Freitag, 28. Mai 2010

KAP: Günstigerprüfung und Steuerkorrektur gleichzeitig

Die Anlage KAP ist mittlerweile für viele Personen optional, aber trotzdem ist es manchmal sinnvoll, diese auszufüllen, z.B.
  • bei ungünstig verteilten Freistellungsaufträgen (bei Bank A überschritten, bei Bank B nicht ausgeschöpft)
  • wenn das Einkommen so niedrig ist, dass die Besteuerung als normales Einkommen nach Steuertabelle günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25%.
Der erste Punkt ist ein Fall für ein Kreuz in Zeile 5, der zweite Punkt für ein Kreuz in Zeile 4.

Nun muss man im Fall der Korrektur der falsch verteilten Freistellungsaufträge nicht alle Kapitalerträge erklären, im obigen Beispiel würde es reichen, Erträge, bezahlte Steuern und Soli von Bank A in den Zeilen 7, 49 und 50 einzutragen, der bei Bank A ausgeschöpfte FSA kommt in Zeile 14. In Zeile 14a kommt dann, was bei Bank B tatsächlich freigestellt war, ansonsten fällt Bank B unter den Tisch. Tatsächlich verlangt die Plausibilitätsprüfung bei Kreuz in Zeile 5 auch einen Eintrag in Zeile 14a (dieser kann auch 0 sein).

Aber wenn man die Günstigerprüfung möchte, müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, denn entweder werden alle normal oder alle pauschal mit 25% versteuert, und um zu schauen, was günstiger ist, müssen natürlich alle Zahlen auf den Tisch.

Es ist auch möglich, dass sowohl Zeile 4 als auch 5 angekreuzt werten. Hier wird es nun etwas unangenehm: Man muss alle Erträge erklären, wegen des Kreuzes in Zeile 5 muss aber eine 0 in Zeile 14a stehen, sonst schlägt die Plausibilitätsprüfung an. Leider geht dann die Steuerberechnung nicht, denn nun ist die Plausibilitätsprüfung still, denn es erfolgt der Hinweis, dass die Günstigerprüfung beantragt, aber nicht alle Erträge erklärt wurden. Diese Meldung ist nicht unsinnig, denn man hat ja in Zeile 14a angegeben, dass bei Banken, für die die Erträge nicht erklärt wurden, 0 Euro freigestellt waren. Nur dass die 0 dort wegen Zeile 5 erforderlich war, sich also nicht entfernen lässt.

Es gibt für das Problem keine Lösung. Man kann die Erklärung übermitteln, muss aber auf die Steuerberechnung in ElsterFormular bei beiden Kreuzen verzichten. Man kann lediglich vorher einmal nur mit Kreuz in Zeile 5 berechnen (nicht vergessen, vor Übermittlung wieder Zeile 4 anzukreuzen), um die Berechnung ohne Günstigerprüfung zu erhalten. Mit Günstigerprüfung kann es dann nur besser werden, entweder es bleibt alles so, wie es ist, oder die 25% Abgeltungsteuer waren zu hoch und man bekommt einen Teil wieder.

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