Zunächst einmal: wofür die Abkürzung eTIN steht, ist umstritten. Wofür sie gut ist, ist aber klar: Sie soll den Steuerbürger bei Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber (hoffentlich) eindeutig identifizieren.
Die eTIN wird gebildet aus den Konsonanten von Nach- und Vorname (evtl. aufgefüllt mit Vokalen) und den Geburtsdaten, dann noch eine Prüfziffer. Eindeutigkeit ist nicht garantiert, aber die Finanzverwaltung hofft, dass es hinreichend unwahrscheinlich ist, dass zwei Menschen mit identischer eTIN beim selben Finanzamt aufschlagen.
Gefragt wird nach der eTIN, wenn man in Anlage N die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung eingeben soll. Und genau dort findet man sie auch, nämlich auf dem Ausdruck der LStB, die man vom Arbeitgeber bekommen hat.
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