- Abbruch-Hinweis 07145:
"Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Die Eingaben sind zu prüfen." - Abbruch-Hinweis 07147:
"Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen / Pflegepflichtversicherungen." - Abbruch-Hinweis 07156:
Der Hinweis wird angezeigt, wenn in den "Ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" in der Zeile 51 erklärt wird, dass ein aktives Dienstverhältnis als Beamter vorliegt, jedoch in der Zeile 54 erklärt wird, dass keine Anwartschaft auf Altervorsorge besteht. Diese Angaben widersprechen sich, da aufgrund des Beamtenverhältnisses ein Pensionsanspruch besteht. - Abbruch-Hinweis 07194:
Es wurden Beitragsrückerstattungen zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung eingegeben, entsprechende Beiträge zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung fehlen jedoch. Bitte prüfen. Ggf. ist der Wert "0" einzugeben.
In diesem Blog finden sich einerseits Artikel dazu, wie man mit Elster (genauer: ElsterFormular) seine Einkommensteuererklärung macht, andererseits in loser Folge Artikel zu steuerlichen Themen, die erklären, was man wo warum eintragen muss.
Dienstag, 22. Februar 2011
Abbruchinweise in ElsterFormular 12.1.0
Nachdem die Elster-Programmierer selber bei ihrem Elaborat nicht mehr durchblickten und ein paar ganz unbedeutende Texte zu den Abbruchhinweisen vergessen haben, sind nun ein paar Texte durchgesickert (alle Zeilennummern beziehen sich auf die Anlage Vorsorgeaufwand):
Montag, 21. Februar 2011
Abbruchhinweis 07147 bei freiwillig gesetzlich Versicherten
Hier muss der arme Steuerzahler, wenn er denn als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, eine ziemliche Stümperei ausbaden.
(Zur Vereinfachung ist im folgenden nur von der Krankenversicherung die Rede, die Pflegeversicherung möge man sich immer dazu denken)
Ein freiwillig Versicherter erhält steuerfrei die Hälfte des Krankenkassenbeitrags als Zuschuss. Dieser Zuschuss wird auch schon länger in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, in der Zeile 24, egal ob er freiwillig in der GKV oder in der privaten KV ist.
Bisher gab es in der LStB eine Zeile 25 die den AN-Beitrag zur Sozialversicherung enthielt, hierin kam bei freiwillig Versicherten die KV gar nicht vor, daher musste eine solche Person in der Anlage Vorsorgeaufwand den Gesamtbeitrag zur KV nachtragen, davon wurden dann automatisch die steuerfreien AG-Zuschüsse abgezogen. Eigentlich ganz logisch.
Seit 2010 gibt es aber eine neue Zeile 25, umschrieben mit "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung". Für privat Versicherte ändert sich nichts, aber hier kommt nun auch ein Eintrag für freiwillig gesetzlich versichterte.
Schauen wir mal, was das BMF 2009 selber dazu schrieb, wie diese Zeile 2010 auszufüllen ist:
Alles klar? Bei Pflichtversicherten kommt hier nur der AN-Beitrag rein. Den Rest kann man interpretieren, wie man will. Hier sind also auch die Beiträge von freiwillig in der GKV versicherten zur bescheinigen. Aber so wie bei den Pflichtversicherten nur der AN-Anteil, oder der gesamte Beitrag? Viele Hersteller von Lohnsoftware haben sich anscheinend für ersteres entschieden.
Nun gibt aber das BMF am 11.Februar 2011 (!) bekannt, wie diese Aussage nun zu verstehen sei:
Heißt für mich als Konsequenz:
(Zur Vereinfachung ist im folgenden nur von der Krankenversicherung die Rede, die Pflegeversicherung möge man sich immer dazu denken)
Ein freiwillig Versicherter erhält steuerfrei die Hälfte des Krankenkassenbeitrags als Zuschuss. Dieser Zuschuss wird auch schon länger in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, in der Zeile 24, egal ob er freiwillig in der GKV oder in der privaten KV ist.
Bisher gab es in der LStB eine Zeile 25 die den AN-Beitrag zur Sozialversicherung enthielt, hierin kam bei freiwillig Versicherten die KV gar nicht vor, daher musste eine solche Person in der Anlage Vorsorgeaufwand den Gesamtbeitrag zur KV nachtragen, davon wurden dann automatisch die steuerfreien AG-Zuschüsse abgezogen. Eigentlich ganz logisch.
