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Diese Fehlermeldung ist leider nicht sehr aussagekräftig, insbesondere, da das betreffende Feld nicht rot markiert wird.
Ursache ist die so genannte Kopfpauschale der Krankenversicherung.
Bei einem gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer steht der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung und wird automatisch in Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand.
Nun gibt es die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt (maximal 1% des krankenversicherungspflichtigen Einkommens, das sind durch die Beitragsbemessungsgrenze zur KV also maximal 37,50 im Monat), oder, dass die GKV einem Geld erstattet (wegen gesunden Verhaltens, z.B. Sport treiben, nicht rauchen, Teilnahme an besonderen Programmen o.ä.)
Die Kopfpauschale kommt (bei Pflichtversicherten!) in Zeile 13, die Erstattung in Zeile 16. Die Zeile 14 bzw. 17 bleibt leer!
Wichtig ist, dass sich die Kopfpauschale bzw. die Beitragserstattung auf die Basisabsicherung beziehen. Der Zusatzbeitrag kann dabei, da wie oben erwähnt maximal 37,50 im Monat, aufs Jahr gerechnet maximal dreistellig sein, und das wird nun auch geprüft, und das will die oben zitierte Fehlermeldung sagen!
Merke also: Der Zusatzbeitrag in Zeile 13 ist nur die von der GKV erhobene Kopfpauschale! Eine private Zusatzversicherung fällt nicht unter die Basisleistungen und kommt daher nicht in Zeile 13 (sondern in Zeile 30 bzw. 35, wobei es bei einem gesetzlich Versicherten bei Eintrag in Zeile 35 zu Abbruchhinweisen bei der Steuerberechnung kommen kann)!