kreuz in Zeile 6 (Fehlender Kirchensteuerabzug)
    • Zeile 7: 601 Euro (Kapitalerträge bei Bank A)
    • Zeile 14: 401 Euro (Freistellungsauftrag bei Bank A)
    • Zeile 14a: 400 Euro (Freigestellte Kapitalerträge bei Bank B, die in Zeile 7 nicht auftauchen, da hier ja kein Steuerabzug stattfand)
    • Zeile 49: 50 Euro (von Bank A abgeführte Kapitalertragssteuer)
    • Zeile 50: von Bank A abgeführte Solidaritätszuschlag
    Nun berechnet das FA die fehlende Kirchensteuer nach.
    Variation: An den Eingaben ändert sich nichts, wenn bei Bank B zwar 600 Euro Kapitalerträge anfielen, und auf die 200 Euro, die über dem freigestellten Betrag lagen, Abgeltungssteuer mit Berücksichtigung der Kirchentsteuer abging. Dies ist also der Fall, dass bei Bank B der Kirchensteuerabzug beauftragt wurde, während man es bei Bank A vergessen hat. In dieser Variante werden also von den Kapitalerträgen bei B nur in Zeile 14a die 400 Euro erklärt, die freigestellt waren. Das was bei B drüber lag, taucht gar nicht auf, da hier ja vollständig besteuert wurde.
  2. Günstigerprüfung:
    Meint man, dass es günstiger ist, wenn man statt mit 25% die Kapitalerträge ganz normal versteuert (Anhaltspunkt hierfür ist der so genannte Grenzsteuersatz!), so macht man ein Kreuz in Zeile 4. Bei der Günstigerprüfung müssen alle Kapitaleträge erklärt werden! Das Schema beim Ausfüllen ist nun:
    • In die Zeilen 7 bis 13 kommen die Kapitalerträge bei allen Banken, in Zeile 14 die Beträge, die bei allen Banken freigestellt waren
    • Die Zeile 14a bleibt leer, da ja alles erklärt wurde und der gesamte freigestellte Betrag in Zeile 14 steht.
    • In die Zeilen 49 bis 51 kommen die laut Steuerbescheinigungen abgeführten Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer.
  3. Ungünstig verteilter Freibetrag:
    Wie in Beispiel 1 fielen nun bei Bank A 601 Euro und bei Bank B 400 Euro Kapitalerträge an, aber die Frestellungsaufträge waren ungünstig verteilt: 301 Euro bei Bank A, 500 Euro bei Bank B. Dies führte dazu, dass bei Bank A für die nicht freigestellten 300 Euro an Abgeltungssteuer 75 Euro abgeführt wurden, bei Bank B wie zuvor nichts, aber dort 100 Euro vom Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurden. Günstigerprüfung sei hier nicht relevant, weil man so viel verdient, dass der Grenzsteuersatz über 25% liegt. Hier beantragt man eine Überprüfung des Steuereinbehalts (Überprüfung muss also nicht bedeuten, dass man meint, dass die Bank falsch gerechnet hat):
    • Kreuz in Zeile 5
    • Zeile 7: 601 Euro (Kapitalerträge Bank A)
    • Zeile 14: 301 Euro (bei Bank A freigestellt)
    • Zeile 14a: 400 Euro (das, was bei Bank B vom Freibetrag ausgeschöpft wurde)
    • Zeile 49: 75 Euro (Abgeltungssteuer von Bank A abgeführt)
    • Zeile 50, 51: Soli und Kirchensteuer dazu
    Bei der Überprüfung des Steuereinbehalts stellt das FA nun fest, dass nur 701 Euro vom Freibetrag ausgeschöpft wurden, und man erhält für nicht freigestellte 100 Euro die Abgeltungssteuer (also 25 Euro) zurück.
  4. Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlagen:
    In diesem Beispiel soll davon ausgegangen werden, dass ausländische thesaurierende Fonds ausschüttungsgleiche Erträge produziert haben, die steuerpflichtig waren. Da die Bank hierfür keine Abgeltungssteuer abführt, muss man neben einem Kreuz in Zeile 5 diese Beträge dann in Zeile 15 erklären. Die Eingaben in den Zeilen 7 bis 14a ändern sich. Im einfachsten Fall, wo man seinen Freibetrag voll ausgeschöpft hat, keine Günstigerprüfung braucht und die Bank zum Abführen der Kirchensteuer ermächtigt hat (oder nicht kirchensteuerpflichtig ist), steht dann lediglich in Zeile 14a die Zahl 801.
Alle abgeführten Steuern sind mit den Steuerbescheinigungen im Original nachzuweisen!

Kurz gesagt:
Bleibt man unter dem Sparerfreibetrag und hat alles freigestellt, braucht man keine Anlage KAP. Liegt man drüber, hat die Freistellungsaufträge sinnvoll über die Banken verteilt, den Banken den Auftrag zum Abführen der Kirchensteuer gegeben und liegt mit dem Grenzsteuersatz über 25%, so braucht man die Anlage KAP in der Regel auch nicht.

Sonntag, 31. Januar 2010

Steuererklärung, wie anfangen

Nach den ersten Schritten mit ElsterFormular hier ein paar allgemeine Hinweise zur Einkommensteuererklärung.

Eine Steuererklärung kann ganz fix gehen. Vorausgesetzt, man hat alles griffbereit. Die Grundlage für eine schnelle und einfache Erklärung wird also lange vorher gelegt. Jeden Beleg, der steuerlich relevant ist, sollte man gut aufbewahren, im Zweifelsfall legt man sich einen Ordner Steuer ab und sammelt da Belege (bzw. Kopien davon) zentral. Jeder Beleg, der da drin ist, muss nicht lange gesucht werden.

So, dann kann es losgehen:
  • Im Hauptvordruck werden die persönlichen Daten eingetragen, Name, Anschrift, Beruf, Bankverbindung. Alleinstehende tragen sich immer unter "Steuerpflichtiger/Ehemann" ein, selbst wenn sie weiblich sind, denn sie sind ja die steuerpflichtige Person. Bei Zusammenveranlagung von Eheleuten kommen dann noch die Daten der Ehefrau dazu. Bei getrennter Veranlagung geben beide eine eigene Erklärung ab, als wären sie Alleinstehend, es wird also keine Ehefrau eingetragen.
  • Arbeitnehmer brauchen auf jeden Fall noch die Anlage N. Hier können dann die Daten aus der oder den Lohnsteuerbescheinigung(en) eingetragen werden. Diese werden dann automatisch in die passenden Felder der Anlage N übernommen. Vorsicht: Manchmal tragen Arbeitgeber Nullwerte in Felder ein, die gar nicht zutreffen und daher leer bleiben sollten. In die Anlage N kommen auch Werbungskosten, das sind zunächst die Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale), Fahrtkosten für Dienstreisen o.ä., Ausgaben für Fachbücher, beruflich genutzten PC, Bewerbungen etc.
  • Angaben zur Sozialversicherung erfolgen nun in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand. Hier erscheinen dann bei Arbeitnehmern die aus der LStB übernommenen Werte zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Achtung: Nicht das Kreuz (bei Zusammenveranlagung die Kreuze) in Zeile 10 vergessen! Arbeitnehmer tragen hier ein Ja ein, das gilt auch für den Ehepartner, wenn der über Familienversicherung mitversichert ist. Freiwillig oder privat Versicherte tragen den Gesamtbeitrag zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung in Zeile 14 bzw. 15 ein.
  • In die Anlage Vorsorgeaufwand kommen auch die Riesterrente (Zeile 37ff), Basisrente (Rüruprente) in Zeile 7, alte normale Renten- bzw. Lebensversicherungen in Zeile 19 oder 20 (ab 2005 abgeschlossenen normale RV bzw. KLV sind nicht mehr absetzbar!). Haftpflicht-, Unfall-, Risikolebens- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann man ab Zeile 16 eintragen. Allerdings sollte man sich klar sein, dass häufig schon durch die normale Sozialversicherung der maximale Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft ist, so dass hier eingetragene Werte oft keinen Effekt zeigen.
  • Haushaltsnahe Tätigkeiten und Handwerkerleistungen kommen in Seite 3 des Hauptvordrucks. Achtung: Es zählen keine Materialkosten und es muss nicht nur eine richtige Rechnung geben, der Betrag muss auch unbar bezahlt worden sein (Überweisung, Lastschrift), Barzahlung ist schädlich! Mieter sollten an ihre Nebenkosten denken, worin sich so Dinge wie Treppeputzen, Schornsteinfeger, Hausmeister etc. verstecken können.
  • Für jedes Kind wird eine Anlage Kind ausgefüllt.
  • Die Anlage KAP sollte nach Einführung der Abgeltungsstuer oft überflüssig sein.

Dienstag, 26. Januar 2010

Außergewöhnliche Belastungen und Kapitalerträge

Wer immer die Monate vor dem Jahreswechsel auch nur den Finanzteil von Zeitungen und Zeitschriften von Weitem sah, konnte es nicht übersehen: Die Abgeltungssteuer kommt.

Nun ist sie da, und es kommt die Steuerklärung für Jahr 1 der Abgeltungssteuer. Im Prinzip eine Vereinfachung, da die Steuern für Kapitalerträge direkt von den Banken einbehalten werden, interessiert sich das Finanzamt nicht mehr für Kapitalerträge.

Moment... nicht ganz. Eine Ausnahme liegt bei außergewöhnlichen Belastungen vor. Hier zählt das Gesamteinkommen inklusive Kapitalerträgen für die Ermittlung der Grenze, wann aus einer zumutbaren eine außergwöhnliche Belastung wird. Daher stolpern nun viele, die zu den eher flüchtigen Lesern von Formularen gehören, über die Meldung
"Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ist eine Aussage zu den Kapitalerträgen zu treffen."
Da die Anlage KAP nun optional ist, verlangt die Steuererklärung nun beim Eintragen von außergewöhnlichen Belastungen eine Aussage zu Kapitalerträgen:
  • Entweder in Zeile 72 des Hauptvordrucks ein Kreuz, dass die Kapitalerträge unterhalb des Sparerfreibetrags (801 Euro bei Alleinstehenden) liegen,
  • oder in Zeile 73 die Angabe der Höhe aller Kapitalerträge (ohne Abzug des Sparerfreibetrags, den zieht das FA selber ab).
Das Ganze unabhängig davon, ob eine Anlage KAP erstellt wurde (denn selbst wenn sie da ist, müssen nicht mehr alle Kapitalerträge darin angegeben werden)!

Montag, 25. Januar 2010

ElsterFormular 2009/2010, erste Bilanz

Nun habe ich nach dem Wochenende ElsterFormular 2009/2010, Version 11.1.1 installiert.

Nach all den negativen Berichten im Forum hätte ich mir das Ganze schlimmer vorgestellt. Vorweg: Ich bin über nichts gestolpert, was ein echter "Showstopper" wäre.

Zunächst einmal zur Optik: Sie ist viel besser geworden. Viel moderner als das doch etwas altbackene Design der Vorgängerversionen. Direkt beim Einstieg gibt es Hinweise zur Einkommensteuererklärung.

Was ich nicht getestet habe: Datenübernahme aus dem Vorjahr. Für mich persönlich habe ich festgestellt, dass die Menge der Informationen, die sich nicht ändert, recht gering ist. Die gebe ich schneller neu ein als all die Informationen anzupassen, die sich geändert haben.

Bisher habe ich angelegt: Anlage N mit zwei Lohnsteuerbescheinigungen (wegen Arbeitsplatzwechsels), Werbungskosten mit Pendlerpauschale (ebenfalls zwei ständige Arbeitsstätten, wegen Arbeitsplatzwechsels), Beiträgen zu Berufsverbänden etc., und einer Dienstreise ins Ausland. Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel konnte ich nicht eintragen, der Fehler wurde ja im Forum schon diskutiert. Übergangsweise habe ich sie unter Reisenebenkosten eingetragen. Der Rest ging problemlos.

Schlecht: Ich habe mich absichtlich etwas dumm gestellt, die Daten aus meinen LStBescheinigungen eingetragen, und dann auf Berechnung geklickt. Prompt meldete die Plausibilitätsprüfung natürlich den im Forum hinlänglich nachgefragten Fehler mit fehlender Aussage zu steuerfreien Zuschüssen zur Krankenversicherung. Hier wurde von ElsterFormular zwar automatisch die neue Anlage Vorsorgeaufwand mit den aus der LStB übernommenen Daten zur Sozialversicherung hinzugefügt, bei der Fehlermeldung springt ElsterFormular aber nicht in diese Anlage und markiert Zeile 10. Wer nicht weiß, was es mit diesem (berechtigten) Fehler der Plausibilitätsprüfung am Hut hat, der hat es in der Tat schwer, die entsprechende Stelle zu finden, wo das Kreuz fehlt. Hier ist sicher eine Optimierung möglich.