Seit 2010 gibt es aber eine neue Zeile 25, umschrieben mit "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung". Für privat Versicherte ändert sich nichts, aber hier kommt nun auch ein Eintrag für freiwillig gesetzlich versichterte.
Schauen wir mal, was das BMF 2009 selber dazu schrieb, wie diese Zeile 2010 auszufüllen ist:
Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist unter Nr. 25 einzutragen. (...)
Unter Nr. 25 sind auch Beiträge von Arbeitnehmern, die freiwillig
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zu bescheinigen. Die Beiträge sind stets in voller Höhe, d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für Krankengeld zu bescheinigen.
Alles klar? Bei Pflichtversicherten kommt hier nur der AN-Beitrag rein. Den Rest kann man interpretieren, wie man will. Hier sind also auch die Beiträge von freiwillig in der GKV versicherten zur bescheinigen. Aber so wie bei den Pflichtversicherten nur der AN-Anteil, oder der gesamte Beitrag? Viele Hersteller von Lohnsoftware haben sich anscheinend für ersteres entschieden.
Nun gibt aber das BMF am 11.Februar 2011 (!) bekannt, wie diese Aussage nun zu verstehen sei:
- Wenn die KV-Beiträge vom AG direkt an die GKV bezahlt werden (d.h. der AN-Anteil wird vom Lohn abgezogen), so wird hier der gesamte Beitrag bescheinigt.
- Wenn der AG dem AN den AG-Anteil zur KV in der Lohnabrechnung draufschlägt und der alles selber an die GKV zahlt, darf da gar nichts drin stehen.
Heißt für mich als Konsequenz:
- Hat der AG direkt an die GKV abgeführt, so muss die Zahl in Zeile 25 etwa doppelt so hoch wie die in Zeile 24 sein (ansonsten AG nach Korrektur fragen),
- zahlt der AN selber an die GKV, so sollte die KV in Zeile 25 komplett fehlen, also die Zeile leer sein. Dies bedeutet für mich, dass der Gesamtbeitrag zur KV wie bisher in der Anlage Vorsorgeaufwand manuell nachgetragen werden muss, was ich in Zeile 18 (denn die gesamte KV ist ja in Zeile 12, die automatisch aus Zeile 25 der LStB übernommen wird, nicht enthalten), sowie in Zeile 18 derselbe Wert, da sich aus dem freiwilligen GKV-Beitrag ein Anspruch aus Krankengeld ergibt.
Samstag, 19. Februar 2011
ElsterProgrammierer nicht privat versichert (Abbruchhinweis 07147)
So kann nur die Quintessenz der Steuerberechnung im neuen ElsterFormular lauten. Falls doch, können sie ihre eigene Steuer nicht berechnen.
Beispiel:
Ein alleinstehener AN ist privat versichert, er bezahlt im Jahr 4500 Euro für die private Krankenversicherung (davon entfallsen 4000 Euro auf die Basisleistungen, 500 Euro auf Zusatzleistungen), sowie 500 Euro für die private Pflegeversicherung. Gesamtsumme: 5000.
Vom AG erhält 50% steuerfreien Zuschuss, also 2500 (und ja, liebe Elsterprogrammierer, die 50% kriegt der AN nicht nur auf die Basisleistungen), und so steht es auch in seiner LStB.
Nun trägt der AN in seine Anlage Vorsorgeaufwand ein:
Zeile 31 (Gesamtbeitrag Basisleistungen): 4000 Euro
Zeile 32 (Gesamtbeitrag Pflegeversicherung): 500 Euro
Zeile 35 (Zusatzbeitrag, der Steuerfreie Zuschuss ist ja in der LStB enthalten): 500 Euro (EDIT: hier stand vorher versehentlich Zeile 36, danke für die Korrektur)
Zeile 37 (Steuerfreier Zuschuss des AG): 2500 Euro (aus LStB Zeile 24 übernommen)
Führt zu Abbruch 07147 (Fehlertexte waren dieses Jahr leider nicht im Angebot).
Ursache: Elsterformular mag nicht, wenn der Zuschuss des AG mehr als 50% von Basisbeitrag und Pflegeversicherung liegt. Lösung: Derzeit keine.
Hinweis: Dieser Fehler hängt nicht mit dem derzeit in der Presse berichteten Fehler in vielen LStB zusammen, der freiwillig gesetzlich Versicherte betrifft.
