Die Römer kannten sie nicht, die Araber haben sie uns gebracht, und in der Mathematik hat sie die Sonderrolle als neutrales Element der Addition: die Zahl Null.
Bei ElsterFormular spielt die Null manchmal auch eine besondere Rolle. Es ist ein Unterschied, ob in einem Feld Null oder gar nichts eingetragen ist.
- Null heißt: das Feld trifft für mich zu, aber der Betrag ist zufällig Null,
- Leer heißt: das Feld trifft nicht zu.
Beispiel: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 8. Hier stehen im Einkommen enthaltene Versorgungsbezüge (z.B. eine Pension, Betriebsrente). Steht hier also eine Null, heißt das für ElsterFormular, dass man Anspruch auf Versorgungsbezüge hat, denn weil da ein Eintrag steht, trifft es für einen ja zu. Also möchte ElsterFormular als nächstes gerne weitere Informationen haben, z.B. das Jahr des Versorgungsbeginns. Fast eine Garantie dafür, dass die Plausibilitätsprüfung aus dem Tritt kommt und "rot" sieht. Anderes Beispiel sind die steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung in der LStB. Diese sind nur für freiwillig Versicherte relevant. Bei gesetzlich Versicherten muss dieses Feld frei bleiben, eine Null in der LStB ist also unsinnig.
Was heißt das nun? Insbesondere die Lohnsteuerbescheinigung kritisch prüfen. Ist sie mit Nullen vollgepflastert, sollte man die Nullen tendenziell weglassen, d.h. die Felder ganz leer lassen. Es erleichtert einem das Leben. Ausnahme sind hier die Werte zur abgeführtem Lohnsteuer bzw. Soli, da muss ein Wert drin stehen, eine 0,00 hier muss also tatsächlich übernommen werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen