Montag, 2. Mai 2011

Erinnerung: ElsterFormular existiert nun in drei Versionen

Weil es immer wieder nachgefragt wird: Seit diesem Jahr wird ElsterFormular in drei Versionen zum Download angeboten:
  • Version für Privatanwender
  • Version für Unternehmer/Arbeitgeber
  • Gesamtversion
Zweitere sollte besser Version für Unternehmen heißen, denn es fehlt alles, was einen Unternehmer als Privatperson ausmacht.

Dies bedeutet:
  • Die Version für Privatanwender enthält die Einkommensteuererklärung, aber weder EÜR, Umsatzsteuer-Erklärung oder -Voranmeldung, Übermittlung einer Lohnsteuerbescheinigung,
  • die Version für Unternehmer/Arbeitgeber enthält das, was in der Privatversion fehlt, aber dafür keine Einkommensteuererklärung,
  • erst in der Gesamtversion ist alles drin.
Ein Einzelunternehmer, der die ganzen Unternehmensdinge braucht, aber wahrscheinlich auch seine Einkommensteuererklärung machen will, braucht also die Gesamtversion (es sei denn, er trennt Unternehmen und Privat auf verschiedenen PCs), eine parallele Installtion von Privat- und Unternehmerversion auf einem Rechner ist nicht möglich.

(Für den Privatanwender bringt diese Neuerung neben etwas geringerem Download-Volumen auch den Vorteil, dass derjenige, der bei der Einkommensteuererklärung immer noch an Lohnstuerjahresausgleich denkt, bei, naja, etwas ungenauem Lesen davor gefeit ist, eine LStB als AG ausfüllen zu wollen).

Donnerstag, 14. April 2011

Vorsorgeaufwendungen leicht gemacht

Da es immer wieder gefragt wird:

Die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung (und die so genannte Rürup-Rente), die Basisabsicherung gegen Krankheit, sonstige Vorsorgeaufwendungen und die geförderten Altersvorsorgeverträge in Form von Riester.

Gesetzliche Rente und Rürup

Steuerlich berücksichtigt werden 70% der Summe aus dem Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (also AN- und AG-Anteil zusammen) und evtl. Zahlungen in einen Rürup-Vertrag. Davon wird dann der Arbeitgeber-Anteil zur Rentenversicherung abgezogen.

Basiskrankenversicherung

Durch das "Bürgerentlastungsgesetz" ist die Basisabsicherung (entsprechend dem Äquivalent zur gesetzlichen Versicherung) von Kranken- und Pflegeversicherung nun unbegrenzt absetzbar.

Bei gesetzlich Pflichtversicherten werden die AN-Anteile zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen. Da die GKV bei Arbeitnehmern aber auch das Krankengeld abdeckt, werden hiervon 4% abgezogen. Das Feld mit den steuerfreien AG-Zuschüssen in der LStB muss leer sein (falls der AG hier eine Null eingetragen hat, diese nicht übernehmen).

Bei freiwillig in der GKV versichtern Arbeitnehmern steht der AG-Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung unter den steuerfreien AG-Zuschüssen. Wenn der AG die KV-/PV-Beiträge direkt an die Versicherung zahlt, muss in den mit "AN-Anteil" bezeichneten Zeilen der LStB der Gesamtbeitrag (also AN+AG) zur KV bzw. PV stehen (wundern Sie sich nun noch, warum bei solch klaren Feldbezeichnungen dieses Jahr so viele LStB falsch waren?). Bei Selbstzahlern sind die Zeilen leer (also wieder keine Nullen übernehmen), hier müssen der Gesamtbeitrag zur KV in den Zeilen 18 und 20 und der Gesamtbeitrag zur PV in Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand.

