Insbesondere gibt es bei mehreren Anlagen Kind keinen Hinweis darauf, welche den AHW auslöst.
So sieht meine Empfehlung zum Umgang mit der Anlage Kind aus:
- Steuererklärung ohne Kind soweit fertig machen, dass die Plausibilitätsprüfung ok ist und bei der Steuerberechnung tatsächlich gerechnet wird.
- Nun einzeln die Anlage Kind für die Kinder hinzufügen, beginnend mit dem ältesten, zuletzt für das jüngste Kind. Bei jeder Anlage Kind sind dabei folgende Punkte relevant:
- Kindschaftsverhältnis: Hier sind beide Elternteile anzugeben. Veranlagen zwei Eheleute gemeinsam und ist das das Kind beider, ist der Fall einfach, dann wird bei Ehemann und Ehefrau jeweils leibliches Kind angekreuzt. Ist es nur das Kind von einem der beiden, so wird bei diesem leiblich angekreuzt und der andere Elternteil beim Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person angegeben. Bei getrennter Veranlagung, wo beide einzeln als Steuerpflichtige Person abgeben, hat der Ehepartner in der Erklärung nichts zu suchen, also wird dieser bei einem leiblichen Kind von beiden ebanfalls als andere Person eingetragen. Das gleiche gilt bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein, allein Erziehenden usw. Wichtig ist, dass jeder Elternteil Anspruch auf das halbe Kindergeld hat, egal wer es tatsächlich bekommt, in all diesen Fällen ist also nur das halbe Kindergeld einzutragen!
- Wie lange bestand für das Kind Kindergeldanspruch. Dieser beginnt mit dem Monat der Geburt und geht auf jeden Fall bis zum Monat der Volljährigkeit, danach müssen ab Zeile 14 die Gründe angegeben werden, warum das volljährige Kind zu berücksichtigen ist. Befindet sich das Kind in Ausbildung (z.B. Studium) erhöht sich die Grenze bis zum Monat, in dem es 25 wird. Die Ausbildung wird in Zeile 14 eingetragen. Zwischenzeiten bis 4 Monate (z.B. zwischen Abitur und Studiumsbeginn) sind erlaubt (Zeile 18). Kinder bis 21 werden berücksichtigt, wenn sie keinen Ausbildungsplatz finden oder arbeitslos gemeldet sind. Die Zahl der Monate, in denen laut voriger Angaben Kindergeldanspruch bestand, wird mit 184 (bei den ersten beiden Kindern), 190 beim dritten Kind bzw. 215 ab dem vierten Kind multipliziert. Dieser Betrag wird nun als Kindergeldanspruch eingetragen (bei einer Zusammenveranlagung beider Eltern) bzw. die Hälfte davon, wenn es eine Einzeln- oder Getrenntveranlagung ist bzw. es nur das Kind von deinem der beiden Eheleute ist. Bei Kindern, die Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, verlängert sich die Altersgrenze entsprechend. Das "weiß" ElsterFormular natürlich nur dann, wenn der entsprechende Zeitraum auch eingetragen wird.
- Nachdem die Anlage Kind so ausgefüllt wurde, Plausibilität prüfen, Steuerberechnung durchführen, ob alles ok ist, dann speichern und mit dem nächsten Kind weitermachen.
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