Eine Steuererklärung kann ganz fix gehen. Vorausgesetzt, man hat alles griffbereit. Die Grundlage für eine schnelle und einfache Erklärung wird also lange vorher gelegt. Jeden Beleg, der steuerlich relevant ist, sollte man gut aufbewahren, im Zweifelsfall legt man sich einen Ordner Steuer ab und sammelt da Belege (bzw. Kopien davon) zentral. Jeder Beleg, der da drin ist, muss nicht lange gesucht werden.
So, dann kann es losgehen:
- Im Hauptvordruck werden die persönlichen Daten eingetragen, Name, Anschrift, Beruf, Bankverbindung. Alleinstehende tragen sich immer unter "Steuerpflichtiger/Ehemann" ein, selbst wenn sie weiblich sind, denn sie sind ja die steuerpflichtige Person. Bei Zusammenveranlagung von Eheleuten kommen dann noch die Daten der Ehefrau dazu. Bei getrennter Veranlagung geben beide eine eigene Erklärung ab, als wären sie Alleinstehend, es wird also keine Ehefrau eingetragen.
- Arbeitnehmer brauchen auf jeden Fall noch die Anlage N. Hier können dann die Daten aus der oder den Lohnsteuerbescheinigung(en) eingetragen werden. Diese werden dann automatisch in die passenden Felder der Anlage N übernommen. Vorsicht: Manchmal tragen Arbeitgeber Nullwerte in Felder ein, die gar nicht zutreffen und daher leer bleiben sollten. In die Anlage N kommen auch Werbungskosten, das sind zunächst die Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale), Fahrtkosten für Dienstreisen o.ä., Ausgaben für Fachbücher, beruflich genutzten PC, Bewerbungen etc.
- Angaben zur Sozialversicherung erfolgen nun in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand. Hier erscheinen dann bei Arbeitnehmern die aus der LStB übernommenen Werte zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Achtung: Nicht das Kreuz (bei Zusammenveranlagung die Kreuze) in Zeile 10 vergessen! Arbeitnehmer tragen hier ein Ja ein, das gilt auch für den Ehepartner, wenn der über Familienversicherung mitversichert ist. Freiwillig oder privat Versicherte tragen den Gesamtbeitrag zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung in Zeile 14 bzw. 15 ein.
- In die Anlage Vorsorgeaufwand kommen auch die Riesterrente (Zeile 37ff), Basisrente (Rüruprente) in Zeile 7, alte normale Renten- bzw. Lebensversicherungen in Zeile 19 oder 20 (ab 2005 abgeschlossenen normale RV bzw. KLV sind nicht mehr absetzbar!). Haftpflicht-, Unfall-, Risikolebens- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann man ab Zeile 16 eintragen. Allerdings sollte man sich klar sein, dass häufig schon durch die normale Sozialversicherung der maximale Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft ist, so dass hier eingetragene Werte oft keinen Effekt zeigen.
- Haushaltsnahe Tätigkeiten und Handwerkerleistungen kommen in Seite 3 des Hauptvordrucks. Achtung: Es zählen keine Materialkosten und es muss nicht nur eine richtige Rechnung geben, der Betrag muss auch unbar bezahlt worden sein (Überweisung, Lastschrift), Barzahlung ist schädlich! Mieter sollten an ihre Nebenkosten denken, worin sich so Dinge wie Treppeputzen, Schornsteinfeger, Hausmeister etc. verstecken können.
- Für jedes Kind wird eine Anlage Kind ausgefüllt.
- Die Anlage KAP sollte nach Einführung der Abgeltungsstuer oft überflüssig sein.