Dienstag, 23. März 2010

Bescheid abholen: Pustekuchen

Da kommt eine ganz unschuldige Mail mit dem Inhalt
"Sehr geehrte Damen und Herren,
für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 2010) zur Abholung bereitgestellt.
Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem xx.yy.2010 auf Ihren PC herunterladen!
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
www.elster.de"
Und dann? Nun, die Theorie sagt, dass man die Datei mit der übermittelten Erklärung in ElsterFormular öffnet, und dann im Menü "Datenübermittlung" den Punkt "Steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen" auswählt.

In der Praxis steht dem aber oft entgegen, dass die eine Version von ElsterFormular mal keine Bescheide abholen kann, die andere dann wieder doch, es sei denn, die Übermittlung wurde mit einer ganz bestimmten anderen Version durchgeführt, die einen Fehler hatte.

Aktuell kann man grundsätzlich keine Bescheide abholen, die vor dem 19.3. erstellt wurden. Schuld ist diesmal nicht ElsterFormular, sondern ...
"... in der 11. KW wurde die ELSTER-Bescheiddatenbank in der Clearingstelle München umgestellt und nennt sich nun ELSTER-Austauschdatenbank. Aus dieser Datenbank können die Stpfl. mit ihrer Steuersoftware die elektronischen Steuerbescheiddaten abrufen, sofern sie die Bescheiddatenrückübermittlung beim Senden ihrer Steuererklärung ausgewählt hatten.

Bei der Umstellung der Datenbank wurden die bisherigen Bescheiddaten zwar in die neue Datenbank übernommen, leider aber fehlerhaft. Das führt dazu, dass derzeit von den Stpfl. keine Steuerbescheiddaten abgeholt werden können, die bis zum 19.03.2010 vom LRZ erstellt und an die Bescheiddatenbank übermittelt wurden (entspricht in etwa dem Bescheiddatum).

An der Behebung des Problems wird derzeit intensiv gearbeitet, damit auch die älteren Bescheiddaten in Kürze wieder abgerufen werden können."
Kommentar überflüssig.

Sonntag, 21. März 2010

Hitliste der Plausibilitätsfehler

Einige Probleme tauchen anscheinend immer wieder auf, die viele Leute zur Verzweiflung treiben. Nicht ganz verständlich, denn meist finde ich die Fehlermeldungen aussagekräftig und die fehlenden Angaben sind schnell identifiziert.

Außergewöhnliche Belastungen:
"Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ist ein Aussage zu den Kapitalerträgen zu treffen."
Lösung: Im Hauptvordruck entweder Zeile 72 ankreuzen oder 73 ausfüllen.

Krankenversicherung:
"Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggf. erhaltenen steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung erforderlich."
Lösung: Zeile 10 in der Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Bei normalen Arbeitnehmern ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Ja (wegen des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung), dies betrifft auch eine Ehefrau, die kostenlos mitversichert ist. Es bringt nichts, hier Nein anzukreuzen, nur weil man die Frage nicht versteht. Das Finanzamt merkt es, und dann ist das Erstaunen groß, wenn man mehr Steuern zahlen muss als man dachte.
"Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung lt.Nr.24 der Lohnsteuerbescheinigung übersteigen den Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung."
Lösung: Dieser Hinweis tritt bei freiwillig bzw. privat krankenversicherten Arbeitnehmern auf. Der Hinweis ist wenig aussagekräftig, dann bei dieser Personengruppe ist es völlig normal, dass der Wert in Zeile 24 den in Zeile 25 der LStB übersteigt. Wichtig ist, dass der Gesambeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 14 bzw. 15 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen wurde. Dann klappt auch die Steuerberechnung, und der Hinweis kann getrost ignoriert werden.
Leider scheidern die Elsterprogrammierer jedes Jahr aufs Neue an dieser nicht sonderlich exotischen Konstellation, ein Ausdruck des von mir öfter als nicht wahrnehmbar kritisierten Qualitätsmanagements von Elsterformular.

Riesterbeiträge:
"Es wurden beim Stpfl./Ehemann Angaben für die Geltendmachung eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs getätigt (Angaben zur unmittelbaren oder mittelbaren Begünstigung oder Angaben zur Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5 EStG). Diese Angaben können nur berücksichtig werden, wenn die Aussage getroffen wird, dass für die geleisteten Altersversorgebeiträge ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird."
Lösung: Es wurden Angaben zu einem Riestervertrag eingegeben, es fehlt aber für die entsprechende Person in Zeile 37 ein Kreuz bei Ja.
"Für den Sonderausgabenabzug des Stplf./Ehemann für geleistete Altersvorsorgebeiträge auf der Anlage VOR muss die Angabe "unmittelbar begünstigt" oder "mittelbar begünstigt" getroffen werden."
Lösung: In der Anlage Vorsorgeaufwand stehen Angaben des Steuerpflichtigen zu einem Riestervertrag, es fehlt aber entweder die Angabe, dass der Steuerpflichtige unmittelbar begünstigt (Zeile 41) oder mittelbar begünstigt (Zeile 51) ist. (Letzteres kann bei Einzelveranlagung nicht sein!). Ein Kreuz in Zeile 41 bedingt Angaben in mindestens einer der Zeilen 42 bis 50. Dies ist bei einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer im allgemeinen das Bruttogehalt im Sinne der Rentenversicherung 2008 (!). Wo sich diese Angabe findet, sagt der Hilfetext zu dieser Zeile.

Anlage Kind:
"Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z. B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."
Lösung: Hier kann es mehrere Ursachen geben:
  • Da ein Kind Vater und Mutter hat, muss das Verwandtschaftsverhältnis zu zwei Personen angegeben werden. Einfach ist die Zusammenveranlagung, wenn das Kind von beiden zusammen ist, dann wird in Zeile 9 beim Ehemann und bei der Ehefrau Mutter jeweils leibliches Kind angekreuzt. Wenn einer von beiden das Kind in die Ehe mitgebracht hat, wird nur bei demjenigen leibliches Kind angekreuzt, weiterhin die Angaben zum anderen Elternteil unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen".
  • Bei Alleinerziehenden müssen die Angaben zum anderen Elternteil ebenfalls unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen" stehen.
  • Im Fall der getrennten Veranlagung kennt die Steuererklärung keinen Ehepartner. Daher wird hier in Zeile 9 nur das Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen angekreuzt. Ist der Ehepartner leibliche(r) Vater/Mutter, so erscheint der Ehepartner hier ebenfalls unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen"!
  • Höhe des Kindergeldes: Berücksichtigen, dass es 2009 aus dem Konjunkturpaket einen Kinderbonus von 100 Euro gab, das erste Kind gab für das ganze Jahr also 12 mal 164 plus 100, also 2068 Euro.
  • Sonderfall bei Alleinerziehenden/getrennt Veranlagenden: Das Kindergeld steht formal beiden zur Hälfte zu, egal an wen es gezahlt wurde, für das ganze Jahr erscheinen hier statt den 2068 also 1034 Euro.

Dienstag, 16. März 2010

Anlage Vorsorgeaufwand: Seite 2?

Es scheint öfter vorzukommen, dass bei der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 nicht angezeigt wird.

Die Anlage VOR hat definitiv 2 Seiten (auf der zweiten sind die Angaben zu Riesterbeiträgen). Wenn nur Seite 1 angezeigt wird, hilft es anscheinden, die Anlage zu entfernen und neu hinzuzufügen (selten muss man diese Schritte wohl auch mehrfach tun).