Weiterhin habe ich die Anlage S hinzugefügt, ohne Auffälligkeiten.

Nun muss ich nur noch auf meine Bescheinigungen für Riester und Handwerkerleistungen warten, dann geht es weiter.

Fazit: ElsterFormular könnte ein so schönes Programm sein, wenn man nicht den Eindruck hätte, es ist mit der heißen Nadel gestrickt. Die grundsätzlichen Verbesserungen sind augenfällig, ich hatte keinerlei Probleme bei der Installation (Windows 7, 64bit!), der Adobe Reader wurde gefunden, alles prima, wenn nicht viele kleine Bugs bei gar nicht mal unüblichen Steuerfällen wären, bei denen man den Eindruck hat, dass es keinen vernünftigen Test mit Musterfällen gibt.

Probleme mit Auswärtstätigkeit

Aktuell werden zwei Probleme mit Auswärtstätigkeiten (also sowas wie Dienstreisen) berichtet:
  • Es ist wohl nicht möglich, Reise- bzw. Übernachtungskosten leer zu lassen, es treten also bei einer Dienstreise Fehler auf, bei der man keine Fahrtkosten hatte (weil man mit dem Firmenwagen oder als Mitfahrer bei einem Kollegen unterwegs war) und nicht übernachtet hat, und bei der man nur den Verpflegungsmehraufwand geltend machen will. Der Betrag Null geht auch nicht. Derzeit muss man also Dummy-Beträge von 1 Euro eintragen, oder man wartet auf einen Fix.
  • Das Feld zur Eingabe von Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist deaktiviert und kann nicht ausgefüllt werden. Hier würde mir zur Lösung einfallen, dass man entweder die Reisekosten in einem Beiblatt ausrechnet und unter den sonstigen Werbungskosten angibt, oder man wartet auch hier auf einen Fix.

Fehlende Anlage EÜR

Ein kleiner Tipp an alle Selbständigen, beim Betrachten der Seite von ElsterFormular findet man derzeit noch folgenden Hinweis:
Hinweis:

Aus technischen Gründen wird später bereitgestellt: Lohnsteuerbescheinigung 2010 (voraussichtlich Mitte Februar 2010), Gewerbesteuererklärung und Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags 2009, Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2009, Anlage N-Gre und Anlage § 34a EStG (voraussichtlich Mitte März 2010).
(Hervorhebungen von mir)

Wer derzeit ElsterFormular herunter lädt, sollte mit dem Suchen nach der EÜR gar nicht erst anfangen. Es ist auch überflüssig, im Elster-Forum zu fragen, wann die Version mit Anlage EÜR denn erscheinen wird. Das Elster-Forum ist ein reines Anwenderforum, an dem sich die Elster-Leute inhaltlich nicht beteiligen, dort weiß man also auch nicht mehr, als auf der Elster-Seite steht.

Es heißt also Abwarten und Tee trinken. Selbst auf dem Formularserver der Finanzverwaltung, wo man die Formulare für die Papiererklärung findet, gibt es die Anlage EÜR noch nicht, soweit ich es sehe.

Samstag, 23. Januar 2010

Steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung

Bekommt man eine Fehlermeldung
Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggf. erhaltenen steuerfreien Zuschüssen/Beiträge/Behilfen zur Krankenversicherung erforderlich
und fragt sich, was das bedeuten soll?

Beiträge zur Krankenversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übrigens nicht erst ab 2010, wie viele nach einigen Zeitungsartikeln glauben. Wahr ist nur, dass Krankenkassenbeiträge ab 2010 besser abgesetzt werden können.

Für 2009 gilt noch: Für einen Alleinstehenden werden die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis 2004 Euro oder 1500 Euro anerkannt, je nachdem, ob man Ansprüche auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung bekam.

