Montag, 26. Januar 2009

Musterfall Vorsorgeaufwendungen (freiwillig Versicherter)

Im Gegensatz zum Musterfall eines Pflichtversicherten soll das Jahreseinkommen nun 60000 Euro betragen, es handelt sich also um einen freiwillig Krankenversichterten. Dieser hat den Höchstbeitrag von 2100 Euro in einen Riestervertrag bezahlt, zusätzlich 1000 Euro für eine Rüruprente.

Bezahlt wurden:
  • 11940 Euro Rentenversicherung (hälftig AN und AG)
  • 1800 Euro Arbeitslosenversicherung (hälftig AN und AG)
  • insgesamt 5000 Euro freiwillige Kranken-/Pflegeversicherung, dafür hat der AG einen Zuschuss von 2500 Euro gezahlt.

Dies führt auf der Lohnsteuerbescheinigung nun zu folgenden Werten:

  • Z22: 5970 Euro (AG-Anteil Rentenversicherung)
  • Z23: 5970 Euro (AN-Anteil Rentenversicherung)
  • Z24: 2500 Euro (Zuschuss des AG zur Kranken/Pflegeversicherung)
  • Z25: 900 Euro (AN-Anteil zur Arbeitslosenversicherung)

Zusätzlich trägt man den Gesamtbeitrag zur Kranken/Pflegeversicherung (5000 Euro) in Zeile 71 des Hauptvordrucks ein! In Zeile 67 wird wieder "Ja" angekreuzt, da der AG die Hälfte zur Krankenversicherung zahlt.

Die Rüruprente landet in Zeile 64 des Hauptvordrucks, Riester wie gewohnt in der Anlage AV.

Nun zur Berechnung:

Altersvorsorge Stufe 1

  • Rentenversicherung gesamt: 11940
  • Basisrente (Rürup): 1000
  • insgesamt: 12940
  • davon 66%: 8541 (aufgerundet)
  • minus AG-Anteil zur Rentenversicherung: -5970

macht: 2571 Euro

Altersvorsorge Stufe 2

  • Riesterbeitrag: 2100
  • Anspruch auf Zulage: 154 (volle Zulage, da Maximalbeitrag erreicht)
  • insgesamt: 2254
  • Maximalbeitrag: 2100
bleiben also: 2100

Das ergibt mehr Steuerermäßigung als die Zulage, also werden die 2100 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt.

sonstige Vorsorgeaufwendungen

  • Kranken-/Pflegeversicherung: 5000
  • AN-Anteil Arbeitslosenversicherung: 900
  • minus AG-Zuschuss zu Kranken/Pflegevers.: -2500

macht: 3400
maximal: 1500
bleiben also: 1500 Euro

(Wieder der Effekt: Haftpflicht, Unfallvers., Kapitallebensvers. wirken sich gar nicht aus, da der Maximalbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen schon weit überschritten ist.)

Insgesamt werden also
  • 2571 Euro (Stufe 1: Rente, Rürup)
  • 2100 Euro (Stufe 2: Riester)
  • 1500 Euro (sonst. Vorsorgeaufwenden)
also insgesemt 6171 Euro vom Bruttoeinkommen abgezogen. Da bei Riester der Sonderausgabenabzug berücksichtigt wird, wird auf die zu zahlende Steuer der Zulagenanspruch von 154 Euro wieder aufgeschlagen!

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