Freitag, 3. März 2017

Wie ich zum Spammer im Elster-Anwenderforum wurde.

vBulletin-Systemmitteilung

Sie wurden aus folgendem Grund gesperrt:
spam
Ende der Sperre: Nie
Das darf ich seit heute im Elster-Anwenderforum lesen, kurz nachdem ich einen (belanglosen, im positiven wie negativen Sinne) Beitrag geschrieben habe. Nach meiner Zählung der erste seit über einer Woche, der 22. oder 23. dieses Jahr (im Jahr also ungefähr das, was gelangweilte Forenrentner in einer Stunde schaffen, ungefähr die Menge, die jede Nacht an Werbung im Forum reinschneit, weil die Forenadministratoren es immer noch nicht schaffen, sinnvolle Mechanismen gegen Anmeldungen von Spammern zu schaffen).

Warum wurde ich wegen Spam gesperrt? Ich habe keinen blassen Schimmer. Die Menge kann es nicht sein. Links zu bösen Seiten habe ich auch nicht veröffentlicht. Mir wäre noch nicht einmal bewusst, dass ich Böses über die selbsternannten Herren des Forums gesagt hätte, die dort Karl den Großen spielen.

Antwort auf Nachfrage nach dem Warum und Wieso bekommt man natürlich nicht. Sei's drum.

Dienstag, 26. Januar 2016

Freibetrag für Alleinerziehende in ElsterFormular falsch

Letztens wurde der Alleinerziehendenfreibetrag erhöht. Er beträgt nun:
  • bei einem Kind 1908 Euro
  • für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu.
Bisher gab es einen Freibetrag von 1308 Euro, egal ob für ein oder zehn Kinder.

Die zu Jahresbeginn erschienene Version von ElsterFormular hat diese Verbesserung nicht implementiert, rechnet also weiterhin mit dem alten Betrag.

ElsterFormular 17 (2016): Die Signatur dieser Datei ist beschädigt oder ungültig

Letzte Woche gingen im Elster-Forum die Wogen hoch.
Seit dem letzten Windows-Update vom 13.1. melden Rechner mit Windows 7 oder höher beim Download von ElsterFormular "Die Signatur dieser Datei ist beschädigt oder ungültig".

Hintergrund: Ende September hatte Microsoft angekündigt, dass Windows 7 oder höher ab 2016 keine Softwarepakete mehr als vertrauenswürdig anerkennen, die nach dem 1.1.2016 mit einem Zertifikat des Standards SHA1 (statt des moderneren SHA256) signiert wurden. Dies wurde mit dem o.a. Windows-Update offensichtlich umgesetzt.

Mittlerweile sind die Elster-Entwickler aufgewacht. Seit dem Wochenende stehen mit einem SHA256-Zertifikat zur Verfügung. Wer der bereits heruntergeladenen Datei nicht traut, kann ElsterFormular neu herunterladen.

Donnerstag, 19. Februar 2015

Fehler bei Übernahme der abgerufenen Lohnsteuerbescheinigung

Wer am Belegabruf (so genannte vorausgefüllte Steuererklärung) teilnimmt, muss beachten, dass ElsterFormular bei der Übernahme der abgerufenen Daten der Lohnsteuerbescheinigung folgenden Daten nicht übernimmt:
  • Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
Diese müssen also per Hand übertragen werden!

Erstes Update von ElsterFormular erschienen

Seit dem 12. Februar gibt es eine neue Version von ElsterFormular.

Korrigiert ist der Bug, dass bei Auswärtstätigkeit (Anlage N, Seite Auswärtstätigkeit) nun Tage mit ganztägiger Abwesenheit, von mehr als 8 Stunden und die An- und Abreisetage (Zeile 52ff) mit den entsprechenden Pauschalen multipliziert und tatsächlich bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Damit, dass ElsterFormular nun bei Auswärtstätigkeiten weniger komfortabel ist, muss man sich wohl abfinden. Zur Erinnerung: Das Papierformular bis 2013 enthielt rein die Zeilen, um für das Jahr gesammelt die Tage mit Abwesenheit größer 8h, größer 14h und volle 24h einzutragen. Diese musste man mit den Pauschalen multipliziere und zusammenrechnen. ElsterFormular bietet bis 2013 den Luxus, dass man einzelne Dienstreisen mit ihrem Ziel erfassen kann, mit den Tagesangaben zu dieser Dienstreise, und ElsterFormular hat alles dann selber zusammengerechnet. Dies machte die Organisation der eigenen Erklärung übersichtlicher, für den Bearbeiter im Finanzamt sicher auch.

