Sonntag, 31. Mai 2009

Bescheid abholen

Irgendwann ist die Steuererklärung mal fertig, man hat sie übermittelt, und dabei wurde man gefragt, ob man gerne den Bescheid elektronisch abholen möchte.

Ja klar, denkt man, gibt seine E-Mail-Adresse ein, fertig. Und denkt lange an nichts böses, bis man folgende E-Mail erhält:

"für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung (Bundesland) über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid Jahr) zur Abholung bereitgestellt.

Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem Datum auf Ihren PC herunterladen!
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
www.elster.de"
Was nun? Nicht im ElsterOnline-Portal einloggen, selbst wenn man dort registriert ist, dort ist er nicht.

Man startet ElsterFomular, lädt die Datei mit der übermittelten Steuererklärung. Es erscheint oben ein grüner Balken, dass und wann die Daten übermittelt wurden. Hier muss man sicher sein, dass es die richtige Datei ist (also bei authentifizierter Übermittlung diejenige, die zuletzt übermittelt wurde, bei unauthentifizierter Übermittlung die, für die die komprimierte Erklärungs ans FA geschickt wurde). Nun geht man auf das Menü "Datenübermittlung" und wählt dort "Steuerbescheiddaten vom FA abholen" oder klickt im Toolbar auf den Briefumschlag mit dem eingehenden Pfeil.

Nach Abholung der Daten kann man mit den erklärten Zahlen vergleichen, weiterhin kann man die Bescheiddaten alleine betrachten, inklusive Text. Hier sollte man insbesonder auf Erläuterungen achten, die Abweichungen seitens des FA betreffen. Apropos: In den elektronischen Daten fehlen evtl. Steuervorauszahlungen! Keinen Schreck kriegen, erstmal den Papierbescheid abwarten.

Manchmal klappt das Abholen nicht. Gründe kann es dafür viele geben, z.B. eine geänderte Steuernummer. Auf jeden Fall kommt immer noch der Papierbescheid, die elektronischen Bescheiddaten sind zusätzlich!

Heinweis:
Es gibt bei einigen Versionen von ElsterFormular einen Bug bei der Bescheidabholung. Dieser verhindert, dass der Bescheid abgeholt werden kann.

Die Zahl Null

Die Römer kannten sie nicht, die Araber haben sie uns gebracht, und in der Mathematik hat sie die Sonderrolle als neutrales Element der Addition: die Zahl Null.

Bei ElsterFormular spielt die Null manchmal auch eine besondere Rolle. Es ist ein Unterschied, ob in einem Feld Null oder gar nichts eingetragen ist.
  • Null heißt: das Feld trifft für mich zu, aber der Betrag ist zufällig Null,
  • Leer heißt: das Feld trifft nicht zu.
Beispiel: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 8. Hier stehen im Einkommen enthaltene Versorgungsbezüge (z.B. eine Pension, Betriebsrente). Steht hier also eine Null, heißt das für ElsterFormular, dass man Anspruch auf Versorgungsbezüge hat, denn weil da ein Eintrag steht, trifft es für einen ja zu. Also möchte ElsterFormular als nächstes gerne weitere Informationen haben, z.B. das Jahr des Versorgungsbeginns. Fast eine Garantie dafür, dass die Plausibilitätsprüfung aus dem Tritt kommt und "rot" sieht. Anderes Beispiel sind die steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung in der LStB. Diese sind nur für freiwillig Versicherte relevant. Bei gesetzlich Versicherten muss dieses Feld frei bleiben, eine Null in der LStB ist also unsinnig.

Was heißt das nun? Insbesondere die Lohnsteuerbescheinigung kritisch prüfen. Ist sie mit Nullen vollgepflastert, sollte man die Nullen tendenziell weglassen, d.h. die Felder ganz leer lassen. Es erleichtert einem das Leben. Ausnahme sind hier die Werte zur abgeführtem Lohnsteuer bzw. Soli, da muss ein Wert drin stehen, eine 0,00 hier muss also tatsächlich übernommen werden.

Elster-Online und Einkommensteuer

Es wurde hier schon einmal beschrieben, aber leider gibt es immer wieder das Missverständnis von Neulingen, dass sie ihre Einkommensteuererklärung mit Elster-Online machen wollen.

Das geht nicht.

Zur Klarstellung: Es gibt ein Portal, das ElsterOnline-Portal. Dies ist ein reiner Webdienst. Und es gibt ein richtiges Programm namens ElsterFormular, das man herunterlädt, installiert und das dann bei einem auf dem Computer läuft.

Man kann im ElsterOnline Umsatzsteuervornmeldungen übermitteln, als Arbeitgeber (!) Lohnsteuerdaten übermitteln etc. aber eben keine Einkommensteuererklärung.

Für die Einkommensteuererklärung muss man ElsterFormular benutzen. Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung über ElsterFormular ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal nicht zwingend notwendig. Selbst wenn man dort registriert ist, ist Abgabe der Erklärung dort nicht sichtbar, sie erscheint nicht unter den Aufgaben, es folgt keine Benachrichtigung über den Eingang, und wenn man angegeben hat, dass man den Bescheid zusätzlich elektronisch möchte, erfolgt das Abholen über ElsterFormular und nicht im ElsterOnline-Portal.

Trotzdem ist die Registrierung nicht völlig sinnlos, denn sie eröffnet die Möglichkeit einer per Zertifikat authentifizierten Übermittlung. In diesem Fall muss kein Exemplar der komprimierten Erklärung ausgedruckt und unterschrieben ans FA geschickt werden.

Es gibt aber keinen Grund, mit dem Vorbereiten der Steuererklärung zu warten, bis die Registrierung (die gerne mal 1 bis 2 Wochen dauern kann) fertig ist. Da ElsterFormular ein komplett eigenständiges Programm ist, kann man mit dem Eingeben der Daten natürlich schon anfangen, auch wenn man die authentifizierte Übermittlung wählen möchte.

Sonntag, 17. Mai 2009

Update verfügbar

Seit einer guten Woche ist die Version 10.2.1.0 von ElsterFormular zur Verfügung. Hierbei soll die Anlage Kind verbessert worden sein.

Dies düfte die Behebung des Bugs betreffen, der zu einem Fehler führte, wenn ein Kind im Jahr 2008 volljährig wurde.