Insbesondere kommt es manchmal vor, dass trotz erfolgreicher Plausibilitätsprüfung beim Versuch der Steuerberechnung nur erscheint, dass diese nicht erfolgen konnte, und man angebliche Abbruchhinweise für Ausschlussfälle überprüfen solle, die es dann aber gar nicht gibt.
Dies ist dokumentiert für folgende Fälle:
- Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind negativ. Dies kann vorkommen bei freiwillig oder privat Versicherten, bei denen der Betrag in Zeile 24 (steuerfreier AG-Zuschuss zur Krankenversicherung) der Lohnsteuerbescheinigung größer ist als derjenige in Zeile 25 (AN-Anteil Sozialversicherung ohne Rente). Nun können die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht negativ sein, und tatsächlich liegt hier ein Eingabefehler vor: bei freiwillig oder privat Versicherten gehört der Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (AN- und AG-Anteil) in Zeile 71 des Hauptvordrucks. (Vgl. auch den Musterfall). Seit dem Update auf 10.1.0.0 erfolgt bei AG-Zuschüssen in Z24 der LStB ein grüner Hinweis, wenn in Zeile 71 kein Wert eingetragen ist. Klickt man den weg, erfolgt die Berechnung aber trotzdem (Achtung: So verschenkt man evtl. Geld!)
- Anlage V: Ein Eintrag in Zeile 39 setzt zwingend einen Eintrag in Zeile 40 voraus (und wenn es eine Null ist), und umgekehrt.
- In einigen Zeilen der LStB steht der Wert 0,00. Dies ist in den allermeisten Fällen falsch, solche Zeilen müssen in der Regel leer bleiben.
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