Im Zuge der Änderungen des Reisekostenrechts war es im Etat anscheinend nicht drin, bei der Anpassung des Formulars diese Funktionalität beizubehalten. Nun bildet ElsterFormular exakt die Papierversion ab. Also gilt nun auch hier: Die Tagesangaben der einzelnen Dienstreisen des Jahres müssen selber zusammengerechnet werden. Ähnliches gilt für Kilometerpauschalen. Früher wurden bloß die km z.B. für Pkw eingegeben, und das Umrechnen in Euro machte ElsterFormular, nun muss man selber rechnen.

Mathematisch kein wirklich anspruchsvolles Problem, schade ist es doch. Auch wenn ElsterFormular eine reine Ausfüllhilfe für die Formulare ist, trennt man sich von so einem kleinen bisschen Komfort, dass ElsterFormular einem simple Rechenschritte abnimmt, doch ungern.

Geblieben sind leider die Bugs in der Anlage KAP. Die beschriebenen Fälle, in denen die Steuerberechnung nicht geht, weil Werte in einer Zeile erwartet werden, die es gar nicht mehr gibt, und die fehlerhafte Berechnung der Kirchensteuer sind immer noch da. Gerüchte sagen, es soll im März ein weiteres Update kommen, das diesen Fehler behebt.

Mittwoch, 28. Januar 2015

Erste Version von ElsterFormular 16.0

Auf der Elster-Seite steht seit dem 13.1. ElsterFormular 16.0 zum Download zur Verfügung, wie gewohnt in drei Varianten (für Privatanwender mit der ESt-Erklärung, für Unternehmer/Arbeitgeber mit Lohnsteuerbescheinigung und -voranmeldung, USt-Voranmeldung etc., aber ohne ESt-Erklärung, und Gesamt mit der Kombination aus Privat- und Unternehmerversion).

Heruntergelade habe ich die Privatversion. 111 MB. Lag das nicht mal so bei 60 oder 70 MB? Bei der Installation kam die übliche Frage, ob ich die Vorgängerversion deinstallieren will. Die Frage nach dem Beibehalten oder Löschen der persönlichen Daten und Einstellungen kam nicht mehr, die alten Daten bleiben nun ohne Nachfrage erhalten.

 Bei der Bedienung ist mir ein neues Feature aufgefallen, das Zeilen betrifft, bei denen mehrere Einträge hinzugefügt werden können. Beispiel: Anlage N, Aufwendungen für Arbeitsmittel. Hier konnte man bisher schon neue Zeilen hinzufügen und so z.B. Beträge für Büromöbel, Büromaterial, Computer eintragen. Hinzufügen und Löschen ging aber immer nur am Ende. wollte man bei den Eintragungen Büromöbel, Büromaterial, Computer die erste Zeile mit Büromöbeln entfernen, ging das nur, wenn man zuerst die folgenden Zeilen entfernte. Nun gibt es einen Button mit Pfeil hoch und runter, wenn man da drauf klickt, werden die Zeilen grau markiert und man kann Zeilen einzeln löschen, nach oben oder unten schieben oder mittendrin neue Zeilen einfügen, siehe Screenshot. Raus kommt man, indem man nochmal auf Pfeil hoch/runter klickt.

Im Bereich der Auswärtstätigkeiten wurde die Anlage N komplett geändert, insbesondere findet sich wieder, dass nach neuem Reisekostenrecht es nur noch Pauschalen für volle Tage und Abwesenheit über 8 Stunden gibt, die 14h-Pauschale also verschwunden ist, sowie An- und Abreisetage bei mehrtägigen Dienstreisen gesondert behandelt werden.
Verschwunden ist die Möglichkeit, mehrere Auswärtstätigkeiten getrennt zu erfassen inkl. Berechnung der Fahrtkosten anhand der km-Pauschalen. Dies muss man nun wie bei der Papiervorlage selbst ausrechnen und als Fahrtkosten eintragen. Auch die Zahl der Tage, an denen die Verpflegungspauschalen gewährt werden, ist nun zentral fürs ganze Jahr.

