Ja klar, denkt man, gibt seine E-Mail-Adresse ein, fertig. Und denkt lange an nichts böses, bis man folgende E-Mail erhält:
"für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung (Bundesland) über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid Jahr) zur Abholung bereitgestellt.Was nun? Nicht im ElsterOnline-Portal einloggen, selbst wenn man dort registriert ist, dort ist er nicht.
Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem Datum auf Ihren PC herunterladen!
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
www.elster.de"
Man startet ElsterFomular, lädt die Datei mit der übermittelten Steuererklärung. Es erscheint oben ein grüner Balken, dass und wann die Daten übermittelt wurden. Hier muss man sicher sein, dass es die richtige Datei ist (also bei authentifizierter Übermittlung diejenige, die zuletzt übermittelt wurde, bei unauthentifizierter Übermittlung die, für die die komprimierte Erklärungs ans FA geschickt wurde). Nun geht man auf das Menü "Datenübermittlung" und wählt dort "Steuerbescheiddaten vom FA abholen" oder klickt im Toolbar auf den Briefumschlag mit dem eingehenden Pfeil.
Nach Abholung der Daten kann man mit den erklärten Zahlen vergleichen, weiterhin kann man die Bescheiddaten alleine betrachten, inklusive Text. Hier sollte man insbesonder auf Erläuterungen achten, die Abweichungen seitens des FA betreffen. Apropos: In den elektronischen Daten fehlen evtl. Steuervorauszahlungen! Keinen Schreck kriegen, erstmal den Papierbescheid abwarten.
Manchmal klappt das Abholen nicht. Gründe kann es dafür viele geben, z.B. eine geänderte Steuernummer. Auf jeden Fall kommt immer noch der Papierbescheid, die elektronischen Bescheiddaten sind zusätzlich!
Heinweis:
Es gibt bei einigen Versionen von ElsterFormular einen Bug bei der Bescheidabholung. Dieser verhindert, dass der Bescheid abgeholt werden kann.
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