Mittwoch, 25. Mai 2011

Kapitalerträge, Zinsen und Co: Ausfüllen der Anlage KAP

Dieser Post dient nur dazu, auf einen älteren Artikel hinzuweisen, der aber immer noch aktuell ist, und davon handelt, wie man Kapitalerträge in die Anlage KAP einträgt.

Insbesondere scheint aktuell im Elster-Forum folgender Fall als Variation aus Fall 3 des oben erwähnten Posts interessant zu sein:

Ich habe Zinsen bei zwei Banken bekommen, Bank A und Bank B:

Bei Bank A 200 Euro, bei Bank B 300 Euro. Macht insgesamt 500, weit unter dem Sparerfreibetrag, also eigentlich komplett steuerfrei.

Variante 1:
Nun habe ich aber blöderweise bei Bank A nur 100 Euro Freistellungsauftrag gehabt, die restlichen 701 Euro bei Bank B. Was hat Bank A also gemacht: 200 Euro Zinsen, davon 100 freigestellt, bleiben 100 Euro übrig, davon wurden 25% Steuern einbehalten, also 25 Euro, plus Solidaritätszuschlag (der Einfachheit halber gehe ich mal davon aus, dass ich nicht in der Kirche bin und Kirchensteuer daher vernachlässigen kann).
Variante 2:
Ich haben den Freistellungsauftrag bei Bank A komplett vergessen oder er wurde dort verschlampt, also wurden die 200 Euro komplett versteuert, macht 50 Euro plus Soli. Bei Bank B hatte ich einen Freistellungsauftrag über meinen kompletten Freibetrag, also 801 Euro.

Wie kriege ich die 25 bzw. 50 Euro wieder?

Hierzu wird die Anlage KAP ausgefüllt, zwingend brauch ich die Steuerbescheinigung von Bank A, die ich dann auch im Original (!) der Steuererklärung hinzufügen muss (Original heißt übrigens auf Papier, wenn per Zertifikat rein elektronisch übermittle, muss ich sie also per Post hinterherschicken).

Gewünscht ist eine "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge", mache also ein Kreuz in Zeile 5 (das Kreuz hier bedeutet also nicht zwangsweise, dass man meint, die Bank hätte was falsch gemacht).

Nun gehe ich am Einfachsten so vor: Ich erkläre die Kapitalerträge und Steuern bei Bank A, die bei Bank B hingegen nicht, da hat mein Freistellungsauftrag ja ausgreicht, die haben keine Steuern für mich abgeführt, also nichts, was ich zurückkriegen kann.

Einträge sind nun also:

Zeile 7: 200 Euro (aus der Steuerbescheinigung von Bank A übernommen).
Zeile 14: 100 Euro (Variante 1) bzw. 0 Euro (Variante 2), also das, was ich bei Bank A freigestellt hatte, wieder entnommen aus der Steuerbescheinigung von Bank A.

Der Knackpunkt ist nun
Zeile 14a: hier das, was von den nicht (!) erklärten Zinsen freigestellt war. Da ich die Erträge bei Bank B nicht in Zeile 7 eingetragen haben, kommen hier 300 Euro rein.
Warum 300 Euro? Ich hatte bei Bank B zwar 701 (Variante 1) bzw. 801 Euro (Variante B) freigestellt. Da ich bei denen aber nur 300 Euro Zinsen insgesamt hatte, wurden von dem Freistellungsbeitrag aber entsprechend nur 300 Euro in Anspruch genommen.

Nun entnehme ich der Steuerbescheinigung von Bank A die von denen einbehaltene Kapitalertragssteuer (Zeile 49), Soli (Zeile 50), wäre ich in der Kirche noch die Kirchensteuer (Zeile 51), so ich denn die Bank beauftragt hatte, die Kirchensteuer direkt einzubehalten.

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