Hier gibt es übrigens einen im Elster-Forum heiß diskutierten Bug: Die hier eingegebenen Tage werden in der Steuerberechnung ignoriert! Nicht wundern, man hat nichts falsch gemacht, es ist ein Bug, der demnächst behoben werden soll. Dies betrifft sowohl Tage im Inland wie im Ausland. Werden vom AG steuerfrei ersetzte Verpflegungskosten eingetragen, kommt dann konsequenter Weise der Hinweis, dass man Erstattungen, aber keine Ausgaben eingetragen habe (wenn ElFo den Verpflegungsaufwand ignoriert, dann schon richtig). Der Hinweis ist übrigens grün, kann also mit "Nicht mehr anzeigen" ignoriert werden, eine Übermittlung der Erklärung ist also trotzdem möglich.

Mehrere Bugs gibt es in der Anlage KAP. Werden z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien eingegeben (Zeile 8), so erscheint bei der Steuerberechnung der Abbruchhinweis "Anlage KAP: Bei den Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus
Aktienveräußerungen eingegeben, aber die Gewinne aus Kapitalerträgen fehlen oder sind kleiner als
die Gewinne aus Aktienveräußerungen." Problem: Die Zeile zur Eingabe von Gewinnen aus Kapitalerträgen, die man in der Anlage KAP für 2013 noch fand, gibt es für 2014 gar nicht mehr.

Weiterhin erfolgt bei den Kapitalerträgen auf die hierauf festgesetzte Steuer keine Berechnung der Kirchensteuer (bis hin dazu, wenn lt. Steuerbescheinigungen von der Bank Kirchensteuer abgeführt wurde, ElsterFormular einem vorrechnet, dass es die komplett zurück geben soll, was leider zu schön ist, um wahr zu sein).

Leider zeigt die erste Version von Elsterformular also Kinderkrankheiten, insbesondere, wo Änderungen in den Formularen offensichtlich bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt wurden, und dann das Fehlen von Angaben in Zeilen beklagt wird, die es gar nicht mehr gibt.

Freitag, 26. Juli 2013

Mittelbare Begünstigung bei Riester: Elster rechnet falsch

Ganz frisch rausgekommen ist das BMF-Schreiben IV C 3 - S 2015/11/10002, das das Vorgängerschreiben vom 31.3.2010 ersetzt und die Änderungen der Behandlung von Riesterverträgen darstellt, einerseits durch die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften zu Ehen, andererseits die Änderungen zum Mindesteigenbeitrag mittelbar begünstigter Riestersparer.

Leider bestätigt sich meine Auffassung, dass ElsterFormular (in der meines Wissens aktuellen Version 14.3 rev. 11574) im Falle mittelbarer Begünstigung falsch rechnet. Schon das Musterbeispiel zur Berechnung des Sonderausgabenabzugs bei Ehepaaren mit einer Person unmittelbar, der anderen mittelbar begünstigt aus dem BMF-Schreiben lässt sich mit ElsterFormular nicht rekonstruieren.

Musterbeispiel

A und B sind verheiratet, kinderlos, A ist unmittelbar begünstigt, zahlt 1700 Euro in Riester ein, B mittelbar begünstigt, zahlt 250 in einen eigenen Riestervertrag ein. Das zu versteuernde Einkommen 2012 beträgt 150.000 Euro, das rentenversicherungspflichtige Einkommen von A 2011 betrage 50.200 Euro (die Zahlen mögen einem etwas unrealistisch vorkommen, eigentlich denkt man beim mittelbar begünstigten Ehepartner meistens an eine(n) Hausmann/-frau, aber B kann ja auch selbstständig sein - und deswegen nicht selber unmittelbar begünstigt - und durchauch mehr verdienen als A).
Dies ist im Wesentlichen das im Schreiben in Randziffer 106 durchgerechnete Beispiel.

Mindesteigenbeitrag und Zulagenanspruch

Wie wird nun gerechnet. B steht nach §79 Satz 2 EStG die volle Zulage zu, da der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro (ebenda, Nr. 4, das ist seit 2012 neu) geleistet wurde und alle weiteren genannten Voraussetzungen erfüllt seien.

Zwischenstand für B: Eigenbeitrag 250 Euro, Zulagenanspruch 154 Euro, in Summe 404 Euro.

