Die Seite 2 ab Zeile 37 in der Anlage Vorsorgeaufwand behandelt den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge. Dies ist der Riestervertrag, für den es vorher die Anlage AV gab.
Leider zeigt sich, dass viele damit erhebliche Probleme haben, was die ganzen Kreuze bedeuten.
Nun beantragt man bei einem Riestervertrag ja eine Zulage, direkt über den Versicherer, die dieser dann bei der Zulagenstelle beantragt und dem Vertrag gutschreibt.
Zusätzlich kann man beantragen, dass die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuer berücksichtigt werden, sofern das einen Steuervorteil gibt, der höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Trifft dies zu, sinkt also das zu versteuernde Einkommen. Da es entweder Zulage oder Sonderausgabenabzug gibt, wird am Ende des Steuerbescheids der Zulagenanspruch von der Steuererstattung wieder abgezogen.
Fall 1:
Man besitzt keinen Riestervertrag. Dann vergisst man die Zeilen ab Zeile 37 komplett. Kein Riester, keine Eintragungen, ganz einfach.
Fall 2:
Ein Alleinstehender hat einen Riestervertrag. Hier ist der Fall einfach: Man muss unmittelbar begünstigt sein, sonst wird der Vertrag gar nicht gefördert, und man kann wie in Fall 1 komplett leer lassen. Möchte man den Sonderausgabenabzug beantragen (es schadet nicht), kreuzt man in Zeile 37 bei Steuerpflichtiger Ja an. Zeile 38/39 bleiben frei, da sie nur bei Ehegatten gelten, wenn einer von beiden Nein angekreuzt hat.
Nun werden die Vertragsdaten aus der Anbieterbescheinigung übertragen.
Da ein Alleinstehender nicht mittelbar, sondern nur unmittelbar begünstigt sein kann, muss Zeile 41 angekreuzt werden. Dies erfordert einen Eintrag in den Zeilen 42 bis 45. Dies ist in der Regel die Zeile 42 bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen findet sich in der Meldung zur Sozialversicherung. Gefragt ist die Zahl aus dem Jahr davor, bei der Erklärung für 2009 also von 2008. Für Beamte gilt Zeile 43 (ja, das "beurlaubter Beamter" am Ende bezieht sich nur auf das Wort Einnahmen direkt davor, nicht auf die Amtsbezüge oder Besoldung). Zeile 44 bis 49 werden nur in wenigen Fällen ausgefüllt.
Wer als Alleinstehender nun immer noch ein Kreuz in Zeile 51 macht, zeigt, dass er Riester und Steuer nicht verstanden hat.
Fall 3:
Ehepartner, nur einer hat einen Riestervertrag, dieser kann nur unmittelbar begünstigt sein.
Für den Ehepartner, der keinen Riestervertrag hat, wird nichts in Zeile 37 angekreuzt (auch nicht nein), der Ehepartner mit Vertrag kreuzt Ja an, in Zeile 38/39 steht nichts.
Der Ehepartner mit Vertrag überträgt die Anbieterbescheinigung, kreuzt Zeile 41 an und füllt eine der Zeilen 42 bis 50 aus.
Fall 4:
Beide haben einen Riestervertrag.
Möchten beide den Sonderausgabenabzug beantragen, kreuzen beide in Zeile 37 Ja an. Zeile 38/39 bleibt leer. Nach Eintragen der Daten aus den Anbieterbescheinigungen werden die Daten zur Begünstigung eingetragen: Daten zur unmittelbaren Begünstigung wie bei den Fällen zuvor in Zeile 41 mit einem Wert in Zeile 42 bis 50, das Kreuz zur mittelbaren Begünstigung erfolgt in Zeile 51.
Natürlich kann maximal einer von beiden mittelbar begünstigt sein, wer also bei beiden Zeile 51 ankreuzt: Zurück auf los, schlau machen, was die Begünstigung bedeutet.
Fall 5:
Beider haben einen Riestervertrag, aber einer möchte keinen Sonderausgabenabzug beantragen (warum, weiß ich auch nicht). Dieser kreuzt in Zeile 37 nein an, muss dann aber in Zeile 38/39 an, ob er unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Danach erfolgen für diesen Ehepartner keine Eintragungen mehr, weder Anbieterdaten noch Eintragungen in den Zeilen 41 bis 51.
In diesem Blog finden sich einerseits Artikel dazu, wie man mit Elster (genauer: ElsterFormular) seine Einkommensteuererklärung macht, andererseits in loser Folge Artikel zu steuerlichen Themen, die erklären, was man wo warum eintragen muss.