EDIT: Mittlerweile ist die Bedeutung des Abbruchhinweises 07147 durchgesickert (man darf leider nicht erwarten, dass solche Hinweise auf der Elsterhomepage bekannt gegeben werden):
Dies bedeutet, dass es folgende wesentliche Ursachen für Abbruchhinweis 07147 geben kann:
Beispiel:
Ein alleinstehener AN ist privat versichert, er bezahlt im Jahr 4500 Euro für die private Krankenversicherung (davon entfallsen 4000 Euro auf die Basisleistungen, 500 Euro auf Zusatzleistungen), sowie 500 Euro für die private Pflegeversicherung. Gesamtsumme: 5000.
Vom AG erhält 50% steuerfreien Zuschuss, also 2500 (und ja, liebe Elsterprogrammierer, die 50% kriegt der AN nicht nur auf die Basisleistungen), und so steht es auch in seiner LStB.
Nun trägt der AN in seine Anlage Vorsorgeaufwand ein:
Zeile 31 (Gesamtbeitrag Basisleistungen): 4000 Euro
Zeile 32 (Gesamtbeitrag Pflegeversicherung): 500 Euro
Zeile 35 (Zusatzbeitrag, der Steuerfreie Zuschuss ist ja in der LStB enthalten): 500 Euro (EDIT: hier stand vorher versehentlich Zeile 36, danke für die Korrektur)
Zeile 37 (Steuerfreier Zuschuss des AG): 2500 Euro (aus LStB Zeile 24 übernommen)
Führt zu Abbruch 07147 (Fehlertexte waren dieses Jahr leider nicht im Angebot).
Ursache: Elsterformular mag nicht, wenn der Zuschuss des AG mehr als 50% von Basisbeitrag und Pflegeversicherung liegt. Lösung: Derzeit keine.
Hinweis: Dieser Fehler hängt nicht mit dem derzeit in der Presse berichteten Fehler in vielen LStB zusammen, der freiwillig gesetzlich Versicherte betrifft.
EDIT: Mittlerweile ist die Bedeutung des Abbruchhinweises 07147 durchgesickert (man darf leider nicht erwarten, dass solche Hinweise auf der Elsterhomepage bekannt gegeben werden):
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50 % der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen
Dies bedeutet, dass es folgende wesentliche Ursachen für Abbruchhinweis 07147 geben kann:
- Bei freiwillig gesetzlich Versicherten die falsch ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigung bzw. fehlende Angaben zu den KV-Beiträgen,
- bei privat Versicherten, dass dadurch, dass der steuerfreie Zuschuss mehr als 50% von Basiskranken- und Pflegeversicherung ausmacht.
Freitag, 9. Juli 2010
Probleme mit Proxy bei Version 1.5
Nach Berichten aus dem Elster-Forum gibt es derzeit einige Anwender, bei denen die Übermittlung über einen Proxy seit dem Update auf Version 1.5 nicht mehr geht.
Es scheint wohl ein Bug zu sein, heute ist dann folgende Meldung durchgesickert:
Es scheint wohl ein Bug zu sein, heute ist dann folgende Meldung durchgesickert:
Aus technischen Gründen kann ein Update erst zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt werden. Unter https://download.elster.de/download/support/elsterformular-rev4635.exe steht eine Supportversion bereit. Bei der durch uns signierten (elektronisch unterschriebenen) EXE-Datei handelt sich um einen gepackten Programmordner, es wird also nichts installiert. Bitte starten sie die EXE-Datei per Doppelklick entpacken Sie das ZIP in einen neuen Ordner an beliebiger Stelle. Starten das ElsterFormular- Programm über PUNKT PUNKT PUNKT+++IHR neuer Ordner+++\elsterformular\ausgabeInstall\bin\elfostarter.exe . Wir empfehlen eine Verknüpfung auf dem Desktop anzulegen (Rechtsklick auf + elfostarter.exe+ und auswählen: Senden an+ Desktop (Verknüpfung erstellen)) BITTE BEACHTEN: Es werden auf diese Programmversion keine Updates möglich sein. Die Fehlerbereinigung wird jedoch Teil des nächsten Updates auf die Programmversion 11.5.0.4546 sein. Bitte prüfen Sie vor dem nächsten Senden, ob Updates vorliegen. Das Programm in der Supportversion sollte sich nun beim Senden wie folgt verhalten: Sind die Adresse und der Port des Proxy eingetragen und erfolgt keine Antwort bzgl. der Abfrage nach Benutzername und Passwort, erscheint ein Dialogfenster mit folgendem Inhalt: +++ Prüfung der Proxy-Einstellungen
Die Überprüfung der Proxy-Einstellungen konnte nicht durchgeführt werden. Möglicherweise sind die Einstellungen unter "Extras-+Einstellungen" Reiter "Proxy" nicht korrekt. Möchten Sie mit den vorhandenen Einstellungen senden? ++ Nach Drücken des Schalters "Ja" wird der Sendevorgang ausgeführt, wenn die Proxy-Einstellungen korrekt sind.