Bei Privatversicherten ist es noch komplizierter (das Bürgerentlastungsgesetz entlastet ja nicht vor der Bürokratie, sonst würden ja diejenigen, die die Gesetze in den Ministerien entwerfen, ihren eigenen Berufsstand angreifen). Hier wartet man auf die Bescheinigung des Versicherers mit den Angaben zu: Beitragsanteil für Basisabsicherung, Zusatzanteil, der darüber hinaus geht, Beitrag für Pflegeversicherung und evtl. Beitragserstattungen. Die kommen dann auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Es gibt in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand ein wichtiges Kreuz, ob man Anspruch auf steuerfreie Beiträge bzw. Zuschüsse zur Krankenversicherung hat. Dies ist bei Arbeitnehmern der Fall (da der AG die halbe Krankenversicherung zahlt), im Falle der Familienversicherung dann auch für den Ehepartner. Also kommt hier meist ein Ja rein!

Ja bedeutet: Es gilt für die Vorsorgeaufwendungen eine Obergrenze von 1900 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 3800 Euro bei zusammen veranlagten Eheleuten.

Wie im vorigen Abschnitt dargestellt sind KV und PV nun unbegrenzt absetzbar. Liegt man hier schon über diesem Betrag, bedeutet dies: Alle anderen Versicherungen, wie Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung etc. fallen komplett raus.
In diesem Fall findet sich im Steuerbescheid ein Hinweis, dass KV/PV nach Bürgerentlastungsgesetz voll berücksichtigt wurden und dafür die anderen Vorsorgeaufwendungen sich nicht mehr auswirken. Das bedeutet also nicht, dass irgendwas nicht anerkannt wurde, es hat nur keinen Effekt auf die Steuer gehabt.

Es ist also durchaus angebracht, die Höhe der Vorsorgeaufwendungen zu überschlagen, es ist vergebene Liebesmüh, alle möglichen Versicherungsunterlagen rauszusuchen und die Beiträge einzutragen, wenn hinterher wegen dieser Höchstbeträge gar nichts bei rum kommt.

Riester

Für Riester gibt es nun wieder eine eigene Anlage, die Anlage AV.

Dienstag, 1. März 2011

Version 12.1.1 rechnet immer noch nicht, nun aber mit Text

So wie im Titel dieses Beitrags kann man das Mini-Update von ElsterFormular (das weniger als 1MB hat) zusammen fassen.
Bei wem ElsterFormular schon gerechnet hat, rechnet es (hoffentlich!) immer noch, bei wem es nicht rechnet, rechnet es anscheinend immer noch nicht, nur haben die Abbruchhinweis nun einen Erklärungstext bekommen.

Dienstag, 22. Februar 2011

Abbruchinweise in ElsterFormular 12.1.0

Nachdem die Elster-Programmierer selber bei ihrem Elaborat nicht mehr durchblickten und ein paar ganz unbedeutende Texte zu den Abbruchhinweisen vergessen haben, sind nun ein paar Texte durchgesickert (alle Zeilennummern beziehen sich auf die Anlage Vorsorgeaufwand):
  • Abbruch-Hinweis 07145:
    "Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Die Eingaben sind zu prüfen."
  • Abbruch-Hinweis 07147:
    "Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen / Pflegepflichtversicherungen."
  • Abbruch-Hinweis 07156:
    Der Hinweis wird angezeigt, wenn in den "Ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" in der Zeile 51 erklärt wird, dass ein aktives Dienstverhältnis als Beamter vorliegt, jedoch in der Zeile 54 erklärt wird, dass keine Anwartschaft auf Altervorsorge besteht. Diese Angaben widersprechen sich, da aufgrund des Beamtenverhältnisses ein Pensionsanspruch besteht.
  • Abbruch-Hinweis 07194:
    Es wurden Beitragsrückerstattungen zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung eingegeben, entsprechende Beiträge zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung fehlen jedoch. Bitte prüfen. Ggf. ist der Wert "0" einzugeben.

Montag, 21. Februar 2011

Abbruchhinweis 07147 bei freiwillig gesetzlich Versicherten

Hier muss der arme Steuerzahler, wenn er denn als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, eine ziemliche Stümperei ausbaden.

