Montag, 30. Mai 2011

Die Krux mit Beitragserstattungen von der gesetzlichen Krankenkasse

Manchmal bezahlt die Krankenkasse einem ja was zurück, selbst wenn es die gesetzliche ist, wegen "gesundheitsbewussten Verhaltens". Dabei steht dann oft, das käme in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 22 und 23.
Manchmal kommt dann
Es wurden Beitragsrückerstattungen zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung eingegeben, es fehlen aber entsprechende Beiträge zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Warum?
Leider ist die Anlage Vorsorgeaufwand etwas vertrackt. Kranken- und Pflegeversicherung kommt in drei unterschiedliche Bereiche:
  1. Gesetzlich Pflichtversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte, bei denen der AG die Krankenkassenbeiträge direkt an die Kasse bezahlt und den Arbeitnehmeranteil vom Lohn einbehält:
    Hier stehen der AN-Anteil (bzw. bei den freiwillig Versicherten der Gesamtbeitrag) in Z. 25 der Lohnsteuerbescheinigung (bei den freiwillig Versicherten im Gegenzug der AG-Zuschuss in Z. 24).
    Dieser Wert wird in Zeile 12 übernommen.
  2. Freiwillig in der GKV versicherte, die den Beitrag selbst an die Kasse bezahlen und vom AG dafür dessen Anteil zusätzlich zum Lohn draufbezahlt bekommen:
    Hier landet der Gesamtbeitrag in Zeile 18.
  3. Privatversicherte, für die sind die Zeilen ab 31 zuständig.
Die Logik der Anlage Vorsorgeaufwand ist nun (unabhängig von dem, was die GKV schreibt):
Bei denen, wo die KV-Beiträge in Zeile 12 steht, landet alles in den Zeile 12-17.
Bei den freiwillig GKV-Versicherten, die selber an die GKV zahlen ("Selbstzahler") und der KV-Beitrag in Z.18 steht, landet alles in Z. 18-29.

Also als Konsequenz:
Im ersten Fall (KV-Beiträge in Z.12) werden Erstattungen in Zeile 16 eingetragen, Zusatzbeiträge (so genannte Kopfpauschale) in Zeile 13. Achtung, die Logik in den Zeilen 12-17 ist so, dass für Erstattungen/Zusatzbeiträge in Z.17 bzw. Z14 die Anteile eingetragen werden, aus denen sich kein Krankengeldanspruch ergibt. Dies trifft normalerweise nicht zu, daher bleiben die Zeilen i.A. leer.
Im zweiten Fall (selbstzahlender freiwillig GKV-Versicherter), wo der KV-Beitrag in Zeile 18 steht, kommt die Erstattung tatsächlich in Zeile 22 und 23 (weil hier die Logik so ist, dass der Anteil eingetragen werden muss, aus dem sich ein Krankengeldanspruch ergibt, was bei Arbeitnehmern i.A. der Fall ist), Zusatzbeiträge (nicht im Sinne von Zusatzversicherung für Wahlleistungen) kommen in Zeile 19 und 20.

Mittwoch, 25. Mai 2011

Kapitalerträge, Zinsen und Co: Ausfüllen der Anlage KAP

Dieser Post dient nur dazu, auf einen älteren Artikel hinzuweisen, der aber immer noch aktuell ist, und davon handelt, wie man Kapitalerträge in die Anlage KAP einträgt.

Insbesondere scheint aktuell im Elster-Forum folgender Fall als Variation aus Fall 3 des oben erwähnten Posts interessant zu sein:

Ich habe Zinsen bei zwei Banken bekommen, Bank A und Bank B:

Bei Bank A 200 Euro, bei Bank B 300 Euro. Macht insgesamt 500, weit unter dem Sparerfreibetrag, also eigentlich komplett steuerfrei.

Variante 1:
Nun habe ich aber blöderweise bei Bank A nur 100 Euro Freistellungsauftrag gehabt, die restlichen 701 Euro bei Bank B. Was hat Bank A also gemacht: 200 Euro Zinsen, davon 100 freigestellt, bleiben 100 Euro übrig, davon wurden 25% Steuern einbehalten, also 25 Euro, plus Solidaritätszuschlag (der Einfachheit halber gehe ich mal davon aus, dass ich nicht in der Kirche bin und Kirchensteuer daher vernachlässigen kann).
Variante 2:
Ich haben den Freistellungsauftrag bei Bank A komplett vergessen oder er wurde dort verschlampt, also wurden die 200 Euro komplett versteuert, macht 50 Euro plus Soli. Bei Bank B hatte ich einen Freistellungsauftrag über meinen kompletten Freibetrag, also 801 Euro.

