In diesem Blog finden sich einerseits Artikel dazu, wie man mit Elster (genauer: ElsterFormular) seine Einkommensteuererklärung macht, andererseits in loser Folge Artikel zu steuerlichen Themen, die erklären, was man wo warum eintragen muss.
Dienstag, 26. Januar 2016
Freibetrag für Alleinerziehende in ElsterFormular falsch
Letztens wurde der Alleinerziehendenfreibetrag erhöht. Er beträgt nun:
bei einem Kind 1908 Euro
für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu.
Bisher gab es einen Freibetrag von 1308 Euro, egal ob für ein oder zehn Kinder.
Die zu Jahresbeginn erschienene Version von ElsterFormular hat diese Verbesserung nicht implementiert, rechnet also weiterhin mit dem alten Betrag.
2 Kommentare:
Anonym
hat gesagt…
Elster online ist grundsätzlich erst ab Juni des laufenden Jahres aktualisiert und verwendbar. vorher hat es keinen Sinn, da die Dateneingabe nicht erledigt ist. Ist so.
Erstmal beog sich der damals beschriebene fahlerhafte Freibetrag auf ElsterFormular. Wahrscheinlich trat er sowohl bei EF als auch im EOP auf, da das Berechungsmodul i.A. identisch ist. Dass das EOP erst ab Juni verwendbar sein soll, traf vielleicht früher mal zu, aber bezogen auf die ESt halte ich die Aussage mittlerweile für falsch, unabhängig davon, dass ich immer noch lieber mit EF arbeite.
2 Kommentare:
Elster online ist grundsätzlich erst ab Juni des laufenden Jahres aktualisiert und verwendbar. vorher hat es keinen Sinn, da die Dateneingabe nicht erledigt ist.
Ist so.
Erstmal beog sich der damals beschriebene fahlerhafte Freibetrag auf ElsterFormular. Wahrscheinlich trat er sowohl bei EF als auch im EOP auf, da das Berechungsmodul i.A. identisch ist. Dass das EOP erst ab Juni verwendbar sein soll, traf vielleicht früher mal zu, aber bezogen auf die ESt halte ich die Aussage mittlerweile für falsch, unabhängig davon, dass ich immer noch lieber mit EF arbeite.
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