(Zur Vereinfachung ist im folgenden nur von der Krankenversicherung die Rede, die Pflegeversicherung möge man sich immer dazu denken)

Ein freiwillig Versicherter erhält steuerfrei die Hälfte des Krankenkassenbeitrags als Zuschuss. Dieser Zuschuss wird auch schon länger in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, in der Zeile 24, egal ob er freiwillig in der GKV oder in der privaten KV ist.
Bisher gab es in der LStB eine Zeile 25 die den AN-Beitrag zur Sozialversicherung enthielt, hierin kam bei freiwillig Versicherten die KV gar nicht vor, daher musste eine solche Person in der Anlage Vorsorgeaufwand den Gesamtbeitrag zur KV nachtragen, davon wurden dann automatisch die steuerfreien AG-Zuschüsse abgezogen. Eigentlich ganz logisch.

Seit 2010 gibt es aber eine neue Zeile 25, umschrieben mit "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung". Für privat Versicherte ändert sich nichts, aber hier kommt nun auch ein Eintrag für freiwillig gesetzlich versichterte.

Schauen wir mal, was das BMF 2009 selber dazu schrieb, wie diese Zeile 2010 auszufüllen ist:
Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist unter Nr. 25 einzutragen. (...)
Unter Nr. 25 sind auch Beiträge von Arbeitnehmern, die freiwillig
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zu bescheinigen. Die Beiträge sind stets in voller Höhe, d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für Krankengeld zu bescheinigen.

Alles klar? Bei Pflichtversicherten kommt hier nur der AN-Beitrag rein. Den Rest kann man interpretieren, wie man will. Hier sind also auch die Beiträge von freiwillig in der GKV versicherten zur bescheinigen. Aber so wie bei den Pflichtversicherten nur der AN-Anteil, oder der gesamte Beitrag? Viele Hersteller von Lohnsoftware haben sich anscheinend für ersteres entschieden.
Nun gibt aber das BMF am 11.Februar 2011 (!) bekannt, wie diese Aussage nun zu verstehen sei:
  • Wenn die KV-Beiträge vom AG direkt an die GKV bezahlt werden (d.h. der AN-Anteil wird vom Lohn abgezogen), so wird hier der gesamte Beitrag bescheinigt.
  • Wenn der AG dem AN den AG-Anteil zur KV in der Lohnabrechnung draufschlägt und der alles selber an die GKV zahlt, darf da gar nichts drin stehen.
Wie ein normal denkender Mensch dies aus obiger Ausfüllanleitung entnehmen sollte, ist mir mehr als unklar.

Heißt für mich als Konsequenz:
  • Hat der AG direkt an die GKV abgeführt, so muss die Zahl in Zeile 25 etwa doppelt so hoch wie die in Zeile 24 sein (ansonsten AG nach Korrektur fragen),
  • zahlt der AN selber an die GKV, so sollte die KV in Zeile 25 komplett fehlen, also die Zeile leer sein. Dies bedeutet für mich, dass der Gesamtbeitrag zur KV wie bisher in der Anlage Vorsorgeaufwand manuell nachgetragen werden muss, was ich in Zeile 18 (denn die gesamte KV ist ja in Zeile 12, die automatisch aus Zeile 25 der LStB übernommen wird, nicht enthalten), sowie in Zeile 18 derselbe Wert, da sich aus dem freiwilligen GKV-Beitrag ein Anspruch aus Krankengeld ergibt.
Ich halte dieses ganze Chaos um Eintragen oder Nichteintragen für absolute Schlamperei, aber Schuld sind natürlich wieder die, die aus solchen mehr als schwammig formulierten Ausfüllanleitungen nicht schlau werden.

Samstag, 19. Februar 2011

ElsterProgrammierer nicht privat versichert (Abbruchhinweis 07147)

So kann nur die Quintessenz der Steuerberechnung im neuen ElsterFormular lauten. Falls doch, können sie ihre eigene Steuer nicht berechnen.

Beispiel:

Ein alleinstehener AN ist privat versichert, er bezahlt im Jahr 4500 Euro für die private Krankenversicherung (davon entfallsen 4000 Euro auf die Basisleistungen, 500 Euro auf Zusatzleistungen), sowie 500 Euro für die private Pflegeversicherung. Gesamtsumme: 5000.