Freitag, 28. Mai 2010
KAP: Günstigerprüfung und Steuerkorrektur gleichzeitig
Die Anlage KAP ist mittlerweile für viele Personen optional, aber trotzdem ist es manchmal sinnvoll, diese auszufüllen, z.B.
Nun muss man im Fall der Korrektur der falsch verteilten Freistellungsaufträge nicht alle Kapitalerträge erklären, im obigen Beispiel würde es reichen, Erträge, bezahlte Steuern und Soli von Bank A in den Zeilen 7, 49 und 50 einzutragen, der bei Bank A ausgeschöpfte FSA kommt in Zeile 14. In Zeile 14a kommt dann, was bei Bank B tatsächlich freigestellt war, ansonsten fällt Bank B unter den Tisch. Tatsächlich verlangt die Plausibilitätsprüfung bei Kreuz in Zeile 5 auch einen Eintrag in Zeile 14a (dieser kann auch 0 sein).
Aber wenn man die Günstigerprüfung möchte, müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, denn entweder werden alle normal oder alle pauschal mit 25% versteuert, und um zu schauen, was günstiger ist, müssen natürlich alle Zahlen auf den Tisch.
Es ist auch möglich, dass sowohl Zeile 4 als auch 5 angekreuzt werten. Hier wird es nun etwas unangenehm: Man muss alle Erträge erklären, wegen des Kreuzes in Zeile 5 muss aber eine 0 in Zeile 14a stehen, sonst schlägt die Plausibilitätsprüfung an. Leider geht dann die Steuerberechnung nicht, denn nun ist die Plausibilitätsprüfung still, denn es erfolgt der Hinweis, dass die Günstigerprüfung beantragt, aber nicht alle Erträge erklärt wurden. Diese Meldung ist nicht unsinnig, denn man hat ja in Zeile 14a angegeben, dass bei Banken, für die die Erträge nicht erklärt wurden, 0 Euro freigestellt waren. Nur dass die 0 dort wegen Zeile 5 erforderlich war, sich also nicht entfernen lässt.
Es gibt für das Problem keine Lösung. Man kann die Erklärung übermitteln, muss aber auf die Steuerberechnung in ElsterFormular bei beiden Kreuzen verzichten. Man kann lediglich vorher einmal nur mit Kreuz in Zeile 5 berechnen (nicht vergessen, vor Übermittlung wieder Zeile 4 anzukreuzen), um die Berechnung ohne Günstigerprüfung zu erhalten. Mit Günstigerprüfung kann es dann nur besser werden, entweder es bleibt alles so, wie es ist, oder die 25% Abgeltungsteuer waren zu hoch und man bekommt einen Teil wieder.
- bei ungünstig verteilten Freistellungsaufträgen (bei Bank A überschritten, bei Bank B nicht ausgeschöpft)
- wenn das Einkommen so niedrig ist, dass die Besteuerung als normales Einkommen nach Steuertabelle günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25%.
Nun muss man im Fall der Korrektur der falsch verteilten Freistellungsaufträge nicht alle Kapitalerträge erklären, im obigen Beispiel würde es reichen, Erträge, bezahlte Steuern und Soli von Bank A in den Zeilen 7, 49 und 50 einzutragen, der bei Bank A ausgeschöpfte FSA kommt in Zeile 14. In Zeile 14a kommt dann, was bei Bank B tatsächlich freigestellt war, ansonsten fällt Bank B unter den Tisch. Tatsächlich verlangt die Plausibilitätsprüfung bei Kreuz in Zeile 5 auch einen Eintrag in Zeile 14a (dieser kann auch 0 sein).
Aber wenn man die Günstigerprüfung möchte, müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, denn entweder werden alle normal oder alle pauschal mit 25% versteuert, und um zu schauen, was günstiger ist, müssen natürlich alle Zahlen auf den Tisch.
Es ist auch möglich, dass sowohl Zeile 4 als auch 5 angekreuzt werten. Hier wird es nun etwas unangenehm: Man muss alle Erträge erklären, wegen des Kreuzes in Zeile 5 muss aber eine 0 in Zeile 14a stehen, sonst schlägt die Plausibilitätsprüfung an. Leider geht dann die Steuerberechnung nicht, denn nun ist die Plausibilitätsprüfung still, denn es erfolgt der Hinweis, dass die Günstigerprüfung beantragt, aber nicht alle Erträge erklärt wurden. Diese Meldung ist nicht unsinnig, denn man hat ja in Zeile 14a angegeben, dass bei Banken, für die die Erträge nicht erklärt wurden, 0 Euro freigestellt waren. Nur dass die 0 dort wegen Zeile 5 erforderlich war, sich also nicht entfernen lässt.
Es gibt für das Problem keine Lösung. Man kann die Erklärung übermitteln, muss aber auf die Steuerberechnung in ElsterFormular bei beiden Kreuzen verzichten. Man kann lediglich vorher einmal nur mit Kreuz in Zeile 5 berechnen (nicht vergessen, vor Übermittlung wieder Zeile 4 anzukreuzen), um die Berechnung ohne Günstigerprüfung zu erhalten. Mit Günstigerprüfung kann es dann nur besser werden, entweder es bleibt alles so, wie es ist, oder die 25% Abgeltungsteuer waren zu hoch und man bekommt einen Teil wieder.
Dienstag, 13. April 2010
Version 11.3.0
Seit etwa einer Woche ist 11.3.0 da.
Die Anlage KAP sieht etwas anders aus, die Erläuterungszeilen zu korrigierten Beträgen im Block ab Zeile 7 stehen nun nicht mehr darunter, sondern direkt bei der passenden Zeile. Es hat auch nach den Berichten im ElsterForum den Anschein, dass insbesondere bei der Anlage KAP einige Fälle, bei denen die Steuerberechnung nicht möglich oder falsch war, nun korrekt gehen.
Bei mir ist der nervige Hinweis in der Steuerberechnung verschwunden, dass der Betrag in Zeile 24 der LStB größer sei als der in Zeile 25 (was zwar der Fall, bei freiwillig Krankenversicherten aber normal ist).
Die Zusatzanlage für Grenzgänger wird nun anscheinend unterstützt, die EÜR lässt aber immer noch auf sich warten.
Allmählich wirkt das Programm ganz rund. Bei einer Software "für die Masse" wie ElsterFormular sind Installationsprobleme sich nie zu vermeiden, insbesondere, wenn auf ein anderes Framework wie wx umgestellt wird. Ärgerlich waren aber ganz triviale Dinge, wie ein Setup zum Download anzubieten, dass sich auf keinem XP-Rechner starten lässt, oder diverse Rechenprobleme, die in der Vergangenheit schon einmal gefixt wurden und dann wieder neu auftauchen. Für mich letztlich starke Anzeichen einer mangelhaften Qualitätssicherung bei Elster.
Die Anlage KAP sieht etwas anders aus, die Erläuterungszeilen zu korrigierten Beträgen im Block ab Zeile 7 stehen nun nicht mehr darunter, sondern direkt bei der passenden Zeile. Es hat auch nach den Berichten im ElsterForum den Anschein, dass insbesondere bei der Anlage KAP einige Fälle, bei denen die Steuerberechnung nicht möglich oder falsch war, nun korrekt gehen.
Bei mir ist der nervige Hinweis in der Steuerberechnung verschwunden, dass der Betrag in Zeile 24 der LStB größer sei als der in Zeile 25 (was zwar der Fall, bei freiwillig Krankenversicherten aber normal ist).
Die Zusatzanlage für Grenzgänger wird nun anscheinend unterstützt, die EÜR lässt aber immer noch auf sich warten.
Allmählich wirkt das Programm ganz rund. Bei einer Software "für die Masse" wie ElsterFormular sind Installationsprobleme sich nie zu vermeiden, insbesondere, wenn auf ein anderes Framework wie wx umgestellt wird. Ärgerlich waren aber ganz triviale Dinge, wie ein Setup zum Download anzubieten, dass sich auf keinem XP-Rechner starten lässt, oder diverse Rechenprobleme, die in der Vergangenheit schon einmal gefixt wurden und dann wieder neu auftauchen. Für mich letztlich starke Anzeichen einer mangelhaften Qualitätssicherung bei Elster.
Dienstag, 23. März 2010
Bescheid abholen: Pustekuchen
Da kommt eine ganz unschuldige Mail mit dem Inhalt
In der Praxis steht dem aber oft entgegen, dass die eine Version von ElsterFormular mal keine Bescheide abholen kann, die andere dann wieder doch, es sei denn, die Übermittlung wurde mit einer ganz bestimmten anderen Version durchgeführt, die einen Fehler hatte.
Aktuell kann man grundsätzlich keine Bescheide abholen, die vor dem 19.3. erstellt wurden. Schuld ist diesmal nicht ElsterFormular, sondern ...
"Sehr geehrte Damen und Herren,Und dann? Nun, die Theorie sagt, dass man die Datei mit der übermittelten Erklärung in ElsterFormular öffnet, und dann im Menü "Datenübermittlung" den Punkt "Steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen" auswählt.
für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 2010) zur Abholung bereitgestellt.
Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem xx.yy.2010 auf Ihren PC herunterladen!
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
www.elster.de"
In der Praxis steht dem aber oft entgegen, dass die eine Version von ElsterFormular mal keine Bescheide abholen kann, die andere dann wieder doch, es sei denn, die Übermittlung wurde mit einer ganz bestimmten anderen Version durchgeführt, die einen Fehler hatte.
Aktuell kann man grundsätzlich keine Bescheide abholen, die vor dem 19.3. erstellt wurden. Schuld ist diesmal nicht ElsterFormular, sondern ...
"... in der 11. KW wurde die ELSTER-Bescheiddatenbank in der Clearingstelle München umgestellt und nennt sich nun ELSTER-Austauschdatenbank. Aus dieser Datenbank können die Stpfl. mit ihrer Steuersoftware die elektronischen Steuerbescheiddaten abrufen, sofern sie die Bescheiddatenrückübermittlung beim Senden ihrer Steuererklärung ausgewählt hatten.Kommentar überflüssig.
Bei der Umstellung der Datenbank wurden die bisherigen Bescheiddaten zwar in die neue Datenbank übernommen, leider aber fehlerhaft. Das führt dazu, dass derzeit von den Stpfl. keine Steuerbescheiddaten abgeholt werden können, die bis zum 19.03.2010 vom LRZ erstellt und an die Bescheiddatenbank übermittelt wurden (entspricht in etwa dem Bescheiddatum).
An der Behebung des Problems wird derzeit intensiv gearbeitet, damit auch die älteren Bescheiddaten in Kürze wieder abgerufen werden können."
Sonntag, 21. März 2010
Hitliste der Plausibilitätsfehler
Einige Probleme tauchen anscheinend immer wieder auf, die viele Leute zur Verzweiflung treiben. Nicht ganz verständlich, denn meist finde ich die Fehlermeldungen aussagekräftig und die fehlenden Angaben sind schnell identifiziert.
Außergewöhnliche Belastungen:
Krankenversicherung:
Leider scheidern die Elsterprogrammierer jedes Jahr aufs Neue an dieser nicht sonderlich exotischen Konstellation, ein Ausdruck des von mir öfter als nicht wahrnehmbar kritisierten Qualitätsmanagements von Elsterformular.
Riesterbeiträge:
Anlage Kind:
Außergewöhnliche Belastungen:
"Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ist ein Aussage zu den Kapitalerträgen zu treffen."Lösung: Im Hauptvordruck entweder Zeile 72 ankreuzen oder 73 ausfüllen.
Krankenversicherung:
"Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggf. erhaltenen steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung erforderlich."Lösung: Zeile 10 in der Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Bei normalen Arbeitnehmern ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Ja (wegen des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung), dies betrifft auch eine Ehefrau, die kostenlos mitversichert ist. Es bringt nichts, hier Nein anzukreuzen, nur weil man die Frage nicht versteht. Das Finanzamt merkt es, und dann ist das Erstaunen groß, wenn man mehr Steuern zahlen muss als man dachte.
"Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung lt.Nr.24 der Lohnsteuerbescheinigung übersteigen den Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung."Lösung: Dieser Hinweis tritt bei freiwillig bzw. privat krankenversicherten Arbeitnehmern auf. Der Hinweis ist wenig aussagekräftig, dann bei dieser Personengruppe ist es völlig normal, dass der Wert in Zeile 24 den in Zeile 25 der LStB übersteigt. Wichtig ist, dass der Gesambeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 14 bzw. 15 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen wurde. Dann klappt auch die Steuerberechnung, und der Hinweis kann getrost ignoriert werden.
Leider scheidern die Elsterprogrammierer jedes Jahr aufs Neue an dieser nicht sonderlich exotischen Konstellation, ein Ausdruck des von mir öfter als nicht wahrnehmbar kritisierten Qualitätsmanagements von Elsterformular.