Freitag, 28. Mai 2010
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge
Die Seite 2 ab Zeile 37 in der Anlage Vorsorgeaufwand behandelt den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge. Dies ist der Riestervertrag, für den es vorher die Anlage AV gab.
Leider zeigt sich, dass viele damit erhebliche Probleme haben, was die ganzen Kreuze bedeuten.
Nun beantragt man bei einem Riestervertrag ja eine Zulage, direkt über den Versicherer, die dieser dann bei der Zulagenstelle beantragt und dem Vertrag gutschreibt.
Zusätzlich kann man beantragen, dass die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuer berücksichtigt werden, sofern das einen Steuervorteil gibt, der höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Trifft dies zu, sinkt also das zu versteuernde Einkommen. Da es entweder Zulage oder Sonderausgabenabzug gibt, wird am Ende des Steuerbescheids der Zulagenanspruch von der Steuererstattung wieder abgezogen.
Fall 1:
Man besitzt keinen Riestervertrag. Dann vergisst man die Zeilen ab Zeile 37 komplett. Kein Riester, keine Eintragungen, ganz einfach.
Fall 2:
Ein Alleinstehender hat einen Riestervertrag. Hier ist der Fall einfach: Man muss unmittelbar begünstigt sein, sonst wird der Vertrag gar nicht gefördert, und man kann wie in Fall 1 komplett leer lassen. Möchte man den Sonderausgabenabzug beantragen (es schadet nicht), kreuzt man in Zeile 37 bei Steuerpflichtiger Ja an. Zeile 38/39 bleiben frei, da sie nur bei Ehegatten gelten, wenn einer von beiden Nein angekreuzt hat.
Nun werden die Vertragsdaten aus der Anbieterbescheinigung übertragen.
Da ein Alleinstehender nicht mittelbar, sondern nur unmittelbar begünstigt sein kann, muss Zeile 41 angekreuzt werden. Dies erfordert einen Eintrag in den Zeilen 42 bis 45. Dies ist in der Regel die Zeile 42 bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen findet sich in der Meldung zur Sozialversicherung. Gefragt ist die Zahl aus dem Jahr davor, bei der Erklärung für 2009 also von 2008. Für Beamte gilt Zeile 43 (ja, das "beurlaubter Beamter" am Ende bezieht sich nur auf das Wort Einnahmen direkt davor, nicht auf die Amtsbezüge oder Besoldung). Zeile 44 bis 49 werden nur in wenigen Fällen ausgefüllt.
Wer als Alleinstehender nun immer noch ein Kreuz in Zeile 51 macht, zeigt, dass er Riester und Steuer nicht verstanden hat.
Fall 3:
Ehepartner, nur einer hat einen Riestervertrag, dieser kann nur unmittelbar begünstigt sein.
Für den Ehepartner, der keinen Riestervertrag hat, wird nichts in Zeile 37 angekreuzt (auch nicht nein), der Ehepartner mit Vertrag kreuzt Ja an, in Zeile 38/39 steht nichts.
Der Ehepartner mit Vertrag überträgt die Anbieterbescheinigung, kreuzt Zeile 41 an und füllt eine der Zeilen 42 bis 50 aus.
Fall 4:
Beide haben einen Riestervertrag.
Möchten beide den Sonderausgabenabzug beantragen, kreuzen beide in Zeile 37 Ja an. Zeile 38/39 bleibt leer. Nach Eintragen der Daten aus den Anbieterbescheinigungen werden die Daten zur Begünstigung eingetragen: Daten zur unmittelbaren Begünstigung wie bei den Fällen zuvor in Zeile 41 mit einem Wert in Zeile 42 bis 50, das Kreuz zur mittelbaren Begünstigung erfolgt in Zeile 51.
Natürlich kann maximal einer von beiden mittelbar begünstigt sein, wer also bei beiden Zeile 51 ankreuzt: Zurück auf los, schlau machen, was die Begünstigung bedeutet.
Fall 5:
Beider haben einen Riestervertrag, aber einer möchte keinen Sonderausgabenabzug beantragen (warum, weiß ich auch nicht). Dieser kreuzt in Zeile 37 nein an, muss dann aber in Zeile 38/39 an, ob er unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Danach erfolgen für diesen Ehepartner keine Eintragungen mehr, weder Anbieterdaten noch Eintragungen in den Zeilen 41 bis 51.
Leider zeigt sich, dass viele damit erhebliche Probleme haben, was die ganzen Kreuze bedeuten.
Nun beantragt man bei einem Riestervertrag ja eine Zulage, direkt über den Versicherer, die dieser dann bei der Zulagenstelle beantragt und dem Vertrag gutschreibt.
Zusätzlich kann man beantragen, dass die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuer berücksichtigt werden, sofern das einen Steuervorteil gibt, der höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Trifft dies zu, sinkt also das zu versteuernde Einkommen. Da es entweder Zulage oder Sonderausgabenabzug gibt, wird am Ende des Steuerbescheids der Zulagenanspruch von der Steuererstattung wieder abgezogen.
Fall 1:
Man besitzt keinen Riestervertrag. Dann vergisst man die Zeilen ab Zeile 37 komplett. Kein Riester, keine Eintragungen, ganz einfach.
Fall 2:
Ein Alleinstehender hat einen Riestervertrag. Hier ist der Fall einfach: Man muss unmittelbar begünstigt sein, sonst wird der Vertrag gar nicht gefördert, und man kann wie in Fall 1 komplett leer lassen. Möchte man den Sonderausgabenabzug beantragen (es schadet nicht), kreuzt man in Zeile 37 bei Steuerpflichtiger Ja an. Zeile 38/39 bleiben frei, da sie nur bei Ehegatten gelten, wenn einer von beiden Nein angekreuzt hat.
Nun werden die Vertragsdaten aus der Anbieterbescheinigung übertragen.
Da ein Alleinstehender nicht mittelbar, sondern nur unmittelbar begünstigt sein kann, muss Zeile 41 angekreuzt werden. Dies erfordert einen Eintrag in den Zeilen 42 bis 45. Dies ist in der Regel die Zeile 42 bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen findet sich in der Meldung zur Sozialversicherung. Gefragt ist die Zahl aus dem Jahr davor, bei der Erklärung für 2009 also von 2008. Für Beamte gilt Zeile 43 (ja, das "beurlaubter Beamter" am Ende bezieht sich nur auf das Wort Einnahmen direkt davor, nicht auf die Amtsbezüge oder Besoldung). Zeile 44 bis 49 werden nur in wenigen Fällen ausgefüllt.
Wer als Alleinstehender nun immer noch ein Kreuz in Zeile 51 macht, zeigt, dass er Riester und Steuer nicht verstanden hat.
Fall 3:
Ehepartner, nur einer hat einen Riestervertrag, dieser kann nur unmittelbar begünstigt sein.
Für den Ehepartner, der keinen Riestervertrag hat, wird nichts in Zeile 37 angekreuzt (auch nicht nein), der Ehepartner mit Vertrag kreuzt Ja an, in Zeile 38/39 steht nichts.
Der Ehepartner mit Vertrag überträgt die Anbieterbescheinigung, kreuzt Zeile 41 an und füllt eine der Zeilen 42 bis 50 aus.
Fall 4:
Beide haben einen Riestervertrag.
Möchten beide den Sonderausgabenabzug beantragen, kreuzen beide in Zeile 37 Ja an. Zeile 38/39 bleibt leer. Nach Eintragen der Daten aus den Anbieterbescheinigungen werden die Daten zur Begünstigung eingetragen: Daten zur unmittelbaren Begünstigung wie bei den Fällen zuvor in Zeile 41 mit einem Wert in Zeile 42 bis 50, das Kreuz zur mittelbaren Begünstigung erfolgt in Zeile 51.
Natürlich kann maximal einer von beiden mittelbar begünstigt sein, wer also bei beiden Zeile 51 ankreuzt: Zurück auf los, schlau machen, was die Begünstigung bedeutet.