Vom AG erhält 50% steuerfreien Zuschuss, also 2500 (und ja, liebe Elsterprogrammierer, die 50% kriegt der AN nicht nur auf die Basisleistungen), und so steht es auch in seiner LStB.

Nun trägt der AN in seine Anlage Vorsorgeaufwand ein:

Zeile 31 (Gesamtbeitrag Basisleistungen): 4000 Euro
Zeile 32 (Gesamtbeitrag Pflegeversicherung): 500 Euro
Zeile 35 (Zusatzbeitrag, der Steuerfreie Zuschuss ist ja in der LStB enthalten): 500 Euro (EDIT: hier stand vorher versehentlich Zeile 36, danke für die Korrektur)
Zeile 37 (Steuerfreier Zuschuss des AG): 2500 Euro (aus LStB Zeile 24 übernommen)

Führt zu Abbruch 07147 (Fehlertexte waren dieses Jahr leider nicht im Angebot).

Ursache: Elsterformular mag nicht, wenn der Zuschuss des AG mehr als 50% von Basisbeitrag und Pflegeversicherung liegt. Lösung: Derzeit keine.

Hinweis: Dieser Fehler hängt nicht mit dem derzeit in der Presse berichteten Fehler in vielen LStB zusammen, der freiwillig gesetzlich Versicherte betrifft.

EDIT: Mittlerweile ist die Bedeutung des Abbruchhinweises 07147 durchgesickert (man darf leider nicht erwarten, dass solche Hinweise auf der Elsterhomepage bekannt gegeben werden):
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50 % der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen

Dies bedeutet, dass es folgende wesentliche Ursachen für Abbruchhinweis 07147 geben kann:

Freitag, 9. Juli 2010

Probleme mit Proxy bei Version 1.5

Nach Berichten aus dem Elster-Forum gibt es derzeit einige Anwender, bei denen die Übermittlung über einen Proxy seit dem Update auf Version 1.5 nicht mehr geht.

Es scheint wohl ein Bug zu sein, heute ist dann folgende Meldung durchgesickert:
Aus technischen Gründen kann ein Update erst zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt werden. Unter https://download.elster.de/download/support/elsterformular-rev4635.exe steht eine Supportversion bereit. Bei der durch uns signierten (elektronisch unterschriebenen) EXE-Datei handelt sich um einen gepackten Programmordner, es wird also nichts installiert. Bitte starten sie die EXE-Datei per Doppelklick entpacken Sie das ZIP in einen neuen Ordner an beliebiger Stelle. Starten das ElsterFormular- Programm über PUNKT PUNKT PUNKT+++IHR neuer Ordner+++\elsterformular\ausgabeInstall\bin\elfostarter.exe . Wir empfehlen eine Verknüpfung auf dem Desktop anzulegen (Rechtsklick auf + elfostarter.exe+ und auswählen: Senden an+ Desktop (Verknüpfung erstellen)) BITTE BEACHTEN: Es werden auf diese Programmversion keine Updates möglich sein. Die Fehlerbereinigung wird jedoch Teil des nächsten Updates auf die Programmversion 11.5.0.4546 sein. Bitte prüfen Sie vor dem nächsten Senden, ob Updates vorliegen. Das Programm in der Supportversion sollte sich nun beim Senden wie folgt verhalten: Sind die Adresse und der Port des Proxy eingetragen und erfolgt keine Antwort bzgl. der Abfrage nach Benutzername und Passwort, erscheint ein Dialogfenster mit folgendem Inhalt: +++ Prüfung der Proxy-Einstellungen
Die Überprüfung der Proxy-Einstellungen konnte nicht durchgeführt werden. Möglicherweise sind die Einstellungen unter "Extras-+Einstellungen" Reiter "Proxy" nicht korrekt. Möchten Sie mit den vorhandenen Einstellungen senden? ++ Nach Drücken des Schalters "Ja" wird der Sendevorgang ausgeführt, wenn die Proxy-Einstellungen korrekt sind.