Wer bekommt steuerfreie Zuschüsse?
  • Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber tut die Hälfte zur Krankenversicherung dazu.
  • Rentner,
  • Beamte (die bekommen von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe)
Kurz gilt also, wer nichtselbständig arbeitet oder Rentner ist, der bekommt steuerfreie Zuschüsse, also Maximalbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen 1500 Euro. Selbständige zahlen ihre Krankenversicherung komplett selbst, also keine steuerfreie Zuschüsse, also Maximalbetrag 2400 Euro.

Und genau die Angabe, ob man steuerfreie Zuschüsse erhält, fehlt bei Erscheinen dieser Fehlermeldung. Die Angabe erfolgt in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 10. Sie erfolgt für den Steuerpflichtigen selber, sowie bei Verheirateten auch für die Ehefrau (falls sie über die Krankenkasse des Mannes versichert ist, und der Ja ankreuzt, muss sie auch Ja ankreuzen).

Das Ganze wurde von mir schon letztes Jahr beschrieben, damals befand sich das Feld aber noch im Hauptvordruck, Zeile 67. Inhaltlich gilt der Beitrag ansonsten immer noch.

Alte und neue Fehler

Aktuell werden folgende Fehler im Forum berichtet:
  • Falsche Angabe der Religionszugehörigkeit: In der Steuerberechnung wird eine völlig andere Religionszugehörigkeit angezeigt als im Formular eingegeben. Diesen Fehler gab es schon einmal zu Anfang der letzten Version (warum kommen bei ElsterFormular Fehler eigentlich immer wieder?), es ist wohl ein reines Darstellungsproblem und sollte die Korrektheit der übermittelten Erklärungsdaten nicht beeinflussen.
  • Das Scrollrad der Maus verhält sich komisch: Beim Hoch- und Runterblättern des Formulars per Scrollrad verändert sich der Inhalt von Pulldown-Feldern durch das Scrollen, auch wenn dieses gar nicht den Focus hat. Vorsicht!

Freitag, 22. Januar 2010

ElsterFormular 2009/2010 kann jetzt Einkommensteuer

Wie angekündigt erschien am 20. Januar die Version 11.1.0 von ElsterFormular, die nun auch die Möglichkeit bietet, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen.

Wer diese Version noch nicht heruntergeladen hat, sollte es aber lassen. Es gibt verschiedene Probleme:
  • Fehlerhafte Datenübernahme aus dem Vorjahr, weswegen auf einmal falsche Anlagen erscheinen, teilweise für die Ehefrau statt den Steuerpflichtigen, was ElsterFormular wie üblich mit der Fehlermeldung dankt, dass Angaben zur (nicht vorhandenen) Ehefrau fehlen.
  • Nach Übermittlung der Steuererklärung steht auf dem Ausdruck der komprimierten Erklärung der rote Hinweis, dass dieser Ausdruck nicht zur Abgabe beim FA gedacht sei.
Nach Berichten im Elster-Forum wurde den Elsterbeauftragten der FA mitgeteilt, dass in den nächsten Tagen eine neue Version 11.1.1 zur Verfügung stehen wird. Also noch ein paar Tage warten und das Wochenende mit schöneren Dingen als der Steuer verbringen.

Wie üblich stellt sich die Frage, wer denn vor der Auslieferung die Software testet (wenn überhaupt).

UPDATE: Auf der Webseite von Elster sehe ich noch keinen Hinweis, aber das Update ist wohl da, wobei es etwas dauern kann, bis es bei allen Downloadservern angekommen ist. Ich werde mein Wochenende aber trotzdem mit angenehmeren als ElsterFormular verbringen, und eins ist sicher: das nächste Update kommt schneller als man denkt.

Samstag, 16. Januar 2010

Krankenkassenbeiträge absetzen

Es rauschte im Blätterwald, dass sich durch das Bürgerentlastungsgesetz die Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung ab dem Veranlagungsjahr 2010 verbessert.

Leider ist bei vielen nach flüchtigem Lesen hängen geblieben, dass man die Beiträge jetzt absetzen könne, und dies vorher nicht gegangen wäre. Falsch.

Hier eine kurze Darstellung:
  • Alte Rechtslage (seit 2005): Sonstige Vorsorgeaufwendungen sinf für einen ledigen Arbeitnehmer bis 1500 Euro absetzbar, dazu gehören der Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen, sowie alte Kapitallebensversicherungen (Beginn vor 2005). Unfallversicherungen, die sowohl den privaten wie beruflichen Bereich abdecken, gelten je zur Hälfte als Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen.
  • Neue Rechtslage ab 2010: Der Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist voll absetzbar. Dafür werden die Arbeitlosenversicherung sowie Beiträge zu Haftpflicht-, Unfall- und alten Kapitallebensversicherungen nicht mehr berücksichtig. Alternativ können die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie bisher abgesetzt werden, nun aber bis 1900 Euro.
Zur Verdeutlichung eine Musterrechnung:
  • Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung ist derzeit 7,9%.
  • Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung: 0,975% (für Sachsen und Kinderlose abweichend).
  • Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung: 1,4%.
Macht insgesamt: 10,275%vom Bruttoeinkommen. Nur Kranken- und Pflegeversicherung: 8,875%.

Hiermit erhält man folgende Ergebnisse:
  • Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 14600 Euro liegt der Arbeitnehmeranteil zur GKV, PV und ALV bei max. 1500 Euro. Diese sind bis 2009 wie ab 2010 voll absetzbar. Trotzdem kann sich ab 2010 ein Vorteil ergeben, wenn noch Beiträge zu Haftpflicht, Unfall und alter KLV gezahlt werden. Wurde früher bei 1500 Euro gekappt, passiert das ab 2010 bei 1900 Euro.
  • Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 18500 Euro kann der Arbeitnehmeranteil zur GKV, PV und ALV nun voll abgesetzt werden, da dieser nicht über 1900 Euro liegt. Dies ist ein Vorteil, denn vorher wurde bei 1500 Euro gekappt. Beiträge zu weiteren Versicherungen (wie oben aufgezählt) senken weiterhin das zu versteuernde Einkommen, bis die 1900 Euro-Grenze erreicht ist.
  • Ab etwa 21400 Euro liegt der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über 1900 Euro. Dieser Beitrag ist voll absetzbar! Der Beitrag zur Arbeitlosenversicherung wirkt sich nun steuerlich nicht mehr aus, genauso Beiträge zu weiteren Versicherungen. Diese Gruppe profitiert am Meisten vom Bürgerentlastungsgesetz.
Privat Krankenversicherte müssen beachten, dass für sie nur der Beitrag anerkannt wird, der dem Leistungsumpfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Hierfür erhalten sie in der Regel von ihrem Versicherer eine Bescheinigung, die diesen Betrag ausweist.

Die Absetzbarkeit der weiteren Formen der Vorsorge (Rentenversicherung, Basis-/Rürupversicherung, Riester) ändert sich nicht.

Für die Einkommensteuererklärung 2009 gilt noch die Rechtslage von 2005. Aber wie gesagt, auch hier wirken sich die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge schon steuerlich aus. Bei gesetzlich Versicherten sind die Daten in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und werden von ElsterFormular automatisch in die neue Anlage Vorsorge übernommen. Und wer die 1500 Euro mit GKV, PV und ALV noch nicht ausgeschöpft hat, für den lohnt es sich, mal zu Überlegen, ob man nicht eine Haftpflichtversicherung besitzt (die fürs Auto gilt übrigens auch, Voll- oder Teilkasko hingegen nicht), oder eine Unfallversicherung, oder noch eine alte Lebensversicherung laufen hat.

Freitag, 15. Januar 2010

Steuererklärung mit Elster: Erste Schritte

2009 ist vorbei, viele wollen jetzt möglichst schnell ihre Steuererklärung machen. Manche davon zum ersten Mal.

Für diese Zielgruppe folgende Hinweise:

Es gibt zwei wesentliche Produkte, die Elster im Namen tragen, ElsterOnline und ElsterFormular. Viele registrieren sich bei ElsterOnline und sind dann enttäuscht, weil sie vergeblich die Formulare für die Steuererklärung suchen.

Merke: ElsterOnline bietet keine Möglichkeit, seine Einkommensteuererklärung zu machen. Hierfür braucht man das Programm ElsterFormular (oder ein kommerzielles Steuerprogramm, die mittlerweile auch alle die Option zur elektronischen Abgabe der Erklärung bieten). Eine Registrierung bei ElsterOnline ist für die Einkommensteuererklärung nicht notwendig (es gibt eine Übertragungsart in ElsterFormular, die die Registrierung erfordert, aber die ist optional, mehr dazu weiter unten).