Fall 5:
Beider haben einen Riestervertrag, aber einer möchte keinen Sonderausgabenabzug beantragen (warum, weiß ich auch nicht). Dieser kreuzt in Zeile 37 nein an, muss dann aber in Zeile 38/39 an, ob er unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Danach erfolgen für diesen Ehepartner keine Eintragungen mehr, weder Anbieterdaten noch Eintragungen in den Zeilen 41 bis 51.
KAP: Günstigerprüfung und Steuerkorrektur gleichzeitig
Die Anlage KAP ist mittlerweile für viele Personen optional, aber trotzdem ist es manchmal sinnvoll, diese auszufüllen, z.B.
Nun muss man im Fall der Korrektur der falsch verteilten Freistellungsaufträge nicht alle Kapitalerträge erklären, im obigen Beispiel würde es reichen, Erträge, bezahlte Steuern und Soli von Bank A in den Zeilen 7, 49 und 50 einzutragen, der bei Bank A ausgeschöpfte FSA kommt in Zeile 14. In Zeile 14a kommt dann, was bei Bank B tatsächlich freigestellt war, ansonsten fällt Bank B unter den Tisch. Tatsächlich verlangt die Plausibilitätsprüfung bei Kreuz in Zeile 5 auch einen Eintrag in Zeile 14a (dieser kann auch 0 sein).
Aber wenn man die Günstigerprüfung möchte, müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, denn entweder werden alle normal oder alle pauschal mit 25% versteuert, und um zu schauen, was günstiger ist, müssen natürlich alle Zahlen auf den Tisch.
Es ist auch möglich, dass sowohl Zeile 4 als auch 5 angekreuzt werten. Hier wird es nun etwas unangenehm: Man muss alle Erträge erklären, wegen des Kreuzes in Zeile 5 muss aber eine 0 in Zeile 14a stehen, sonst schlägt die Plausibilitätsprüfung an. Leider geht dann die Steuerberechnung nicht, denn nun ist die Plausibilitätsprüfung still, denn es erfolgt der Hinweis, dass die Günstigerprüfung beantragt, aber nicht alle Erträge erklärt wurden. Diese Meldung ist nicht unsinnig, denn man hat ja in Zeile 14a angegeben, dass bei Banken, für die die Erträge nicht erklärt wurden, 0 Euro freigestellt waren. Nur dass die 0 dort wegen Zeile 5 erforderlich war, sich also nicht entfernen lässt.
Es gibt für das Problem keine Lösung. Man kann die Erklärung übermitteln, muss aber auf die Steuerberechnung in ElsterFormular bei beiden Kreuzen verzichten. Man kann lediglich vorher einmal nur mit Kreuz in Zeile 5 berechnen (nicht vergessen, vor Übermittlung wieder Zeile 4 anzukreuzen), um die Berechnung ohne Günstigerprüfung zu erhalten. Mit Günstigerprüfung kann es dann nur besser werden, entweder es bleibt alles so, wie es ist, oder die 25% Abgeltungsteuer waren zu hoch und man bekommt einen Teil wieder.
- bei ungünstig verteilten Freistellungsaufträgen (bei Bank A überschritten, bei Bank B nicht ausgeschöpft)
- wenn das Einkommen so niedrig ist, dass die Besteuerung als normales Einkommen nach Steuertabelle günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25%.
Nun muss man im Fall der Korrektur der falsch verteilten Freistellungsaufträge nicht alle Kapitalerträge erklären, im obigen Beispiel würde es reichen, Erträge, bezahlte Steuern und Soli von Bank A in den Zeilen 7, 49 und 50 einzutragen, der bei Bank A ausgeschöpfte FSA kommt in Zeile 14. In Zeile 14a kommt dann, was bei Bank B tatsächlich freigestellt war, ansonsten fällt Bank B unter den Tisch. Tatsächlich verlangt die Plausibilitätsprüfung bei Kreuz in Zeile 5 auch einen Eintrag in Zeile 14a (dieser kann auch 0 sein).
Aber wenn man die Günstigerprüfung möchte, müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, denn entweder werden alle normal oder alle pauschal mit 25% versteuert, und um zu schauen, was günstiger ist, müssen natürlich alle Zahlen auf den Tisch.
Es ist auch möglich, dass sowohl Zeile 4 als auch 5 angekreuzt werten. Hier wird es nun etwas unangenehm: Man muss alle Erträge erklären, wegen des Kreuzes in Zeile 5 muss aber eine 0 in Zeile 14a stehen, sonst schlägt die Plausibilitätsprüfung an. Leider geht dann die Steuerberechnung nicht, denn nun ist die Plausibilitätsprüfung still, denn es erfolgt der Hinweis, dass die Günstigerprüfung beantragt, aber nicht alle Erträge erklärt wurden. Diese Meldung ist nicht unsinnig, denn man hat ja in Zeile 14a angegeben, dass bei Banken, für die die Erträge nicht erklärt wurden, 0 Euro freigestellt waren. Nur dass die 0 dort wegen Zeile 5 erforderlich war, sich also nicht entfernen lässt.
Es gibt für das Problem keine Lösung. Man kann die Erklärung übermitteln, muss aber auf die Steuerberechnung in ElsterFormular bei beiden Kreuzen verzichten. Man kann lediglich vorher einmal nur mit Kreuz in Zeile 5 berechnen (nicht vergessen, vor Übermittlung wieder Zeile 4 anzukreuzen), um die Berechnung ohne Günstigerprüfung zu erhalten. Mit Günstigerprüfung kann es dann nur besser werden, entweder es bleibt alles so, wie es ist, oder die 25% Abgeltungsteuer waren zu hoch und man bekommt einen Teil wieder.
Dienstag, 13. April 2010
Version 11.3.0
Seit etwa einer Woche ist 11.3.0 da.
Die Anlage KAP sieht etwas anders aus, die Erläuterungszeilen zu korrigierten Beträgen im Block ab Zeile 7 stehen nun nicht mehr darunter, sondern direkt bei der passenden Zeile. Es hat auch nach den Berichten im ElsterForum den Anschein, dass insbesondere bei der Anlage KAP einige Fälle, bei denen die Steuerberechnung nicht möglich oder falsch war, nun korrekt gehen.
Bei mir ist der nervige Hinweis in der Steuerberechnung verschwunden, dass der Betrag in Zeile 24 der LStB größer sei als der in Zeile 25 (was zwar der Fall, bei freiwillig Krankenversicherten aber normal ist).
Die Zusatzanlage für Grenzgänger wird nun anscheinend unterstützt, die EÜR lässt aber immer noch auf sich warten.
Allmählich wirkt das Programm ganz rund. Bei einer Software "für die Masse" wie ElsterFormular sind Installationsprobleme sich nie zu vermeiden, insbesondere, wenn auf ein anderes Framework wie wx umgestellt wird. Ärgerlich waren aber ganz triviale Dinge, wie ein Setup zum Download anzubieten, dass sich auf keinem XP-Rechner starten lässt, oder diverse Rechenprobleme, die in der Vergangenheit schon einmal gefixt wurden und dann wieder neu auftauchen. Für mich letztlich starke Anzeichen einer mangelhaften Qualitätssicherung bei Elster.
Die Anlage KAP sieht etwas anders aus, die Erläuterungszeilen zu korrigierten Beträgen im Block ab Zeile 7 stehen nun nicht mehr darunter, sondern direkt bei der passenden Zeile. Es hat auch nach den Berichten im ElsterForum den Anschein, dass insbesondere bei der Anlage KAP einige Fälle, bei denen die Steuerberechnung nicht möglich oder falsch war, nun korrekt gehen.
Bei mir ist der nervige Hinweis in der Steuerberechnung verschwunden, dass der Betrag in Zeile 24 der LStB größer sei als der in Zeile 25 (was zwar der Fall, bei freiwillig Krankenversicherten aber normal ist).
Die Zusatzanlage für Grenzgänger wird nun anscheinend unterstützt, die EÜR lässt aber immer noch auf sich warten.
Allmählich wirkt das Programm ganz rund. Bei einer Software "für die Masse" wie ElsterFormular sind Installationsprobleme sich nie zu vermeiden, insbesondere, wenn auf ein anderes Framework wie wx umgestellt wird. Ärgerlich waren aber ganz triviale Dinge, wie ein Setup zum Download anzubieten, dass sich auf keinem XP-Rechner starten lässt, oder diverse Rechenprobleme, die in der Vergangenheit schon einmal gefixt wurden und dann wieder neu auftauchen. Für mich letztlich starke Anzeichen einer mangelhaften Qualitätssicherung bei Elster.
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