Montag, 30. Mai 2011

Die Krux mit Beitragserstattungen von der gesetzlichen Krankenkasse

Manchmal bezahlt die Krankenkasse einem ja was zurück, selbst wenn es die gesetzliche ist, wegen "gesundheitsbewussten Verhaltens". Dabei steht dann oft, das käme in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 22 und 23.
Manchmal kommt dann
Es wurden Beitragsrückerstattungen zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung eingegeben, es fehlen aber entsprechende Beiträge zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Warum?
Leider ist die Anlage Vorsorgeaufwand etwas vertrackt. Kranken- und Pflegeversicherung kommt in drei unterschiedliche Bereiche:
  1. Gesetzlich Pflichtversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte, bei denen der AG die Krankenkassenbeiträge direkt an die Kasse bezahlt und den Arbeitnehmeranteil vom Lohn einbehält:
    Hier stehen der AN-Anteil (bzw. bei den freiwillig Versicherten der Gesamtbeitrag) in Z. 25 der Lohnsteuerbescheinigung (bei den freiwillig Versicherten im Gegenzug der AG-Zuschuss in Z. 24).
    Dieser Wert wird in Zeile 12 übernommen.
  2. Freiwillig in der GKV versicherte, die den Beitrag selbst an die Kasse bezahlen und vom AG dafür dessen Anteil zusätzlich zum Lohn draufbezahlt bekommen:
    Hier landet der Gesamtbeitrag in Zeile 18.
  3. Privatversicherte, für die sind die Zeilen ab 31 zuständig.
Die Logik der Anlage Vorsorgeaufwand ist nun (unabhängig von dem, was die GKV schreibt):
Bei denen, wo die KV-Beiträge in Zeile 12 steht, landet alles in den Zeile 12-17.
Bei den freiwillig GKV-Versicherten, die selber an die GKV zahlen ("Selbstzahler") und der KV-Beitrag in Z.18 steht, landet alles in Z. 18-29.

Also als Konsequenz:
Im ersten Fall (KV-Beiträge in Z.12) werden Erstattungen in Zeile 16 eingetragen, Zusatzbeiträge (so genannte Kopfpauschale) in Zeile 13. Achtung, die Logik in den Zeilen 12-17 ist so, dass für Erstattungen/Zusatzbeiträge in Z.17 bzw. Z14 die Anteile eingetragen werden, aus denen sich kein Krankengeldanspruch ergibt. Dies trifft normalerweise nicht zu, daher bleiben die Zeilen i.A. leer.
Im zweiten Fall (selbstzahlender freiwillig GKV-Versicherter), wo der KV-Beitrag in Zeile 18 steht, kommt die Erstattung tatsächlich in Zeile 22 und 23 (weil hier die Logik so ist, dass der Anteil eingetragen werden muss, aus dem sich ein Krankengeldanspruch ergibt, was bei Arbeitnehmern i.A. der Fall ist), Zusatzbeiträge (nicht im Sinne von Zusatzversicherung für Wahlleistungen) kommen in Zeile 19 und 20.

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