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Sonntag, 16. August 2009

Verbleibender Betrag mit Minus

ElsterFormular bietet ja den Vorteil, dass man sich anhand der eingegebenen Daten berechnen lassen kann, ob eine Nachzahlung droht oder eine Erstattung winkt.

Hierzu werden zu Beginn der Steuerberechnung die folgenden Daten angegeben:
  1. Festgesetzte Steuer
  2. Abzug vom Lohn (evtl. noch abgeführte Zinsabschläge)
  3. Verbleibende Beträge
Anscheinend macht die Interpretration vielen Leuten Probleme, was das Vorzeichen betrifft, insbesondere, wenn vor den verbleibenden Beträgen ein Minuszeichen steht.

Also, in der Berechnung steht, wieviel Geld der Staat als Steuern von einem haben will, wieviel schon als Lohnsteuer an den Staat abgeführt wurde, und dann die Differenz von beidem. Ist die festgesetzte Steuer weniger als das, was schon als Lohnsteuer abgeführt wurde, ist der verbleibende Rest negativ. Ein Minus bedeutet also, dass man eine Erstattung bekommt. Fehlt das Minus, will der Staat diesen Betrag noch haben.

Bei der Steuerberechnung gilt also: negativ ist positiv, wie beim HIV-Test.

Analogie:

Man beauftragt einen Handwerker, und da er misstrauisch ist, will er 500 Euro Vorkasse. Die Rechnung fällt aber niedriger aus, als gedacht, nämlich 450 Euro.
Dies heißt:
  • zu zahlen: 450 Euro
  • bereits gezahlt: 500 Euro
  • noch zu zahlen: -50 Euro
Logisch, dass -50 Euro zu zahlender Rest bedeutet, dass man die zu viel gezahlten 50 Euro zurück erhält. Dieselbe Logik gilt bei der Steuerberechnung von ElsterFormular. Ist doch eigentlich ganz einfach!

PS: Eine Falle gibt es aber noch, seitdem evtl. Vorauszahlung (z.B. bei Selbständigen) nicht mehr bei ElsterFormular eingegeben werden. Da die Vorauszahlung bei der Berechnung dann natürlich nicht berücksichtigt wird, muss man von dem verbleibenden Rest die Vorauszahlung selber abziehen.

Freitag, 20. Februar 2009

Keine Berechnung, Abbruchhinweise

Leider ist Elster 10.0.0.0 (erste Version für 2008/2009) nicht der größte aller Würfe.

Insbesondere kommt es manchmal vor, dass trotz erfolgreicher Plausibilitätsprüfung beim Versuch der Steuerberechnung nur erscheint, dass diese nicht erfolgen konnte, und man angebliche Abbruchhinweise für Ausschlussfälle überprüfen solle, die es dann aber gar nicht gibt.

Dies ist dokumentiert für folgende Fälle:
  • Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind negativ. Dies kann vorkommen bei freiwillig oder privat Versicherten, bei denen der Betrag in Zeile 24 (steuerfreier AG-Zuschuss zur Krankenversicherung) der Lohnsteuerbescheinigung größer ist als derjenige in Zeile 25 (AN-Anteil Sozialversicherung ohne Rente). Nun können die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht negativ sein, und tatsächlich liegt hier ein Eingabefehler vor: bei freiwillig oder privat Versicherten gehört der Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (AN- und AG-Anteil) in Zeile 71 des Hauptvordrucks. (Vgl. auch den Musterfall). Seit dem Update auf 10.1.0.0 erfolgt bei AG-Zuschüssen in Z24 der LStB ein grüner Hinweis, wenn in Zeile 71 kein Wert eingetragen ist. Klickt man den weg, erfolgt die Berechnung aber trotzdem (Achtung: So verschenkt man evtl. Geld!)
  • Anlage V: Ein Eintrag in Zeile 39 setzt zwingend einen Eintrag in Zeile 40 voraus (und wenn es eine Null ist), und umgekehrt.
  • In einigen Zeilen der LStB steht der Wert 0,00. Dies ist in den allermeisten Fällen falsch, solche Zeilen müssen in der Regel leer bleiben.

Sonntag, 25. Januar 2009

Steuerberechnung

Die Steuerberechnung findet über den Taschenrechner in der Symbolleiste von ElsterFormular statt. Nachdem zuerst eine Plausibilitätsprüfung statt findet, öffnet sich ab Version 10 von ElsterFormular (2008/2009) eine PDF-Datei.

Nach einer Hinweis-Seite dazu, dass die Berechnung durch Elster unverbindlich und nur das, was man später vom Finanzamt als Bescheid bekommt, gültig ist, folgt die eigentliche Berechnung. Das Ergebnis steht direkt am Anfang in einer ASCII-Tabelle: Festgesetzte Steuer, bezahlte Steuer, Rest. Da der Rest die Differenz von festgesetzter und bezahlter Steuer ist, bedeutet dies: Ist der Rest positiv, muss man mehr Steuern zahlen als schon geschehen (z.B. durch die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer), es wird also eine Nachzahlung gefordert. Bei negativem Rest ist bei der Berechnung durch das Finanzamt weniger rausgekommen als man schon gezahlt hat, man bekommt also Geld wieder.

Abweichend zu den älteren Versionen von Elster, wo man in der Anlage "Zusätzliche Angaben" eine Steuervorauszahlung, wie sie z.B. bei Selbstständigen vorkommt, eintragen konnte, gibt es diese Möglichkeit ab 2008/2009 nicht mehr. In der Berechnung durch ElsterFormular muss man also selber hinterher eine Vorauszahlung vom Rest abziehen. An das Finanzamt-Server wurde eine Vorauszahlung nie übertragen, da das Finanzamt sowieso weiß, welche Vorauszahlungen geleistet wurden. Außerhalb der internen Berechnung von Elster wurde dieser Wert nie benutzt, so dass sich hier nur ein kosmetischer Unterschied zeigt.