Samstag, 31. Januar 2009

Riesterrente

Mit der Riesterrente hat Ex-Arbeitsminister Walter Riester seinem Namen ein Denkmal gesetzt. In Wirklichkeit handelt es sich um geförderte freiwillige private Altersvorsorge.

Das Für und Wider von Riester soll hier kein Thema sein. Letztlich handelt es sich hier um den Ausdruck einer Trendwende in der Besteuerung der Altersvorsorge. Bezahlte man früher seine private Lebensversicherung aus dem versteuerten Einkommen, bekam man dafür am Ende das Ganze steuerfrei ausgezahlt. Nun kann man seine Riesterbeiträge steuerlich absetzen, muss dann aber die Rente, die man dann irgendwann bekommt, dafür wie ganz normales Einkommen versteuern. Nachgelagerte Versteuerung heißt das Zauberwort, man verschiebt also Steuern ins Alter. Nichts anderes passiert derzeit bei der gesetzlichen Rente, nur dass da der Übergang gleitend ist. Jahr für Jahr kann ein immer höherer Anteil der Beiträge zur Rentenversicherung abgesetzt werden, dafür steigt der steuerpflichtige Anteil der Altersrente immer mehr.

Aber zurück zu Riester. Es gibt zwei Förderungsmechanismen:
  • Riesterzulage
  • Abzug als Sonderausgaben
Zum Erhalt der Zulage gibt man dem Anbieter des Riestervertrages (Versicherung, Fondsgesellschaft, Bank) die Vollmacht, die Zulage bei der Zulagenstelle zu beantragen. Hat man 4% des Einkommens bzw. maximal 2100 Euro einbezahlt (erhaltene Zulagen zählen zum Einzahlungsbetrag übrigens dazu), so erhält man die volle Zulage von 154 Euro. Zahlt man weniger, erhält man anteilig weniger Zulage. Für Kinder gibt es einen Zuschlag.

Bei den Steuern kann man maximal 2100 Euro Riesterbeitrag als Sonderausgaben geltend machen. Dies geschieht mit der Anlage AV. In diesem Formular gibt es eigentlich nur einen Knackpunkt: Ist man unmittelbar oder mittelbar begünstigt?
  • Unmittelbar begünstigt ist man, wenn man selber zu dem Personenkreis gehört, der Anspruch auf Riesterzulage hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man normaler Arbeitnehmer ist und in der gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert ist. Beamte gehören auch dazu. Nicht dazu gehören Versicherte in berufsständigen Versorgungseinrichtungen statt der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es z.B. bei Ärzten oft der Fall ist.
  • Mittelbar begünstigt ist man kurz gesagt für einen eigenen Riestervertrag, wenn der Ehegatte unmittelbar begünstigt ist und auch einen geförderten Riestervertrag hat, und das Ehepaar zusammen veranlagt wird.

Tendenziell gilt: Verdient man sehr wenig, lohnt sich die Zulage, weil man für eine niedrige Einzahlungssumme die volle Zulage kriegt. Verdient man viel, lohnt sich der Sonderausgabenabzug, weil man auf Grund des hohen persönlichen Steuersatzes einen hohen Anteil wieder bekommt.

Wichtig ist: Man bekommt nur eines von beiden. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist. Ist du Zulage höher, fällt Riester bei der Steuer unter den Tisch. Ist der Steuervorteil höher, werden die Riesterbeiträge vom Einkommen als Sonderausgaben abgezogen, und man bekommt so den Steuervorteil. Die Zulage muss man dann nicht an die Zulagenstelle zurück bezahlen, sondern das Finanzamt schlägt die Zulage dann auf die zu zahlenden Steuern wieder drauf.

Wobei das Finanzamt bei der Zulage immer mit dem Zulagenanspruch rechnet, also grundsätzlich davon ausgeht, dass man die Zulage beantragt hat. Es bringt daher nichts, sich zu sagen, dass man soviel Geld verdient, dass der Steuerabzug günstiger ist, und auf den Zulagenantrag zu verzichten. Also immer die Zulage beantragen, sonst verliert man Geld.

Während man für maximal zwei Riesterverträge die Zulage bekommt, kann man in der Anlage AV mehr Verträge angeben.

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