Wie kriege ich die 25 bzw. 50 Euro wieder?

Hierzu wird die Anlage KAP ausgefüllt, zwingend brauch ich die Steuerbescheinigung von Bank A, die ich dann auch im Original (!) der Steuererklärung hinzufügen muss (Original heißt übrigens auf Papier, wenn per Zertifikat rein elektronisch übermittle, muss ich sie also per Post hinterherschicken).

Gewünscht ist eine "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge", mache also ein Kreuz in Zeile 5 (das Kreuz hier bedeutet also nicht zwangsweise, dass man meint, die Bank hätte was falsch gemacht).

Nun gehe ich am Einfachsten so vor: Ich erkläre die Kapitalerträge und Steuern bei Bank A, die bei Bank B hingegen nicht, da hat mein Freistellungsauftrag ja ausgreicht, die haben keine Steuern für mich abgeführt, also nichts, was ich zurückkriegen kann.

Einträge sind nun also:

Zeile 7: 200 Euro (aus der Steuerbescheinigung von Bank A übernommen).
Zeile 14: 100 Euro (Variante 1) bzw. 0 Euro (Variante 2), also das, was ich bei Bank A freigestellt hatte, wieder entnommen aus der Steuerbescheinigung von Bank A.

Der Knackpunkt ist nun
Zeile 14a: hier das, was von den nicht (!) erklärten Zinsen freigestellt war. Da ich die Erträge bei Bank B nicht in Zeile 7 eingetragen haben, kommen hier 300 Euro rein.
Warum 300 Euro? Ich hatte bei Bank B zwar 701 (Variante 1) bzw. 801 Euro (Variante B) freigestellt. Da ich bei denen aber nur 300 Euro Zinsen insgesamt hatte, wurden von dem Freistellungsbeitrag aber entsprechend nur 300 Euro in Anspruch genommen.

Nun entnehme ich der Steuerbescheinigung von Bank A die von denen einbehaltene Kapitalertragssteuer (Zeile 49), Soli (Zeile 50), wäre ich in der Kirche noch die Kirchensteuer (Zeile 51), so ich denn die Bank beauftragt hatte, die Kirchensteuer direkt einzubehalten.

Montag, 2. Mai 2011

Erinnerung: ElsterFormular existiert nun in drei Versionen

Weil es immer wieder nachgefragt wird: Seit diesem Jahr wird ElsterFormular in drei Versionen zum Download angeboten:
  • Version für Privatanwender
  • Version für Unternehmer/Arbeitgeber
  • Gesamtversion
Zweitere sollte besser Version für Unternehmen heißen, denn es fehlt alles, was einen Unternehmer als Privatperson ausmacht.

Dies bedeutet:
  • Die Version für Privatanwender enthält die Einkommensteuererklärung, aber weder EÜR, Umsatzsteuer-Erklärung oder -Voranmeldung, Übermittlung einer Lohnsteuerbescheinigung,
  • die Version für Unternehmer/Arbeitgeber enthält das, was in der Privatversion fehlt, aber dafür keine Einkommensteuererklärung,
  • erst in der Gesamtversion ist alles drin.
Ein Einzelunternehmer, der die ganzen Unternehmensdinge braucht, aber wahrscheinlich auch seine Einkommensteuererklärung machen will, braucht also die Gesamtversion (es sei denn, er trennt Unternehmen und Privat auf verschiedenen PCs), eine parallele Installtion von Privat- und Unternehmerversion auf einem Rechner ist nicht möglich.

(Für den Privatanwender bringt diese Neuerung neben etwas geringerem Download-Volumen auch den Vorteil, dass derjenige, der bei der Einkommensteuererklärung immer noch an Lohnstuerjahresausgleich denkt, bei, naja, etwas ungenauem Lesen davor gefeit ist, eine LStB als AG ausfüllen zu wollen).