Nun zu A:

Hier wird der Mindesteigenbeitrag korrekt so berechnet: 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens 2011, abzüglich Zulage für A seber, abzüglich Zulage für mittelbar begünstigten B. Dies folgt aus § 86 (1) Satz 2 EStG und wird im BMF-Schreiben im Beispiel von Randziffer 82ff auch entsprechend dargelegt.
Im Beispiel also:

2008 (4% von 50200) abzüglich 2 mal 154 Euro macht einen Mindesteigenbeitrag von 1700 Euro. Diesen zahlt B auch ein, die Zulage wird also nicht gekürzt, also hat A Anspruch auf 154 Euro Zulage, so steht es dann auch im Beispiel des BMF-Schreiben Randziffer 106.

Wie rechnet nun ElsterFormular? Falsch, denn es kommt auf einen Zulagenanspruch von 142 Euro.

Dieser ergibt sich anscheinend aus der Annahme, dass der Mindesteigenbeitrag von A bei 2008 (4% von 50200) abzüglich 154 Euro läge, also bei 1854 Euro. Die Zulage von B wird nicht berücksichtigt!
Da A aber nur 1700 Euro selber einzahlt, das sind 91,69% des angeblichen Mindesteigenbeitrags, kürz ElFo den Zulagenanspruch entsprechend, erhält also als Zulagenanspruch 91,69% von 154 Euro, also 141,20 Euro.

Berechnung des Sonderausgabenabzugs

Wie wird nun der Sonderausgabenabzug berechnet? Nach §10a EStG liegt bei Ehepaaren, wo einer unmittelbar und der andere mittelbar begünstigt sind, der maximale Sonderausgabenabzug bei 2160 Euro (das ist neu seit 2012, im Zuge der Einführung des Mindesteigenbeitrags bei mittelbar Begünstigten wurden in diesem Fall die 60 Euro auf den max. Sonderausgabenabzug draufgeschlagen), wobei hiervon mindestens 60 Euro auf den mittelbar Begünstigten entfallen, also wie bisher maximal 2100 auf den unmittelbar Begünstigten).

Bei A werden berücksichtigt die 1700 Euro Eigenbeitrag, die 154 Euro eigener Zulagenanspruch, und die 154 Euro Zulagenanspruch des mittelbar begünstigten B, also 2008 Euro. Das sind weniger als die maximal 2100 Euro, die für A als Sonderausgaben angerechnet werden, es bleiben sogar noch 92 Euro übrig.

Für B werden somit nicht nur die mindestens 60 Euro angerechnet, denn wenn der Maximalbetrag durch A noch nicht ausgeschöpft wurde, und B mehr als die 60 Euro gezahlt hat, wird entsprechend aufgefüllt.
In diesem Fall werden insgesamt 152 Euro von dem von B geleisteten Eigenbeitrag von 250 Euro für die Sonderausgaben angerechnet, damit die vollen 2160 erreicht werden. (Insgesamt stellt man fest, dass 98 Euro Eigenbeitrag von B sich steuerlich nicht ausgewirkt haben)

Wie rechnet nun ElsterFomular? Wieder falsch, wie vorher, es unterschlägt den Zulagenanspruch von B, indem gerechnet wird:

1700 Euro Eigenbeteitrag von A, zzgl. (falsch berechneter) Zulagenanspruch 142 Euro, sind 1842 Euro, das wird aufgefüllt mit den 250 Euro Eigenbeitrag von B auf 2092 Euro. (Wer noch ein bisschen rumspielen möchte, kann hier mal 350 Euro für B annehmen und feststellen, dass ElsterFormular bei 2100 kappt, also die Erhöhung des maximalen Sonderausgabenabzugs um 60 Euro im Falle unmittelbare/mittelbare Begünstigung nicht mitbekommen hat).

Berechnung des Steuervorteils

Korrekt wird der Steuervorteil nun so berechnet:

Einem zu versteuernden Einkommen zusammen veranlagter Eheleute von 150.000 Euro entspricht eine Einkommensteuer von 46.656 Euro. Dem um den Sonderausgabenabzug von 2160 Euro gekürzten Einkommen entspricht eine Einkommensteuer von 45.748 Euro, also 908 Euro. Hierauf wird der Zulagenanspruch von 2 mal 154 Euro, also 308 Euro angerechnet, bleibt ein Steuervorteil von 600 Euro.

Nun zur falschen Rechnung von ElsterFormular: Nach dem Sonderausgabenabzug von (falsch) 2092 Euro ergibt sich eine Einkommensteuer von 45776, davon werden 141 Euro Zulage abgezogen, bleiben 739 Euro Steuervorteil.

Es ergibt sich also eine Differenz von über 100 Euro!