Riesterbeiträge:
"Es wurden beim Stpfl./Ehemann Angaben für die Geltendmachung eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs getätigt (Angaben zur unmittelbaren oder mittelbaren Begünstigung oder Angaben zur Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5 EStG). Diese Angaben können nur berücksichtig werden, wenn die Aussage getroffen wird, dass für die geleisteten Altersversorgebeiträge ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird."Lösung: Es wurden Angaben zu einem Riestervertrag eingegeben, es fehlt aber für die entsprechende Person in Zeile 37 ein Kreuz bei Ja.
"Für den Sonderausgabenabzug des Stplf./Ehemann für geleistete Altersvorsorgebeiträge auf der Anlage VOR muss die Angabe "unmittelbar begünstigt" oder "mittelbar begünstigt" getroffen werden."Lösung: In der Anlage Vorsorgeaufwand stehen Angaben des Steuerpflichtigen zu einem Riestervertrag, es fehlt aber entweder die Angabe, dass der Steuerpflichtige unmittelbar begünstigt (Zeile 41) oder mittelbar begünstigt (Zeile 51) ist. (Letzteres kann bei Einzelveranlagung nicht sein!). Ein Kreuz in Zeile 41 bedingt Angaben in mindestens einer der Zeilen 42 bis 50. Dies ist bei einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer im allgemeinen das Bruttogehalt im Sinne der Rentenversicherung 2008 (!). Wo sich diese Angabe findet, sagt der Hilfetext zu dieser Zeile.
Anlage Kind:
"Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z. B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."Lösung: Hier kann es mehrere Ursachen geben:
- Da ein Kind Vater und Mutter hat, muss das Verwandtschaftsverhältnis zu zwei Personen angegeben werden. Einfach ist die Zusammenveranlagung, wenn das Kind von beiden zusammen ist, dann wird in Zeile 9 beim Ehemann und bei der Ehefrau Mutter jeweils leibliches Kind angekreuzt. Wenn einer von beiden das Kind in die Ehe mitgebracht hat, wird nur bei demjenigen leibliches Kind angekreuzt, weiterhin die Angaben zum anderen Elternteil unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen".
- Bei Alleinerziehenden müssen die Angaben zum anderen Elternteil ebenfalls unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen" stehen.
- Im Fall der getrennten Veranlagung kennt die Steuererklärung keinen Ehepartner. Daher wird hier in Zeile 9 nur das Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen angekreuzt. Ist der Ehepartner leibliche(r) Vater/Mutter, so erscheint der Ehepartner hier ebenfalls unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen"!
- Höhe des Kindergeldes: Berücksichtigen, dass es 2009 aus dem Konjunkturpaket einen Kinderbonus von 100 Euro gab, das erste Kind gab für das ganze Jahr also 12 mal 164 plus 100, also 2068 Euro.
- Sonderfall bei Alleinerziehenden/getrennt Veranlagenden: Das Kindergeld steht formal beiden zur Hälfte zu, egal an wen es gezahlt wurde, für das ganze Jahr erscheinen hier statt den 2068 also 1034 Euro.
Dienstag, 16. März 2010
Anlage Vorsorgeaufwand: Seite 2?
Es scheint öfter vorzukommen, dass bei der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 nicht angezeigt wird.
Die Anlage VOR hat definitiv 2 Seiten (auf der zweiten sind die Angaben zu Riesterbeiträgen). Wenn nur Seite 1 angezeigt wird, hilft es anscheinden, die Anlage zu entfernen und neu hinzuzufügen (selten muss man diese Schritte wohl auch mehrfach tun).
Die Anlage VOR hat definitiv 2 Seiten (auf der zweiten sind die Angaben zu Riesterbeiträgen). Wenn nur Seite 1 angezeigt wird, hilft es anscheinden, die Anlage zu entfernen und neu hinzuzufügen (selten muss man diese Schritte wohl auch mehrfach tun).
Samstag, 27. Februar 2010
Update auf 11.2.0 verfügbar
Auf nicht kann man sich verlassen, noch nicht mal auf das Gerücht, dass das Update sich auf die erste Märzwoche verzögert...
...es ist nämlich da. Die für mich relevante Änderung (euphemistisch als Optimierung in der Steuerberechnung verkauft) liegt darin, dass im Gegensatz zur Version 11.1.3 für freiwillig/privat versicherte Arbeitnehmer nun wieder eine Steuerberechnung möglich ist.
...es ist nämlich da. Die für mich relevante Änderung (euphemistisch als Optimierung in der Steuerberechnung verkauft) liegt darin, dass im Gegensatz zur Version 11.1.3 für freiwillig/privat versicherte Arbeitnehmer nun wieder eine Steuerberechnung möglich ist.
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