Beispiel:
Ein alleinstehener AN ist privat versichert, er bezahlt im Jahr 4500 Euro für die private Krankenversicherung (davon entfallsen 4000 Euro auf die Basisleistungen, 500 Euro auf Zusatzleistungen), sowie 500 Euro für die private Pflegeversicherung. Gesamtsumme: 5000.
Vom AG erhält 50% steuerfreien Zuschuss, also 2500 (und ja, liebe Elsterprogrammierer, die 50% kriegt der AN nicht nur auf die Basisleistungen), und so steht es auch in seiner LStB.
Nun trägt der AN in seine Anlage Vorsorgeaufwand ein:
Zeile 31 (Gesamtbeitrag Basisleistungen): 4000 Euro
Zeile 32 (Gesamtbeitrag Pflegeversicherung): 500 Euro
Zeile 35 (Zusatzbeitrag, der Steuerfreie Zuschuss ist ja in der LStB enthalten): 500 Euro (EDIT: hier stand vorher versehentlich Zeile 36, danke für die Korrektur)
Zeile 37 (Steuerfreier Zuschuss des AG): 2500 Euro (aus LStB Zeile 24 übernommen)
Führt zu Abbruch 07147 (Fehlertexte waren dieses Jahr leider nicht im Angebot).
Ursache: Elsterformular mag nicht, wenn der Zuschuss des AG mehr als 50% von Basisbeitrag und Pflegeversicherung liegt. Lösung: Derzeit keine.
Hinweis: Dieser Fehler hängt nicht mit dem derzeit in der Presse berichteten Fehler in vielen LStB zusammen, der freiwillig gesetzlich Versicherte betrifft.
EDIT: Mittlerweile ist die Bedeutung des Abbruchhinweises 07147 durchgesickert (man darf leider nicht erwarten, dass solche Hinweise auf der Elsterhomepage bekannt gegeben werden):
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50 % der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen
Dies bedeutet, dass es folgende wesentliche Ursachen für Abbruchhinweis 07147 geben kann:
- Bei freiwillig gesetzlich Versicherten die falsch ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigung bzw. fehlende Angaben zu den KV-Beiträgen,
- bei privat Versicherten, dass dadurch, dass der steuerfreie Zuschuss mehr als 50% von Basiskranken- und Pflegeversicherung ausmacht.
6 Kommentare:
Ich denke,
daß Du die Zeile 35 meist.
Es ist dann die Differenz von Gesamtbeitrag zur Summe von Zeile 31 und 32, oder?
Danke, ist korrigiert.
Gefragt ist in Zeile 45 aber die Differenz aus dem auf die KV entfallenden Gesamtbeitrag und dem Anteil davon, der auf die Basisabsicherung entfällt (beides sollte einem die PKV mitgeteilt haben).
ELSTER 2010. Das Problem mit dem Abbruchhinweis (Zuschuss mehr als 50%) habe ich als privat Versicherter mit folgender Logik umgangen.
1) Wenn die KV Beiträge in einer Basis-Versicherung und Wahlleistungen aufgeteilt wird, dann muß der AG Zuschuss auch entsprechend aufgeteilt.
2) Auf der LStB wird vom AG der volle bezahlte Zuschuss angegeben; bei mir war der Zuschuss war das Maximum erlaubte und daher etwas weniger als 50% der vollen KV+PV Beitrag, aber mehr als 50% der Basis-KV + PV Beitrag, der in Zeile 28 der LStB angegeben wird.
3) In Anlage N zur LStB gebe ich dann nicht den vollen Zuschuss an, sondern nur den Basis-Zuschuss = 50% des Basis-KV + PV Beitrages.
4) In Anlage Vorsorgeaufwand geben ich in
Zeile 31 - Basis-KV Beitrag (KV Bescheinigung, §10 Vorsorge)
Zeile 32 - voller PV Beitrag
Zeile 33 - voller Rückerstattungsbeitrag (auf Basis-Versich. gerechnet).
Zeile 35 - restlicher KV Beitrag (Wahlleistung) minus restlicher AG Zuschuss (wird sowieso nicht berücksichtigt).
Zeile 37 - Basis-Zuschuss von Anlage N.
Auf dieser Weise entsprechen die Angabe die wahre Verhältnisse und Logik der Aufteilung der KV.
Damit ist das ELSTER Programm auch zufrieden und rechnet anstandslos den korrekten Vorsorgeabzug und Steuer (wenn ich alles verstanden habe).
Der steuerfreie Zuschuss des AG zu einer privaten KV wird immer auf die Basisabsicherung angerechnet, das ergibt sich aus §10 (2) Nr.1 EStG.
Den AG-Zuschuss in einen Basis- und einen Zusatzanteil aufzuteilen, mag zwar die Steuerberechnung in ElsterFormular zufrieden stellen, führt aber letztlich zu einem falschen Ergebnis.
Zum Übertragen der Daten sollte man eh nicht an den Daten der LStB und der KV-Bescheinigung rumpfuschen.
Zur Berechnung besteht der einfachste Weg darin, den Basisbeitrag in Z31 künstlich so zu erhöhen (also z.B. um 1000, 2000, ... Euro), dass er mehr als doppelt so hoch wie der steuerfreie AG-Zuschuss ist (was dann ElFo glücklich macht), und um den gleichen Betrag den Rückerstattungsbetrag in Z33 erhöht. Höherer Basisbeitrag und höhere Erstattung gleichen sich dann wieder aus, und die Rechnung stimmt.
@klaus
erst schreibst du:
Zum Übertragen der Daten sollte man eh nicht an den Daten der LStB und der KV-Bescheinigung rumpfuschen.
und dann gibst du doch andere daten ein?!
aber dies kann doch auch nicht die loesung sein.
was macht das fa, wenn die bescheinigungen und die dateneingabe ueberhaupt nicht uebereinstimmen?
gibt es mittlerweile eine andere loesung?
danke!
Ich schrieb "Zum Übertragen" soll man nicht an der Bescheinigung rumpfuschen und habe im Kommentar beschrieben, wie man "Zur Berechnung" (und hatte es mit Absicht fett geschrieben) die Daten so abändern kann, dass die Berechnung nicht abbricht und korrekt ist.
Wann dieser Blödsinn in Elsterformular korrigiert wird, weiß ich nicht. Stellenweise wird ja gar die Existenz des Fehlers abgestritten.
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