ElsterFormular muss man herunterladen und auf seinem PC installieren. Dies geht nur unter Windows. Die Version für die Einkommensteuererklärung 2009 wird ca. ab 20. Januar 2010 zur Verfügung stehen.

Die Benutzung von ElsterFormular orientiert sich an den Papierformularen. Glücklich wird man mit ElsterFormular also nur werden, wenn einem auch die Papierformulare keine Schweißperlen auf die Stirn treiben. Zu ElsterFormular gibt es einen Benutzerleitfaden und eine Demo-Tour (unter der Überschrift Informationen auf der ElsterFormular-Homepage), die man sich erstmal anschauen sollte.

ElsterFormular ist nur zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung geeignet. Es ist nicht möglich, die Steuererklärung als normale Formulare auszudrucken!

Startet man ElsterFormular zum ersten Mal, wählt man als Aktion die Einkommensteuererklärung 2009 aus. Dann füllt man die Formulare weitgehend wie gewohnt aus, wobei es z.B. für die Lohnsteuerbescheinigung eine eigene Eingabemaske gibt, die im Layout so aussieht wie die Lohnsteuerbescheinigung und die dort eingegebenen Werte automatisch an den entsprechenden Stellen in den Formularen einträgt.

Ist man fertig, so kann man die Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln. Hierfür bietet ElsterFormular zwar Übertragungsarten: mit und ohne Authentifizierung. Ich finde die Übertragung ohne Authentifizierung einfacher. Man muss hier dann allerdings nach der Übermittlung ein Exemplar der sich dann öffnenden komprimierten Darstellung der Erklärung ausdrucken , unterschreiben und ans Finanzamt schicken, damit sich rechtsgültig als abgegebenn gilt. Bei Übertragung mit Authentifizierung muss man bei ElsterOnline registriert sein (dies ist die einzige Stelle in ElsterFormular, für die die Registrierung bei ElsterOnline gut ist), hier braucht man kein Exemplar der Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Muss man Belege im Original beim FA einreichen, bleibt einem der Papierkram aber doch nicht erspart, weswegen sich der Vorteil der papierlosen Erklärung in vielen Fällen wieder arg relativiert.

Apropos, da ElsterOnline und ElsterFormular zwei grundverschiedene Dinge sind, darf man nicht damit rechnen, dass die mit ElsterFormular übermittelte Erklärung als offener Auftrag in ElsterOnline erscheint.

ElsterFormular quo vadis?

Pünktlich zum 8. Januar ist die diesjährige Version von ElsterFormular erschienen. Naja, zumindest ein bisschen. Denn bisher gehen nur so Dinge wie Umsatzsteuervoranmeldungen. Steuererklärungen kann man damit noch nicht machen. Die Version, die auch die Einkommensteuer enthält, soll nun zum 20. Januar erscheinen.

Der Erfolg der neuen Version war durchschlagend. Innerhalb eines Tages musste ein korrigiertes Setup-Programm bereit gestellt werden, weil es massiv Probleme gab. Andere mussten die .NET-Runtime-Umgebung installieren, obwohl das natürlich nicht bei den Systemanforderungen steht und man auf einem Wald- und Wiesen-PC nicht voraussetzen kann, dass .NET schon installiert ist.

Erst wird die komplette Version nicht rechtzeitig fertig, dann geht es bei vielen nicht. Bananensoftware deluxe, reift beim Kunden. Sind ja nur blöde Steuerbürger.

Gelegenheit, sich mal die Probleme der Version 10 in Erinnerung zu rufen:
  • Diverse Ausschlussfälle bei der Steuerberechnung, u.a. wenn ein freiwillig Krankenversicherter es übersehen hat, die Krankenkassenbeiträge einzutragen und so negative Vorsorgeaufwendungen entstanden. Schafften es frühere Versionen es noch, eine Meldung anzuzeigen, dass negative Vorsorgeaufwendungen zu Null korrigiert wurden und dann trotzdem zu rechnen, ging nun nichts mehr (später dann korrigiert).
  • Der Fall, dass Kinder nicht die Freundlichkeit besaßen, am 1.1. zur Welt zu kommen, und nun mitten im Jahr volljährig werden, war anfangs noch vorgesehen, später dann nicht mehr, irgendwann wurde es gefixt.
  • Mitten im Jahr wird Eric, das Modul zur Datenübermittlung geändert, nur noch neue Versionen können übermitteln. Natürlich kann man mit der neuen Version für Steuerfälle, die vorher übermittelt wurden, keine Bescheiddaten mehr abholen. Nebenbei werden die Dateien der Steuerfälle noch so geändert, dass es auch nicht mehr geht, als eine korrigierte Version von ElsterFormular erscheint.
  • Bei vielen gingen die neueren Versionen von ElsterFormular nicht mehr, sie durften auf einmal ein vcredist von Microsoft runterladen und installieren.
  • Einzelfälle haben Probleme, dass ElsterFormular den Adobe Reader nicht findet.
Diese Aufzählung ist sicher nicht abschließend.

Unbestritten tut sich einiges bei ElsterFormular. Es wird anscheinend tatsächlich daran gearbeitet, dass es auch jenseit von Windows läuft (was schon seit Jahren angekündigt wird!), hierfür wird wohl auf Qt umgestellt. Der Ersatz der internen Vorschau und Drucksteuerung durch die Nutzung eines externen Programms über PDF rührt wahrscheinlich auch hierher. Es gibt Verbesserungen, die lange vermisste Möglichkeit, eine komprimierte Erklärung nochmal auszudrucken, ist da, man kann in mehreren Tabs Steuerfälle parallel bearbeiten.

Aber an einem hapert es ganz massiv: Qualitätstests. Waren echte Installationsprobleme bei den Versionen 8 und 9 sehr selten, häuften sie sich nach meinem Eindruck bei Version 10 massiv, und das, was sich bei Version 11 nach wenigen Tagen andeutet, stimmt nicht sehr hoffnungsvoll. Natürlich können die Elster-Entwickler nicht auf jedem PC mit jeder Software-Konfiguration testen. Dass es bei dem einen oder anderen Einzelfall nicht geht, wird sich nie ausschließen lassen. Aber warum machen denn Software-Entwickler öffentliche Betatests, sogar Microsoft, wie es bei Windows 7 und Office der Fall war? Eben um solche Problemkonstellationen zu entdecken, die sich im Labor nicht finden lassen. Hat irgendjemand schonmal von einem Betatest von ElsterFormular bei echten Anwendern gehört?

Ich habe den Eindruck, die Elster-Entwicklung findet im Elfenbeinturm statt. Informationen darüber, was für zukünftige Versionen geplant ist, neudeutsch Roadmaps genannt? Fehlanzeige. Das sehr aktive Anwenderforum wird von Elster komplett ignoriert, gerade mal wird die technische Plattform bereit gestellt, aber das auch nur schlecht statt recht (damit man gar nicht erst auf die Idee kommt, das Forum hätte für Elster auch nur irgendeine Relevanz).

Dann stellt sich die Frage, warum Steuerfälle, die im letzten Jahr noch (irgendwann) gingen, dann auf einmal zu Fehlern oder Ausschlussfällen führen. Bei Version 10 war es ja sogar so, dass es Fälle gab, die anfangs noch gingen, und dann nach einem Update nicht mehr (volljährig gewordenes Kind). Es kann doch nicht sein, dass ElsterFormular jedes Jahr immer wieder verlernt, wie die Vorsorgeaufwendungen bei freiwillig Krankenversicherungen berechnet werden und das mühsam durch Updates korrigiert werden muss! Da stimmt doch ganz offensichtlich etwas mit den Tests nicht.

Ich habe selber lange im öffentlichen Dienst gearbeitet. Ich weiß, wie dort gekürzt wird. Das betrifft die Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr, und ganz bestimmt auch die Finanzverwaltung. Ich glaube, die Elsterentwickler drehen bestimmt nicht Däumchen.

Aber das, was sie abliefern, war in der letzten Zeit sicher nicht geeignet, die Verbreitung von ElsterFormular zu fördern. Und das lässt sich leider nur zum Teil mit personellen Ressourcen erklären. Sondern, dass das, was in jeder besseren Softwarefirma Standard ist, nämlich ordentliches Projektmanagement, Qualitätskontrolle mit Unittesting usw. für Elster ein Fremdwort zu sein scheint.