Dienstag, 27. Januar 2009

Belege

Bei der elektronischen Abgabe mit ElsterFormular gilt ein weitgehender Belegverzicht.

Dies bedeutet, dass Belege nur noch dann eingereicht werden müssen, wenn die gesetzlich vorgeschrieben ist, dies gilt z.B. für:
  • Spendenquittungen
  • Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
  • Bescheinigung über einen Riestervertrag
  • Handwerkerrechnungen (plus Nachweis der unbaren Zahlung)
Wie kommen diese Belege zum Finanzamt: Per Post, zu Fuß oder per reitendem Boten. Heißt: Entweder man schickt sie als Brief oder gibt sie selber ab. Scannen geht nicht.

Insofern relativiert die Illusion der papierlosen Erklärung etwas, aber bei bestimmten Unterlagen fordert das Gesetz nun mal Originale.

Für sonstige Belege gilt: Aufbewahren, bis der Bescheid "bestandskräftig" wird, da das Finanzamt die Vorlage der Belege fordern kann. Bei ungwöhnlich hohen Zahlen, wo das Finanzamt stutzig werden kann, empfiehlt es sich, direkt Kopien der Belege beizulegen, das spart Zeit.

Das alles kann in diesem PDF-Dokument nachgelesen werden.

Keine Kommentare: