Dienstag, 22. Februar 2011

Abbruchinweise in ElsterFormular 12.1.0

Nachdem die Elster-Programmierer selber bei ihrem Elaborat nicht mehr durchblickten und ein paar ganz unbedeutende Texte zu den Abbruchhinweisen vergessen haben, sind nun ein paar Texte durchgesickert (alle Zeilennummern beziehen sich auf die Anlage Vorsorgeaufwand):
  • Abbruch-Hinweis 07145:
    "Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Die Eingaben sind zu prüfen."
  • Abbruch-Hinweis 07147:
    "Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen / Pflegepflichtversicherungen."
  • Abbruch-Hinweis 07156:
    Der Hinweis wird angezeigt, wenn in den "Ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" in der Zeile 51 erklärt wird, dass ein aktives Dienstverhältnis als Beamter vorliegt, jedoch in der Zeile 54 erklärt wird, dass keine Anwartschaft auf Altervorsorge besteht. Diese Angaben widersprechen sich, da aufgrund des Beamtenverhältnisses ein Pensionsanspruch besteht.
  • Abbruch-Hinweis 07194:
    Es wurden Beitragsrückerstattungen zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung eingegeben, entsprechende Beiträge zur Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung fehlen jedoch. Bitte prüfen. Ggf. ist der Wert "0" einzugeben.

Montag, 21. Februar 2011

Abbruchhinweis 07147 bei freiwillig gesetzlich Versicherten

Hier muss der arme Steuerzahler, wenn er denn als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, eine ziemliche Stümperei ausbaden.

(Zur Vereinfachung ist im folgenden nur von der Krankenversicherung die Rede, die Pflegeversicherung möge man sich immer dazu denken)

Ein freiwillig Versicherter erhält steuerfrei die Hälfte des Krankenkassenbeitrags als Zuschuss. Dieser Zuschuss wird auch schon länger in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, in der Zeile 24, egal ob er freiwillig in der GKV oder in der privaten KV ist.
Bisher gab es in der LStB eine Zeile 25 die den AN-Beitrag zur Sozialversicherung enthielt, hierin kam bei freiwillig Versicherten die KV gar nicht vor, daher musste eine solche Person in der Anlage Vorsorgeaufwand den Gesamtbeitrag zur KV nachtragen, davon wurden dann automatisch die steuerfreien AG-Zuschüsse abgezogen. Eigentlich ganz logisch.

Seit 2010 gibt es aber eine neue Zeile 25, umschrieben mit "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung". Für privat Versicherte ändert sich nichts, aber hier kommt nun auch ein Eintrag für freiwillig gesetzlich versichterte.

Schauen wir mal, was das BMF 2009 selber dazu schrieb, wie diese Zeile 2010 auszufüllen ist:
Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist unter Nr. 25 einzutragen. (...)
Unter Nr. 25 sind auch Beiträge von Arbeitnehmern, die freiwillig
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zu bescheinigen. Die Beiträge sind stets in voller Höhe, d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für Krankengeld zu bescheinigen.

Alles klar? Bei Pflichtversicherten kommt hier nur der AN-Beitrag rein. Den Rest kann man interpretieren, wie man will. Hier sind also auch die Beiträge von freiwillig in der GKV versicherten zur bescheinigen. Aber so wie bei den Pflichtversicherten nur der AN-Anteil, oder der gesamte Beitrag? Viele Hersteller von Lohnsoftware haben sich anscheinend für ersteres entschieden.
Nun gibt aber das BMF am 11.Februar 2011 (!) bekannt, wie diese Aussage nun zu verstehen sei:
  • Wenn die KV-Beiträge vom AG direkt an die GKV bezahlt werden (d.h. der AN-Anteil wird vom Lohn abgezogen), so wird hier der gesamte Beitrag bescheinigt.
  • Wenn der AG dem AN den AG-Anteil zur KV in der Lohnabrechnung draufschlägt und der alles selber an die GKV zahlt, darf da gar nichts drin stehen.
Wie ein normal denkender Mensch dies aus obiger Ausfüllanleitung entnehmen sollte, ist mir mehr als unklar.

Heißt für mich als Konsequenz:
  • Hat der AG direkt an die GKV abgeführt, so muss die Zahl in Zeile 25 etwa doppelt so hoch wie die in Zeile 24 sein (ansonsten AG nach Korrektur fragen),
  • zahlt der AN selber an die GKV, so sollte die KV in Zeile 25 komplett fehlen, also die Zeile leer sein. Dies bedeutet für mich, dass der Gesamtbeitrag zur KV wie bisher in der Anlage Vorsorgeaufwand manuell nachgetragen werden muss, was ich in Zeile 18 (denn die gesamte KV ist ja in Zeile 12, die automatisch aus Zeile 25 der LStB übernommen wird, nicht enthalten), sowie in Zeile 18 derselbe Wert, da sich aus dem freiwilligen GKV-Beitrag ein Anspruch aus Krankengeld ergibt.
Ich halte dieses ganze Chaos um Eintragen oder Nichteintragen für absolute Schlamperei, aber Schuld sind natürlich wieder die, die aus solchen mehr als schwammig formulierten Ausfüllanleitungen nicht schlau werden.

Samstag, 19. Februar 2011

ElsterProgrammierer nicht privat versichert (Abbruchhinweis 07147)

So kann nur die Quintessenz der Steuerberechnung im neuen ElsterFormular lauten. Falls doch, können sie ihre eigene Steuer nicht berechnen.

Beispiel:

Ein alleinstehener AN ist privat versichert, er bezahlt im Jahr 4500 Euro für die private Krankenversicherung (davon entfallsen 4000 Euro auf die Basisleistungen, 500 Euro auf Zusatzleistungen), sowie 500 Euro für die private Pflegeversicherung. Gesamtsumme: 5000.

Vom AG erhält 50% steuerfreien Zuschuss, also 2500 (und ja, liebe Elsterprogrammierer, die 50% kriegt der AN nicht nur auf die Basisleistungen), und so steht es auch in seiner LStB.

Nun trägt der AN in seine Anlage Vorsorgeaufwand ein:

Zeile 31 (Gesamtbeitrag Basisleistungen): 4000 Euro
Zeile 32 (Gesamtbeitrag Pflegeversicherung): 500 Euro
Zeile 35 (Zusatzbeitrag, der Steuerfreie Zuschuss ist ja in der LStB enthalten): 500 Euro (EDIT: hier stand vorher versehentlich Zeile 36, danke für die Korrektur)
Zeile 37 (Steuerfreier Zuschuss des AG): 2500 Euro (aus LStB Zeile 24 übernommen)

Führt zu Abbruch 07147 (Fehlertexte waren dieses Jahr leider nicht im Angebot).

Ursache: Elsterformular mag nicht, wenn der Zuschuss des AG mehr als 50% von Basisbeitrag und Pflegeversicherung liegt. Lösung: Derzeit keine.

Hinweis: Dieser Fehler hängt nicht mit dem derzeit in der Presse berichteten Fehler in vielen LStB zusammen, der freiwillig gesetzlich Versicherte betrifft.

EDIT: Mittlerweile ist die Bedeutung des Abbruchhinweises 07147 durchgesickert (man darf leider nicht erwarten, dass solche Hinweise auf der Elsterhomepage bekannt gegeben werden):
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50 % der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen

Dies bedeutet, dass es folgende wesentliche Ursachen für Abbruchhinweis 07147 geben kann: