- Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
In diesem Blog finden sich einerseits Artikel dazu, wie man mit Elster (genauer: ElsterFormular) seine Einkommensteuererklärung macht, andererseits in loser Folge Artikel zu steuerlichen Themen, die erklären, was man wo warum eintragen muss.
Donnerstag, 19. Februar 2015
Fehler bei Übernahme der abgerufenen Lohnsteuerbescheinigung
Wer am Belegabruf (so genannte vorausgefüllte Steuererklärung) teilnimmt, muss beachten, dass ElsterFormular bei der Übernahme der abgerufenen Daten der Lohnsteuerbescheinigung folgenden Daten nicht übernimmt:
Erstes Update von ElsterFormular erschienen
Seit dem 12. Februar gibt es eine neue Version von ElsterFormular.
Korrigiert ist der Bug, dass bei Auswärtstätigkeit (Anlage N, Seite Auswärtstätigkeit) nun Tage mit ganztägiger Abwesenheit, von mehr als 8 Stunden und die An- und Abreisetage (Zeile 52ff) mit den entsprechenden Pauschalen multipliziert und tatsächlich bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Damit, dass ElsterFormular nun bei Auswärtstätigkeiten weniger komfortabel ist, muss man sich wohl abfinden. Zur Erinnerung: Das Papierformular bis 2013 enthielt rein die Zeilen, um für das Jahr gesammelt die Tage mit Abwesenheit größer 8h, größer 14h und volle 24h einzutragen. Diese musste man mit den Pauschalen multipliziere und zusammenrechnen. ElsterFormular bietet bis 2013 den Luxus, dass man einzelne Dienstreisen mit ihrem Ziel erfassen kann, mit den Tagesangaben zu dieser Dienstreise, und ElsterFormular hat alles dann selber zusammengerechnet. Dies machte die Organisation der eigenen Erklärung übersichtlicher, für den Bearbeiter im Finanzamt sicher auch.
Im Zuge der Änderungen des Reisekostenrechts war es im Etat anscheinend nicht drin, bei der Anpassung des Formulars diese Funktionalität beizubehalten. Nun bildet ElsterFormular exakt die Papierversion ab. Also gilt nun auch hier: Die Tagesangaben der einzelnen Dienstreisen des Jahres müssen selber zusammengerechnet werden. Ähnliches gilt für Kilometerpauschalen. Früher wurden bloß die km z.B. für Pkw eingegeben, und das Umrechnen in Euro machte ElsterFormular, nun muss man selber rechnen.
Mathematisch kein wirklich anspruchsvolles Problem, schade ist es doch. Auch wenn ElsterFormular eine reine Ausfüllhilfe für die Formulare ist, trennt man sich von so einem kleinen bisschen Komfort, dass ElsterFormular einem simple Rechenschritte abnimmt, doch ungern.
Geblieben sind leider die Bugs in der Anlage KAP. Die beschriebenen Fälle, in denen die Steuerberechnung nicht geht, weil Werte in einer Zeile erwartet werden, die es gar nicht mehr gibt, und die fehlerhafte Berechnung der Kirchensteuer sind immer noch da. Gerüchte sagen, es soll im März ein weiteres Update kommen, das diesen Fehler behebt.
Korrigiert ist der Bug, dass bei Auswärtstätigkeit (Anlage N, Seite Auswärtstätigkeit) nun Tage mit ganztägiger Abwesenheit, von mehr als 8 Stunden und die An- und Abreisetage (Zeile 52ff) mit den entsprechenden Pauschalen multipliziert und tatsächlich bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Damit, dass ElsterFormular nun bei Auswärtstätigkeiten weniger komfortabel ist, muss man sich wohl abfinden. Zur Erinnerung: Das Papierformular bis 2013 enthielt rein die Zeilen, um für das Jahr gesammelt die Tage mit Abwesenheit größer 8h, größer 14h und volle 24h einzutragen. Diese musste man mit den Pauschalen multipliziere und zusammenrechnen. ElsterFormular bietet bis 2013 den Luxus, dass man einzelne Dienstreisen mit ihrem Ziel erfassen kann, mit den Tagesangaben zu dieser Dienstreise, und ElsterFormular hat alles dann selber zusammengerechnet. Dies machte die Organisation der eigenen Erklärung übersichtlicher, für den Bearbeiter im Finanzamt sicher auch.
Im Zuge der Änderungen des Reisekostenrechts war es im Etat anscheinend nicht drin, bei der Anpassung des Formulars diese Funktionalität beizubehalten. Nun bildet ElsterFormular exakt die Papierversion ab. Also gilt nun auch hier: Die Tagesangaben der einzelnen Dienstreisen des Jahres müssen selber zusammengerechnet werden. Ähnliches gilt für Kilometerpauschalen. Früher wurden bloß die km z.B. für Pkw eingegeben, und das Umrechnen in Euro machte ElsterFormular, nun muss man selber rechnen.
Mathematisch kein wirklich anspruchsvolles Problem, schade ist es doch. Auch wenn ElsterFormular eine reine Ausfüllhilfe für die Formulare ist, trennt man sich von so einem kleinen bisschen Komfort, dass ElsterFormular einem simple Rechenschritte abnimmt, doch ungern.
Geblieben sind leider die Bugs in der Anlage KAP. Die beschriebenen Fälle, in denen die Steuerberechnung nicht geht, weil Werte in einer Zeile erwartet werden, die es gar nicht mehr gibt, und die fehlerhafte Berechnung der Kirchensteuer sind immer noch da. Gerüchte sagen, es soll im März ein weiteres Update kommen, das diesen Fehler behebt.
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